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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
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Beitrag begonnen von Anina am 10.08.2009 um 23:59:37

Titel: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von Anina am 10.08.2009 um 23:59:37
Hallo Ihr Lieben,

ich melde mich wieder mit einer neuen Frage...
Mein Verlobter und ich haben nun beschlossen, dass wir es nun endlich tun wollen: Heiraten  :)

Info vorab: Ich, Doppelstaatlerin (D & CH), Einkommen vorhanden allerdings kein sehr hohes (Referendarsgehalt)
Er: Drittstaatler (Mauritius), wohnhaft in Belgien mit belgischer befristeter Aufenthaltserlaubnis bis Anfang November 2009. Seit April ohne Job.

Unsere Vorstellung war nun: Wir besorgen alle zur Heirat notwendigen Dokumente, heiraten dann hier in Deutschland ganz normal und beantragen dann seine Aufenthaltserlaubnis.
Allerdings bin ich mir unsicher, ob das so nun alles glatt läuft bzw. seine Richtigkeit hat.

Wenn wir Deutschland geheiratet haben, bekommt er dann sofort die Aufenthaltserlaubnis? Er hat ja bis Anfang November noch den Aufenthalt für Belgien. Was, wenn wir im Oktober heiraten aber man gibt uns das Visum nicht sofort (Bearbeitungszeit...). Muss er dann wieder zurück? Und was dann?

Was machen wir, wenn wir es bis November nicht schaffen? Darf er noch 3 Monate bleiben ohne Visum (aus Mauritius braucht man für 3 Monate kein Visum soweit ich weiß). Oder muss er dann sofort zurück und es war alles umsonst?

Oder sollte er über die deutsche Botschaft in Belgien ein Visum zur Eherschließung beantragen (obwohl er das ja momentan eigentlich nicht bräuchte)? Wie lange dauert das denn ungefähr (gibt es da Richtwerte)? Nicht dass es länger dauert als November und er dann nach Mauritius zurückmuss und dann beginnt das Spiel von Neuem...

Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich genügend Einkommen habe. Werden die Freibeträge auch mit eingerechnet? Außerdem werde ich ja vom Land Hessen bezahlt als Referendarin... können die mir das also überhaupt ablehnen?

Ihr seht, Fragen über Fragen... die Dame von der ABH war leider heute am Telefon alles andere als hilfreich. Entgegen meinen bisherigen Erfahrungen mit der ABH hier war sie pampig und ich war mir bis zum Schluss nicht sicher, ob sie verstanden hat, worum es bei mir geht, bis sie mich schließlich abgewürgt hat...

Wenn mir jemand einen Tipp für das beste Vorgehen geben könnte, wäre ich echt dankbar.

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von hge2001 am 11.08.2009 um 09:00:31
Hi,

Nun, ich kenne ausser der "Blauen" nichts von Mauritius -:)

Du solltest aber das Problem Step by Step angehen.
Dein erster Weg sollte zu deinem zuständigen Standesamt gehen. Dort musst du in Erfahrung bringen, welche Papiere erwartet werden.

Ungefähr wird das dies hier sein:
http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_7/laender/zw_laender_m/mauritius.pdf

Aber das Genaue muss das Standesamt dir sagen.
Danach wirst du einschätzen können, ob die Frist bis November reicht.

Falls ja, gäbe es kein Problem mehr.

Falls nein, musst du zu ABH (ich vermute in Belgien) und fragen, ob sie bis zur Hochzeit eine Verlängerung geben.

hge

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von Anina am 11.08.2009 um 09:39:01
Guten Morgen,

danke für die rasche Antwort..

Ich war gestern schon im Standesamt, und es hieß, sobald alle Dokumente vorhanden sind, dauert es noch vermutlich höchstens 10 Wochen bis zur Hochzeit. Wir müssen uns also mit den Dokumenten sehr beeilen, dann schaffen wir es bis Anfang November. Aber sicher ist es halt nicht... Mein Freund fragt jetzt noch in Belgien nach, wie es da wäre mit Eheschließung.

Wichtig ist aber: Würde er dann aber zwischen Hochzeit und Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis eine Art "Zwischenaufenthalt" bekommen oder würde man ihn erstmal zurückschicken?

Es sind genau die Dokumente wie in dem Link von Dir, nur dass die Geburtsurukunde eine Apostille braucht und natürlich alles auf deutsch übersetzt werden muss (die Originale sind auf englisch).

Ich weiß nicht ob die Belgier eine Verlängerung geben würden, da er ja seinen Job verloren hat. Aber versuchen könnte man es ja...

Hat vielleicht jemand hier Erfahrung mit Heiraten in Dänemark, geht das wirklich so schnell? Die Dokumente für Dänemark wären ja in etwa in gleichen, wenn ich das richtig mitbekommen habe, nur müsste man halt nichts übersetzen. Wenn ich die Bearbeitungszeit in Deutschland betrachte 10 Wochen entgegen dem, was im Internet so für Dänemark angepriesen wird (um die 2 Wochen)...  :o

Für weitere Hilfe wäre ich wirklich super dankbar... ich habe einfach Angst, dass etwas schiefgeht  :'(

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von hge2001 am 11.08.2009 um 10:10:51

Anina schrieb am 11.08.2009 um 09:39:01:
Hat vielleicht jemand hier Erfahrung mit Heiraten in Dänemark, geht das wirklich so schnell? Die Dokumente für Dänemark wären ja in etwa in gleichen, wenn ich das richtig mitbekommen habe, nur müsste man halt nichts übersetzen. Wenn ich die Bearbeitungszeit in Deutschland betrachte 10 Wochen entgegen dem, was im Internet so für Dänemark angepriesen wird (um die 2 Wochen)...


Dänemark sollte bei euch gehen.
Einfach mal die dänischen Standesämter oder Agenturen anschreiben (findet man leicht mit googeln) und fragen, was sie für Papiere benötigen und wie lange es dauert. Dänemark fordert z.b. keine Übersetzung von Urkunden, wenn sie in Englisch sind.

hge

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von steini007 am 11.08.2009 um 10:41:18

Anina schrieb am 11.08.2009 um 09:39:01:
Aber sicher ist es halt nicht...

... dann sollte man eine Heirat in Dänemark im Auge behalten. ;)


Anina schrieb am 11.08.2009 um 09:39:01:
Würde er dann aber zwischen Hochzeit und Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis eine Art "Zwischenaufenthalt" bekommen oder würde man ihn erstmal zurückschicken?

Ob die ABH in Deutschland für einen belgischen AT bis zur Eheschließung eine FB ausstellen kann, bin ich mir nicht sicher.
Eine Duldung müßte aber machbar sein.


Anina schrieb am 11.08.2009 um 09:39:01:
Hat vielleicht jemand hier Erfahrung mit Heiraten in Dänemark, geht das wirklich so schnell? 

Ich kann natürlich nicht für alle Standesämter sprechen, sondern nur die Erfahrung von dreien wiedergeben (nein, ich habe nicht dreimal in Dänemark geheiratet).

Ribe ist m. E. nicht zu empfehlen, denn die suchen das Haar in der Suppe und waren sich unschlüssig, ob sie die legalisierte Ledigkeitsbescheiniung meiner Frau von IHRER EIGENEN Dänischen Botschaft Glauben schenken können. Man hat die Legalisation der Dokumente nicht anerkannt und man wollte sich erst mit anderen Standesämtern kurzschließen bzw. zu einer Prüfstelle schicken.

ERGO: Eheschließung wäre in der Visumszeit gar nicht mehr machbar gewesen.

Achso! Auch sollten wir vorher den Reisepass meiner Frau noch von der Fremdenpolizei in Padborg auf Echtheit überprüfen lassen; angeblich ein neues Gesetz.

Von dem Gesetz wußten komischerweise alle anderen Standesämter nichts.

Zu empfehlen ist allerdings Tonder. Freundliche und kompetente Beratung, kurze Bearbeitungszeit (unter 2 Wochen), wenn man vorher die Kopien hinschickt. Per Mail wäre auch möglich, nur nicht per FAX.

Vom ausländischen Verlobten:
- Geburtsurkunde (mußte nicht beglaubigt oder legalisiert werden)
- Ledigkeits- und Aufenthaltsbescheinigung aus dem Heimatland beglaubigt und legalisiert
- gültiges Visum oder AT
- Reisepass

Vom deutschen Verlobten:
- Meldebescheinigung mit Personenstandsangabe (erweiterte Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung)
- Reisepass
- Geburtsurkunde

Bestätigung vom "Vermieter" bei dem man während der drei Tage wohnt. Das ist aber ein formloser Zettel, den man beim "Vermieter" bekommt, wenn man seinen Aufenthalt bezahlt.

Trauzeugen werden gestellt, wenn man keine hat. Da hat Tonder eine Ehepaar, welches ehrenamtlich zur Verfügung
steht.

Sollte dein Partner weder deutsch noch englisch verstehen, hat Tonder eine Standesbeamtin, die die Hochzeit auf französisch übersetzt.

Das sollte man aber bei der Terminverbarung erwähnen, damit die Standesbeamtin auch verfügbar ist.

Drei Tage Mindestaufenthalt in Tonder.
Naja, nicht gerade für Menschen, die etwas unternehmen möchten, aber die drei Tage vergehen auch.

Wer eine schlichte, schnelle und einfache Hochzeit möchte, ist hier gut aufgehoben.

Nach der Hochzeit bekommt man zwei Heiratsurkunden ausgehändigt. Wenn man drei oder mehrere Urkunden benötigt, dann sollte man das am Tag der Eheanmeldung sagen.

Echtheit der Reisepässe und des AT/Visums wird in Tonder vorort geprüft, also nicht extra zur Fremdenpolizei nach Padborg fahren.

Solange dein Freund den belgischen AT (hoffentlich Schengen fähig) dürfte weder einer Heirat in Dänemark noch einer anschließender AE-Erteilung etwas im Wege stehen.

Das Standesamt ist persönlich zu den angegebenen Telefonzeiten erreichbar. Die Auskünfte erfolgten immer kompetent.

Noch eine Info betreffend Heirat in Sonderborg:

- Kein Mindestaufenthalt, daher auch eine längere Vorlaufzeit von bis zu vier Wochen.
- Trauzeugen und Übersetzer müssen selber organisiert werden.
- Sonderborg akzeptiert als Ledigkeitsnachweis des ausländischen Partner die erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt von der Behörde am aktuellen Wohnort. (Stand März 2009)
- telefonsich ist nur der Bürgerservice erreichbar, der nicht immer kompetent anwortet; Emails werden mit Verzögerung beantwortet

Ich hoffe, dass dir diese Infos ein wenig weiterhelfen.

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von sigi-n am 11.08.2009 um 12:00:39
Hallo
warum in die Ferne schweifen. Wenn er es zügig erledigt kann er alles in B machen, habe euch mal die Vorraussetzungen in Kelmis einkopiert da diese in Deutsch sind, sind aber in ganz Belgien einheitlich

Eheschließungen (Bedingungen)

    * Die zukünftigen Eheleute müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    * Die Ehe wird in der Wohnsitzgemeinde eines der zukünftigen  Eheleute geschlossen.
    * Im Ausland wohnende Belgier können an ihrem letzten Wohnsitz in Belgien heiraten..
    * Richtlinien: Spätestens 1 Monat vor dem Heiratsdatum müssen die beiden zukünftigen Eheleute gemeinsam vorstellig werden um die "Ankündigung der Eheschließung" vorzunehmen.

Seit dem 01.02.2006 werden die durch die belgischen Standesämter erstellten Urkunden und Bescheinigungen durch das Standesamt, in welchem die Eheschliessung stattfindet, angefragt. Ausländische Urkunden müssen durch die zukünftigen Ehegatten bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden.
Wichtige Hinweise

    * Identitätsnachweis (Bitte mitbringen):  Personalausweis/Reisepass
    * Geburtsort in Belgien: Urkunde wird vom Standesamt Kelmis beantragt
    * Geburtsort Ausland (Bitte mitbringen): Eine gleichlautende, beglaubigte, Geburtsurkunde ist von dem (der) zukünftigen bzw. Ehegatten(in) mitzubringen
    * Wohnort Belgien: Wohnsitzbescheinigung wird vom Standesamt Kelmis beantragt
    * Wohnort Ausland (Bitte mitbringen): Eine Wohnsitzbescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und des Zivilstandes ist von dem (der) zukünftigen bzw. Ehegatten(in) mitzubringen
    * Scheidungsurteil eingetragen in Belgien: Scheidungsurteil wird vom Standesamt Kelmis beantragt
    * Scheidungsurteil eingetragen im Ausland (Bitte mitbringen): Scheidungsurteil mit Vermerk der Rechtskraft ist von dem (der) zukünftigen Ehegatten(in) mitzubringen
    * Ehevertrag (=Gütervertrag):
      Der Ehevertrag wird bei einem Notar abgeschlossen. Eine Bescheinigung über einen Ehevertrag muss spätestens 5 Tage vor der Heirat beim Standesamt hinterlegt werden.
    * Trauzeugen:
      Die Trauzeugen müssen volljährig sein (18 Jahre). Die Bescheinigung der Trauzeugen muss laut Angaben (Name, Vornamen, Geburtsdatum, usw), welche sich auf dem Personalausweis (Kopie des Personalausweises vorlegen) befinden, ausgefüllt werden und spätestens 5 Tage vor der Heirat beim Standesamt hinterlegt werden (s. online Antragsformular).
    * Gebühr: 20 Euro für das Heiratsbuch

Achtung: ausländische Dokumente aus Nicht-EU Ländern müssen je nach Land und Sprache übersetzt und legalisiert werden: www.diplomatie.be/fr/services/legalisation

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von Beau am 11.08.2009 um 12:27:31
hi Anina,
Wie der Steini07 gesagt hat,Toender sit gut und freundlich. hier ist der Webseite vom Rathaus von Toender. http://www.single-suchen.de/daenemark.html
ich wünsche dir viel Glück!
Mfg

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von Anina am 12.08.2009 um 09:01:51
Hallo,

vielen Dank erstmal für die guten Antworten!

@sigi-n Belgien scheidet für uns aus.. mein Verlobter war gestern dort auf dem Standesamt. Das Beschaffen der Dokumente wäre noch gegangen (obwohl sie alles auf niederländisch haben wollen), aber die Art und Weise, wie man dort mit ihm umgegangen ist... man wollte ihn erst beraten, nachdem er eine Kopie meines Persos vorgelegt hatte. Diese Kopie hat man direkt einbehalten (sogar eingescannt), obwohl er noch nichts anmelden wollte, sondern nur eine Erstinformation. Dann hat man sehr betont, dass es vor der Eheschließung zu Befragungen von uns beiden kommen würde, dass man auch nicht sagen könne, wie lange es in etwa bis zur Hochzeit dauert und zu guter Letzt hat man ihm das Infoblatt, obwohl es eines auf Englisch gegeben hätte (dieses ist vor den Augen meines Verlobten in den Müll gewandert) nur auf Niederländisch ausgehändigt.

@steini & alle: Wann müsste man dann zur ABH gehen um eine Fiktionsbescheinigung oder Duldung zu bekommen? (Angenommen wird heiraten in Deutschland) Nach der Hochzeit, vor der Hochzeit, kurz bevor sein Aufenthaltstitel in Belgien abläuft oder sofort, nachdem man beim Standesamt vorstellig geworden ist?
Gehe ich richtig, dass wir, wenn wir in Dänemark heiraten, direkt nach der Eheschließung zur ABH in Deutschland gehen und den Aufenthaltstitel beantragen?

Muss man die dänische Heiratsurkunde noch legalisieren lassen?

Vielen Dank auch nochmal an steini & beau für die positiven Berichte aus dk. Das macht mir nochmals Mut. Falls die Dokumente aus Mauritius längere Zeit in Anspruch nehmen, könnte es dann in DK immer noch klappen :)

Sind eigentlich die Veranstalter, die Hochzeiten in DK anbieten, zu empfehlen? Bzw. habt ihr einen Tipp für mich welcher zu empfehlen wäre?

Ein fettes Danke und einen schönen Tag,

Annina

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von steini007 am 12.08.2009 um 10:08:49
Sobald der Hochzeitstermin feststeht - sofern er nach Ablauf des belgischen AT ist - solltet ihr zur ABH gehen.

Wenn kein Hochzeitstermin feststeht oder besser gesagt der Eheschließungstermin nicht unmittelbar bevorsteht, wird es schwierig werden, dass die ABH eine FB (wenn möglich) oder eine Duldung ausstellt, weil sie nicht einfach ins Blaue hinein tätig werden kann.


Anina schrieb am 12.08.2009 um 09:01:51:
Gehe ich richtig, dass wir, wenn wir in Dänemark heiraten, direkt nach der Eheschließung zur ABH in Deutschland gehen und den Aufenthaltstitel beantragen?

Ja!


Anina schrieb am 12.08.2009 um 09:01:51:
Muss man die dänische Heiratsurkunde noch legalisieren lassen? 

"Meine Behörden" haben das nicht verlangt.
Im Forum wurde aber auch schon anderes geschrieben.


Anina schrieb am 12.08.2009 um 09:01:51:
Sind eigentlich die Veranstalter, die Hochzeiten in DK anbieten, zu empfehlen? 

Die brauchst du doch gar nicht. Die nehmen dir nur das Geld ab.
Die Dokumente müßt ihr ohnedies selber besorgen.


Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von hge2001 am 12.08.2009 um 10:15:58

steini007 schrieb am 12.08.2009 um 10:08:49:
Anina schrieb am Heute um 09:01:51:

Muss man die dänische Heiratsurkunde noch legalisieren lassen?
"Meine Behörden" haben das nicht verlangt.
Im Forum wurde aber auch schon anderes geschrieben.


Dänische Heiratsurkunden sind doch apostilliert, dann ist doch eine Legalisation nicht mehr nötig.

hge

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von steini007 am 12.08.2009 um 10:24:34

hge2001 schrieb am 12.08.2009 um 10:15:58:
Dänische Heiratsurkunden sind doch apostilliert

Wer sagt das?

Die Originalurkunde hat noch keine Apostille.

Wenn Mauritius dem Haager Apostillenabkommen beigetreten ist, wäre eine Apostille natürlich sinnvoll. ;)

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von Zkai am 12.08.2009 um 12:39:59
Auch wenn hier anscheinend viele Dänemark-Fans sind, kann ich davon nur abraten. Eheschließungen im Schengen-Raum (speziell Dänemark) um Deutschland könnten zukünftig für Schwierigkeiten sorgen.

Letztendlich liegts an denen, die hier mit Touri-Visum einreisen und denen dann urplötzlich einfällt das man ja heiraten könnte und das ganz fix. War ja nieeeee so geplant.

Damit wurden regelmässig bestehende Visa-Vorschriften umgangen.

Mein Tip: Offizielle kurzfristige Eheschließung im Bundesgebiet oder/und Rücksprache mit der deutschen Botschaft in Belgien wie man am besten vorgehen kann.   

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von Reni am 12.08.2009 um 12:47:01
Zkai: hier geht es nicht um ein Touri-Visum.

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von Zkai am 12.08.2009 um 13:01:50

Reni schrieb am 12.08.2009 um 12:47:01:
Zkai: hier geht es nicht um ein Touri-Visum.


Er hat im Moment eine Aufenthaltserlaubnis für Belgien und hält sich zur Zeit zu Besuchszwecken in Deutschland auf. Von daher doch irgendwo Touri.

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von steini007 am 12.08.2009 um 14:56:29

Zkai schrieb am 12.08.2009 um 13:01:50:
Er hat im Moment eine Aufenthaltserlaubnis für Belgien und hält sich zur Zeit zu Besuchszwecken in Deutschland auf. Von daher doch irgendwo Touri.

Wenn der Verlobte der TS einen Schengen fähigen AT hat, besteht nach einer Heirat - egal in welchem europäischen Land - ein Anspruch auf eine AE.

Ob er sich nun in Deutschland als Tourist bewegt, spielt keine Rolle.

Die von dir angesprochene Umgehung der Visumsvorschriften dürfte man wohl hier nicht unterstellen, da der Visumzweck vollumfanglich erfüllt wurde.

Wenn die zuständigen Behörden einem Bürger das Heiraten so schwer machen - die TS hat darüber berichtet - dürfte es wohl legitim sein, einen einfacheren Weg zu suchen, zumal der auch legal ist.

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von Anina am 12.08.2009 um 14:57:54
Hallo Ihr lieben,

und wieder viele nützliche Antworten und ich war auch nicht ganz untätig  ;)

@Zkai: Momentan hält er sich mein Verlobter gar nicht in Deutschland auf, schließlich müssen wir erst alle Dokumente besorgen. Und wenn man eine gültige Aufenthaltserlaubnis (Schengen) hat, kann man sich doch innerhalb von Schengen (egal zu welchen Zwecken) frei bewegen - oder?
Es ist ihm ja auch nicht "plötzlich" eingefallen, wir haben uns in 2006 entscheiden zu heiraten, offiziell verlobt sind wir seit Weihnachten 2007.
...und er bräuchte als Mauritier auch kein Touristenvisum sondern hat 3 Monate visumsfreien Aufenthalt.
Aber du meinst es könne "zukünftig" Probleme geben.. meinst Du die ABH macht uns Probleme? aber mit welcher Grundlage? Oder werden zukünftig möglicherweise irgendwelche Gesetze erlassen (die jetzt aber noch keine Gültigkeit haben)?

Ich habe bei Toender nachgefragt, man kann sich das Dokument beim Außenministerium legalisieren lassen.

@steini & @hge: Apostille habe ich noch nicht gefragt, aber Mauritius ist bei Den Haager Apostille dabei... ist damit automatisch die apostillierte Eheurkunde aus Dänemark anerkannt, oder müssen wir nochmals nachfragen?

Jedenfalls hat mir das Standesamt in Toender gesagt, die Urkunde sei in Deutschlad auch ohne Legalisierung anerkannt (zur Sicherheit möchten wir das aber trotzdem gleich machen, Toender meinte am Telefon, das sei kein Problem).

Wenn wir viel Zeit hätten wäre alles ja kein Problem und dann würde ich es auch lieber im deutschen Standesamt machen... aber wir haben keine Lust, hunderte von Euros auszugeben, und dann muss er vor der Hochzeit ausreisen, weil das Gericht so lange braucht, um die Dokumente zu prüfen, so dass seine Aufenthaltserlaubnis ausläuft und die ABH sagt "ohne Termin können wir nichts machen"... nee nee.

An die deutsche Botschaft in Belgien haben wir uns schon gewendet, aber die haben etwas anderes erzählt als das Standesamt und als die ABH hier in D... außerdem wollten die, dass man ein Visum zur Eheschließung beantragt, Bearbeitungszeit: 6-8Wochen.  :o
Da kann er ja gleich den Flieger zurück nehmen.

Toender ist allerdings auch nicht ganz unkompliziert, z.B .wollen sie eine Familienstandsbescheinigung aus jedem Land, in dem man als volljährigeR gelebt hat. Und Frankreich stellt so etwas schonmal gar nicht aus für Ausländer. Musste bei der französischen Botschaft in Dänemark anrufen um herauszubekommen, wie man das Problem lösen kann..
Aber die Leute aus Toender sind sehr nett und helfen, wenn man Probleme mit Dokumenten hat.


Zu guter Letzt: Natürlich wieder danke an Euch für die hilfreichen Antworten!  :)

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von Zkai am 12.08.2009 um 15:36:43

Anina schrieb am 12.08.2009 um 14:57:54:
Hallo Ihr lieben,

und wieder viele nützliche Antworten und ich war auch nicht ganz untätig  ;)

@Zkai:  Und wenn man eine gültige Aufenthaltserlaubnis (Schengen) hat, kann man sich doch innerhalb von Schengen (egal zu welchen Zwecken) frei bewegen - oder?

...und er bräuchte als Mauritier auch kein Touristenvisum sondern hat 3 Monate visumsfreien Aufenthalt.
Aber du meinst es könne "zukünftig" Probleme geben.. meinst Du die ABH macht uns Probleme? aber mit welcher Grundlage? Oder werden zukünftig möglicherweise irgendwelche Gesetze erlassen (die jetzt aber noch keine Gültigkeit haben)?


Natürlich liegt hier nicht das klassische Touri-visum vor. Er hat aber trotz allem eine AE für Belgien und nicht für Deutschland. Besuchsreisen sind kein Problem, aber ein beabsichtigter Daueraufenthalt eines Drittstaaters in Deutschland wäre natürlich auf dem vorgeschriebenen Weg vorher zu klären.

Da hast du ja auch nachgefragt und die haben dir gesagt, dass ein entsprechendes Visum 6-8 Wochen benötigt. Dann wäre aber alles "sicher" und wenn ein solches Visum vorläge, dann hättet ihr ja auch etwas mehr Zeit.

EDIT: Liegen denn wenigstens ausreichende Deutschkenntnisse vor?



Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von hge2001 am 12.08.2009 um 16:06:11

Anina schrieb am 12.08.2009 um 14:57:54:
@steini & @hge: Apostille habe ich noch nicht gefragt, aber Mauritius ist bei Den Haager Apostille dabei... ist damit automatisch die apostillierte Eheurkunde aus Dänemark anerkannt, oder müssen wir nochmals nachfragen? 


... für Deutschland ist im Prinzip eine Apostille nicht nötig, da es ein bilaterales Abkommen zwischen D und DNK gibt, aber die Apostille dürfte dennoch die die "paar" Standesbeamten überzeugen, von denen Steini sprach, die ohne Legalisation oder Apostille probleme machen könnten.
Wenn Mauritus auch noch Mitglied der Apostille ist, wäre das ideal, dann würde die heiratsurkunde auch noch dort anerkannt und man kann sich dann die Legalisation sparen.



hge

Mitgliedsstaaten haager apostille:
http://transpatent.com/archiv/hlue112.html#member


Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von Anina am 12.08.2009 um 16:33:05
@steini: danke für Dein Verständnis. Ich denke auch, dass es durchaus rechtens ist (Das ist uns auch wichtig, wir wollen uns ja nichts "erschleichen").

@hge: Das klingt ja prima. Dann machen wir die Apostille (ja, Mauritius ist Mitglied).

@Zkai Noch wohnt er ja in Belgien, und wenn er wo anders ein Jobangebot hat, wird er  auch nicht in Deutschland wohnen, obwohl es natürlich super wäre, wenn wir zusammen leben könnten.
Unsere Absicht ist also in 1. Linie zu heiraten - wenn er bis dahin noch keine Arbeit gefunden hat, werden wir uns natürlich darum bemühen, eine AE für Deutschland zu bekommen. Wenn wir aber erst das (eigentlich unnötige) Visum zur Eheschließung beantragen,verlieren wir viel Zeit, und wenn dann mein Einkommen nicht ausreicht, muss er nach MU zurück und wir sind nicht einmal verheiratet.
Deutschkenntnisse hat er bisher eher rudimentäre, allerdings ist er Ingenieur (Master Abschluss der Straßburger Universität), ich habe gelesen, dass in diesem Fall die Deutschkenntnisse nicht schon bei Einreise nachgewiesen werden müssen. Ist das nicht korrekt?

Wir wollen einfach einen sicheren, legalen, möglichst unkomplizierten Weg gehen, um zu heiraten und wir wir wollen natürlich, dass er sich anschließend so nah wie es geht bei mir aufhalten kann (sei es durch Job oder Heirat).


Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von steini007 am 12.08.2009 um 23:23:01

Anina schrieb am 12.08.2009 um 14:57:54:
Ich habe bei Toender nachgefragt, man kann sich das Dokument beim Außenministerium legalisieren lassen.

Das Aussenministerium legalisiert die HU nicht, sondern beglaubigt bzw. überglaubigt diese.

Legalisieren würde die HU nur die Deutsche Botschaft.

Hier ein Einblick was unter Legalisation zu verstehen ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Legalisation


Anina schrieb am 12.08.2009 um 14:57:54:
Toender ist allerdings auch nicht ganz unkompliziert, z.B .wollen sie eine Familienstandsbescheinigung aus jedem Land, in dem man als volljährigeR gelebt hat. Und Frankreich stellt so etwas schonmal gar nicht aus für Ausländer

Dazu müßte doch das Standesamt auch eine Lösung parat haben, denn dieser Fall kommt ja auch öfters vor.


Zkai schrieb am 12.08.2009 um 15:36:43:
Er hat aber trotz allem eine AE für Belgien und nicht für Deutschland. Besuchsreisen sind kein Problem, aber ein beabsichtigter Daueraufenthalt eines Drittstaaters in Deutschland wäre natürlich auf dem vorgeschriebenen Weg vorher zu klären.

... der nach § 39 Nr. 6 AufenthV auch bei einer Heirat in Dänemark denkbar ist.

Titel: Re: Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt?
Beitrag von ijontichy am 13.08.2009 um 10:55:39

Zitat:
Toender ist allerdings auch nicht ganz unkompliziert, z.B .wollen sie eine Familienstandsbescheinigung aus jedem Land, in dem man als volljährigeR gelebt hat. Und Frankreich stellt so etwas schonmal gar nicht aus für Ausländer

Dazu müßte doch das Standesamt auch eine Lösung parat haben, denn dieser Fall kommt ja auch öfters vor.

Falls es damit in Toender wirklich Probleme geben sollte, kann ich alternativ Roenne, Bornholm empfehlen.
http://www.bornholm.net/index.php?heirat_auf_bornholm

Ist von der Anreise natuerlich etwas weniger praktisch, aber dafuer wird keine Mindesaufenthaltsdauer verlangt.

Aus eigener Erfahrung kann ich bestaetigen, dass der (sehr netten) Standesbeamtin in Roenne (ich glaube, da gibt es nur eine Dame, die das "internationale Geschaeft" erledigt) eine einzige Familienstandsbescheinigung ausreicht (in unserem Fall hat die Chinesische aus dem Geburtsort meiner Frau gereicht, obwohl der Wohnsitz meiner Frau jetzt in UK ist). Man kann dem Standesamt dort vorher alle Unterlagen eingescannt zuschicken. Die bestaetigen dann vorab, dass das so klappt, und gleichen vor dem Termin nur kurz die Originalunterlagen ab.

Letzter Hinweis zu Roenne: Im Notfall traut die Standesbeamtin zwar auf Englisch, aber fuehlt sich auf Deutsch sehr viel wohler (kann Dein noch-Freund, hoffentlich-bald-Ehemann Deutsch?).

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