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Randthemen >> Personenstandsrecht >> ehefähigkeitszeugnis
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Beitrag begonnen von aliyah3 am 04.08.2009 um 15:29:50

Titel: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von aliyah3 am 04.08.2009 um 15:29:50
hallo ich bin neu hier und grad irgendwie am verzweifeln,ich war heute bei dem standesamt in meiner stadt,und wollte ein ehefähigkeitszeugnis haben,ich war im april dort und hab mir einen zettel geholt,wo eben alles draufstand,was wir so brauchen (achso mein verlobter ist aus dem kosovo und wir wollten eigentlich am 09.09.09 heiraten). ao also ich habe alle papiere zusammen und heute sagt der standesbeamte dann zu mir,das der komplette pass von meinem mann in kopie da sein muss,und nicht nur die erste seite,und das das ausstellen des zeugnisses eh 6 wochen dauern würde.....das sagte er aber erst als ich ihm sagte das ich am 1.9. hinfliege (also in 4 wochen)
ist das richtig so? ich meine mit kompletter passkopie(und ob auf jeder kopie stempel sein müssen konnte er mir aber auch nicht sagen) und das mit den 6 wochen? ich würde mich freuen wenn mir jemand,der sich durch meinen text auch durchfindet,helfen kann

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von steini007 am 04.08.2009 um 15:42:42
Hallo aliyah3!

Willkommen im Forum.

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt dass du ohne dass ein Ehehindernis vorliegt, deinen Mann heiraten kannst.

Da die Unterlagen noch vom OLG geprüft werden müssen, ist die Zeitspanne von 6 Wochen nicht abwegig.

Dass du noch die restlichen kopierten Passseiten besorgst, dürfte sicherlich ohne großen Aufwand möglich sein. Jedes Standesamt hat einen gewissen Ermessensspielraum, welche Unterlagen es für die Ausstellung des EFZ benötigt.

Zum Schluss noch der Hinweis, die GROSS- und kleinschreibung zu verwenden.
Das zeugt auch von Respekt gegenüber unseren ausländischen Mitbürgern, von denen wir u. a. erwarten, dass sie sich mit der deutschen Sprache zu beschäftigen. ;)

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Richter am 04.08.2009 um 17:27:27

steini007 schrieb am 04.08.2009 um 15:42:42:
Da die Unterlagen noch vom OLG geprüft werden müssen, ist die Zeitspanne von 6 Wochen nicht abwegig.

Es geht hier doch um ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis für eine Hochzeit im Ausland. Da hat das OLG doch nichts mit zu tun?! Eine Befreiung vom EFZ für den kosovarischen Verlobten ist nicht erforderlich, siehe § 39 Abs. 2 Satz 3 PStG. Oder habe ich jetzt ein dickes Brett vor dem Kopf? :öhm:
Für die Ausstellung des EFZ ist daher allein das Standesamt zuständig. Die Angabe von sechs Wochen Bearbeitungsdauer kann von einer enorm hohen Arbeitsbelastung des Standesamtes zeugen, was (insbesondere bei großen Standesämtern) nicht ausgeschlossen ist.


steini007 schrieb am 04.08.2009 um 15:42:42:
Dass du noch die restlichen kopierten Passseiten besorgst, dürfte sicherlich ohne großen Aufwand möglich sein. Jedes Standesamt hat einen gewissen Ermessensspielraum, welche Unterlagen es für die Ausstellung des EFZ benötigt.

Da stimme ich grundsätzlich zu!  :D
Sollte jedoch auch noch eine Überbeglaubigung notwendig sein, könnte sich das Ganze als etwas komplizierter und vor allem zeitaufwendiger erweisen.

Gruß,
Richter

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von aliyah3 am 06.08.2009 um 07:42:50
Guten Morgen und danke erstmal,auch für den Hinweis mit der Groß-und Kleinschreibung,ich merk es mir.
Ich wohne in einer kleinen Stadt und wir haben ein normales Standesamt,also ich denk mal so viel zu tun haben die nicht wirklich.
Ich habe jetzt schon mehrmals gelesen,das die Ausstellung eigentlich nicht lange dauert....
Ich werd nachher aber nochmal nachfragen denn am Dienstag konnte er mir gar nicht sagen ob auf allen Kopien ein Stempel sein muss :-[ denn wenn das so ist,schaffen wir das nicht mehr bis zum 1.9. wenn ich fliege....
Ich wünsch noch einen schönen Tag
Gruss Aliyah

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Buscher am 06.08.2009 um 09:28:26
Bei der Prüfung für das EFZ muss das Standesamt nachgewiesen haben, dass du deinen Partner heiraten darfst. Dabei werden die sogenannten wechselseitigen Ehehindernisse geprüft.

Also, das deutsche Standesamt muss prüfen, ob der Freund nicht für deutsches Recht evtl. verheiratet ist, denn dann wäre das aus deutscher Sicht eine massives Ehehindernis.

Dann spielt die Sorge eine Rolle, ob der Freund evtl. dich nur deshalb heiraten will, um in Deutschland ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Der Standesbeamte darf nämlich nicht an einer Eheschließung mitwirken, also dafür ein EFZ ausstellen, wenn die Ehe nicht dem gesetzlichen Zweck (eheliche Lebensgemeinschaft) dienen soll.

Wenn das Standesamt die Aufgaben ernst nimmt, dann wird es pingelig prüfen und vielleicht auch die Aufsichtsbehörde beteiligen. Dann sind 6 Wochen keine lange Zeit.

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Hoschi am 06.08.2009 um 09:49:19
Bist Du dir denn überhaupt wirklich sicher, dass Du ein Ehefähigkeitszeugnis benötigst? Evtl. würde für die Heirat im Kosovo auch eine Ledigkeitsbescheinigung reichen, die Du ohne Probleme innerhalb 5 Minuten am Schalter in der Meldebehörde bekommst. Dort ist allerdings nur vermerkt: Famlienstand: ledig.

Dein Verlobter sollte das vielleicht nochmal beim zuständigem Standesamt prüfen.

Titel: Re: ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von aliyah3 am 06.08.2009 um 11:18:49
Hallo nochmal,
ja wir brauchen wohl das Zeugnis,und ich war ja eben nochmal beim Standesamt,und ich denk mal der Mitarbeiter hat doch irgendwie einen guten Tag,er macht es jetzt fertig und am Dienstag kann ich es holen,nein er ist noch nicht verheiratet gewesen.Aber er wird es bald sein  :)
Schönen Tag noch und vielen Dank für die Beratung
Gruss Aliyah

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