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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Praktische Konsequenzen aus getrennter Namensführung außer Namen der Kinder
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Beitrag begonnen von Stefy am 02.08.2009 um 13:59:56

Titel: Praktische Konsequenzen aus getrennter Namensführung außer Namen der Kinder
Beitrag von Stefy am 02.08.2009 um 13:59:56
Hallo Aliens -
ich werde diese Woche meine peruanische Verlobte in Deutschland heiraten. Wegen der Inkompatibilität der Vorschriften zur Namensgebung haben wir uns entschieden, getrennte Namensführung zu wählen, d.h. wir behalten jeweils unsere jetzigen Namen. Die Rechtslage zu erforschen ist hierbei ja nicht so schwierig, aber Informationen zu den praktischen Konsequenzen- mal abgesehen davon, welchen Namen gemeinsame Kinder bekommen würden, finden sich nicht einmal beim Googeln.

Daher meine Frage: kann mir jemand von Erfahrungen berichten, was getrennte Namensführung praktisch - im In- und Ausland - bedeutet ? Im Hotel oder bei Visumsanträgen für Reisen in nicht Schengen Staaten zum Beispiel, im Krankenhaus oder oder oder ? Vielleicht auch im Hinblick darauf, die Namensgebung noch einmal zu überdenken ? Wir würden hier gerne klarer durchblicken... Für jede noch so banal scheinende Erfahrung wäre ich sehr dankbar, LG Stefan

Titel: Re: Praktische Konsequenzen aus getrennter Namensführung außer Namen der Kinder
Beitrag von janetm am 02.08.2009 um 15:25:15
Die gute Nachricht vorweg: Ich denke praktische Nachteile werden euch nicht entstehen.

Wir haben uns entschieden einen gemeinsamen Ehenamen zu wählen, der wie du richtig schreibst in Peru nicht anerkannt wird. Deswegen läuft der Pass und damit Flugreisen und alles im Ausland, weiter auf den Geburtsnamen meiner Frau. Wohingegen AE, Krankenkassenkarte, Arbeitsverträge auf den Ehenamen laufen. Irgendwelche Probleme hatten wir damit noch nicht.

Grundsätzlich denke ich aber schon, dass es einfacher zu händeln ist, wenn man den Namen vor der Eheschliesung beibehält, als im In- und Ausland verschiedene Namen zu haben.

Aber wirklich große und schwerwiegende Probleme sehe ich bei beiden Varianten nicht.

Liebe Grüße

Titel: Re: Praktische Konsequenzen aus getrennter Namensführung außer Namen der Kinder
Beitrag von Stefy am 02.08.2009 um 16:47:48
Vielen Dank für das erste statement. Hat dann Deine Frau denn zwei Personaldokumente ? Ich meine das könnte doch für Verwirrung sorgen, wenn z.B auf der Krankenkassenkarte Müller steht und sich Deine Frau mit "Gonzales Rodriguez" ausweist... oder ist das wirklich so umkompliziert ? PS: In Peru habe ich gelernt, dass wir Deutschen im Hinblick auf Bürokratie eigentlich ziemlich locker sind  ::) - wer hätte das gedacht ?
Viele Grüße
Stefy und Bea

Titel: Re: Praktische Konsequenzen aus getrennter Namensführung außer Namen der Kinder
Beitrag von janetm am 02.08.2009 um 17:29:11
Es ist wirklich recht unkompliziert, wenn auf der Krankassenkarte Frau Müller steht, ist sie Frau Müller oder hat dein Arzt dich schon mal nach deinem Ausweis gefragt? ;)

Bei allen Einschreibungen, Beantragungen, etc. in Deutschland die eine Identifikation über Passkopie o.ä. verlangen haben wir eine Kopie der Hochzeitszurkunde mitgeschickt aus der der Ehename hervorgeht und das hat bis jetzt immer ohne Probleme funktioniert.

Personaldokument ist der Reisepass mit Geburtsnamen und in Deutschland ggf. zusammen mit der Hochzeitsurkunde.

Liebe Grüße

Titel: Re: Praktische Konsequenzen aus getrennter Namensführung außer Namen der Kinder
Beitrag von Mono am 02.08.2009 um 17:31:45

Stefy schrieb am 02.08.2009 um 16:47:48:
Ich meine das könnte doch für Verwirrung sorgen, wenn z.B auf der Krankenkassenkarte Müller steht und sich Deine Frau mit "Gonzales Rodriguez" ausweist.

Das kannst du dir so vorstellen wie z. B. beim deutschen Führerschein, wenn eine Frau die Prüfung unter ihrem Geburtsnamen abgelegt hat. Dieser muss auch nach einer Namenänderung bei Eheschließung auf dem Dokument nicht abgeändert werden. Es ist dennoch eine gültige Fahrerlaubnis, erfordert aber möglicherweise eine Erklärung bei einer Polizeikontrolle.

Wenn ihr getrennte Namensführung wählt, habt ihr ebenso wenige Nachteile, wie deutsche Ehepaare, die sich dafür entschieden haben. Die große Mehrheit wählt zwar immer noch einen gemeinsamen Ehenamen, es ist jedoch inzwischen weitgehend bekannt, dass Ehepartner auch unterschiedliche Namen haben können.

Ihr solltet euch allerdings rechtzeitig überlegen, wie sich deine Verlobte später anreden lassen will:

Frau González Rodríguez (wohl kaum),
Frau González oder doch als Frau Müller.

Bei offiziellen Schreiben besteht die Gefahr, dass sie als ‚Frau Rodríguez’ tituliert wird oder aber zwischen den apellidos einen Bindestrich vorfindet.

Ein besonders schlauer südamerikanischer Beamter wollte bei meiner Frau den gemeinsamen Ehenamen nicht anerkennen und änderte ihn aufgrund der Angaben in ihrem Reisepass in ihre vermeintlichen apellidos um. Seitdem hieß sie dort offiziell ‚Geborene Müller’.  ;D

Mono

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