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Beitrag begonnen von auslandeer am 20.07.2009 um 20:07:07

Titel: Zweitstudium?
Beitrag von auslandeer am 20.07.2009 um 20:07:07
Hallo,

Ist zwei Studium ok für auslaender zu Aufenthaltstitel?

Ich bin in BRD seit 2008 September und ich bin immatrikuliert in eine Uni für Master. Ich absolviere meine Master in Oktober aber ich möchte eine andere Master machen. Ich habe mein Zulassunsbescheid schon für meine zweite Master. Ich brauche meine exmatrikulationsbeschainigung zu immatrikulieren in die zweite Master.

Ich hab gesprohen mit meine Uni and sie haben mir gesagt dass "Wir können Ex-beschenigung geben früher du dein Master arbeit schreibt weil du (ich) schon alle Prüfungen and Klausuren gemacht hast. Nach deinem Masterarbeit, du kanns dein diploma nehmen und absolvieren ohne Problemen."

Ich werde mein Ex-beschenigung nehmen und bringen zu meine neue Master. Danach früher die Vorlesungen in meine zweite Master beginnen, ich absolviere meine erste Master.

Habe ich Probleme mit Aufenthaltstitel für meine zweite Master, glauben sie?

Ich hab schon mit Auslaenderbehörde gesprohen, und sie sagen dass weil ich nur zwei Semester stuidert in Deutschland, ich kann mein Studiumzwecke verandern. Aber ich bin nicht sicher und ich brauche kein Problem mehr mit Auslaenderbehörde.


So, meine Frage ist: Habe ich Problem mit mein Aufenthaltstitel für mein zweite Master?

Und ist das ein zweitstudium oder nicht? Ich habe nicht absolviert und werde nur absolvieren nach immatrikulation (aber werde exmatrikulieren früher mein Immatrikulation) in meiner neuen Uni.

Entschuldigung für mein Deutsch

Danke,

Titel: Uniwechsel vor 3. semester und Abschluss (Zweitstudium?)
Beitrag von auslandeer am 21.07.2009 um 07:53:57
Hallo,

Jetzt studiere ich an eine Master Program, die in Oktober endet. Ich bin seit September 2008 in Deutschland.

Aber ich möchte ein andere Master machen. Ich habe schon mein Zulassungsbescheid genommen. Ich habe mit Auslaenderbehörde gesprohen und sie sagen dass ich kann mein Uni bis 3. Semester wechseln. Dafür habe ich kein Problem.

Ich werde mich exmatrikulieren von meinem erste Master zu immatrikulieren in die zweite. Nach mein exmatrikulation von meinem ersten Uni, kann ich noch mein Diploma in Oktober, weil nehmen, weil ich hab schon die Examen gemacht.

Die Auslaenderbehörde werde ausnehme mein Situation als Uniwechsel, weil ich hab noch nie mein Diploma und Abschluss.

Meine Frage ist dass, kann die Auslaenderbehörde in der Stadt wo meine zweite Uni ist, lernen dass ich "kann" noch absolvieren in mein erste Master?

Ich meine, kann die Auslaenderbehörde in der Stadt wo meine zweite Uni ist, denken dass ich mache ein zweitstudium statt Uniwechsel?

Ich nehme mein Diploma in Oktober und werde mein Masterarbeit früher September geben. Ich werde in August zu Auslaenderbehörde bewerben für Aufenthaltstitel. Ohne Diploma, kann Auslaenderbehörde mich als absolvierte Student annerkennen?   

Und spaeter wenn ich absolviere, kann die Auslaenderbehörde meine Aufenthaltstitel abbrechnen wegen Abschluss in meine erste Uni?

Wie gut ist die Kommunikation zwichen Uni und Auslaenderbehörde?

Danke


schweitzer [edit]Ich habe Deine beiden postings für die Du jeweils einen thread eröffnet hattest hier zusammengefasst und auch mit einem "zusammenfassenden" Betreff versehen, denn letzlich geht es ja um dieselbe Problematik. - Hab  bitte ein bissel Geduld und eröffne nicht noch mehr neue threads zum gleichen Thema - manchmal dauerts ein bisschen mit einer Antwort, einige der "Spezis" hier im Forum haben jetzt Urlaub - deswegen geht es nicht immer ganz so schnell.[/edit]

[edit]Ich sehe gerade, dass Du vor einigen Tagen hier schon mal fast identische Fragen gestellt und auch eine Antwort bekommen hast. - Ich mache den dortigen thread deshalb jetzt zu. Lass bitte in Zukunft derartige Crosspostings sonst wandern Deine entsprechenden Beiträge auf den Schrottplatz.  >:([/edit]

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