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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Studentenvisum und Heirat: Wird der bisherige Aufenthalt angerechnet?
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Beitrag begonnen von hilpi am 13.08.2009 um 18:39:19

Titel: Studentenvisum und Heirat: Wird der bisherige Aufenthalt angerechnet?
Beitrag von hilpi am 13.08.2009 um 18:39:19
Hallo!

Meine Freund ist seit 8 Jahren mit einem Studentenvisum in Deutschland, jetzt wollen wir heiraten. Wie lange müssen wir verheiratet sein bis er eine Niederlassungserlaubniss bekommt, bzw. Eingebürgert werden kann? Kann man sich die Jahre des Aufenhalts zwecks Studiums anrechnen lassen oder gilt wie immer 2 Jahre Ehe, dann unbefristeter Aufenthalt?

Grüsse!

Titel: Re: Studentenvisum und Heirat: Wird der bisherige Aufenthalt angerechnet?
Beitrag von Enda am 13.08.2009 um 18:51:36
Für die NE braucht er drei Jahre eheliche Lebensgemeinschaft. Der Studentenaufenthalt spielt dabei keine Rolle.

Für die Einbürgerung braucht er zwei Jahre eheliche Lebensgemeinschaft und drei Jahre Aufenthalt in Deutschland. Geht in eurem Fall also sogar ein Jahr früher als die NE.

Titel: Re: Studentenvisum und Heirat: Wird der bisherige Aufenthalt angerechnet?
Beitrag von hilpi am 13.08.2009 um 19:03:55
Vielen Dank!
Dann hab ich nur noch eine Frage: eheliche Lebensgemeinschaft heisst wirklich zusammenleben? Also angenommen wir würden nach zwei Jahren die Scheidung einreichen, könnte er dann trotzdem die NE bekommen, wegen dem Jahr in dem man zwar noch verheiratet ist, aber in Scheidung lebt?

Danke schonmal!

Titel: Re: Studentenvisum und Heirat: Wird der bisherige Aufenthalt angerechnet?
Beitrag von Enda am 13.08.2009 um 19:12:09
Ja.
Nein.
Bitte.

;-D

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