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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchsvisum abgelehnt - Remonstration...
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Beitrag begonnen von deto am 20.07.2009 um 17:15:31

Titel: Besuchsvisum abgelehnt - Remonstration...
Beitrag von deto am 20.07.2009 um 17:15:31
hallo allerseits,
zunächst eine kurze beschreibung meiner situation. meine freundin aus der türkei hat antrag auf besuchsvisum gestellt, der abgelehnt wurde. sie hat ist sängerin und hat in diesem jahr ihr studium am konservatorium in istanbul abgeschlossen und ist somit keine studentin mehr. sie war schon einige male zuvor in deutschland und in österreich, auch einmal mithilfe einer verpflichtungserklärung meines vaters. ich selbst bin student. wir lieben uns und haben vor zu heiraten. nun wurde wie schon gesagt ihr letzter antrag auf ein besuchsvisum abgelehnt. eine verpflichtungserklärung meines vaters sowie alle weiteren erforderlichen unterlagen lagen vor. der grund der ablehnung ist uns "entsprechend der internationalen gepflogenheiten" nicht mitgeteilt worden und ist uns somit unklar. nun steht uns ja immer noch die möglichkeit einer remonstration offen und darauf bezieht sich meine frage. was muss da rein, was die rückkehrbereitschaft untermauern kann? ihr wurde, wie schon gesagt, schon einige male ein visum erteilt. das letzte mal sogar für 90 tage. auch dieses mal wurde wiederum ein visum für 90 tage beantragt. sie ist nun nicht mehr studentin, was ein grund für zweifel an ihrer rückkehrbereitschaft sein könnte. sie hat kein wirklich festes einkommen. ist aber backvocal-sängerin für eine in der türkei berühmten sängerin und verdient eben dann geld, wenn gerade konzerte sind, das sind mal mehr, mal weniger. auf jeden fall aber ein job, den sie nicht aufgeben will. ein nachweis über diesen job fehlt bei dem visumantrag. die finanzielle situation ihrer eltern ist bescheiden, sind aber im besitz von 3 eigentumswohnungen. und dann war ich seitdem wir uns vor einem jahr kennengelernt haben, so oft wie es mein studium zulässt in der türkei, insgesamt 7 mal, für eine dauer von ca. 6 monaten. nun bin ich mir nicht sicher, ob die von mir aufgeführten gründe hinreichend sind. was denkt ihr? schon mal herzlichen dank für eure hilfe.
lg deto

Titel: Re: Besuchsvisum abgelehnt - Remonstration...
Beitrag von Tippi am 20.07.2009 um 18:06:31
Ein wenig mehr Absätze  :#s22:- ein paar Großbuchstaben hier
und da - man könnte dein Posting viel einfacher lesen und
verstehen.


Titel: Re: Besuchsvisum abgelehnt - Remonstration...
Beitrag von steini007 am 20.07.2009 um 18:12:48

deto schrieb am 20.07.2009 um 17:15:31:
was muss da rein, was die rückkehrbereitschaft untermauern kann? 

Auf alle Fälle muss es die Wahrheit sein, was sie zu Protokoll gibt.

Alle Gründe, die für eine Verwurzelung  und Rückkehr in die Türkei sprechen.

Hier gibt es kein Patentrezept, nach dem Motto "Man nehme".

Nach dem Remonstration sofern sie dann eine Absage bekommt, werden ihr die Gründe genannt, zu der Visumsablehnung geführt haben. Sollte es danach möglich sein, diese zu beseitigen, könnte sie ein neues Visum beantragen.


Titel: Re: Besuchsvisum abgelehnt - Remonstration...
Beitrag von janetm am 20.07.2009 um 18:28:20

deto schrieb am 20.07.2009 um 17:15:31:
ein nachweis über diesen job fehlt bei dem visumantrag.


Was war denn bei dem Visaeintrag dabei, was die Rückkehrbereitschaft untermauern sollte?
Normalerweise ist ein Job immer gut, dann sollte man aber auch glauben machen können, warum man diesen für 90 Tage unterbrechen kann.

Ansonsten siehe Steini007s Posting bzgl. der Remonstration.

Liebe Grüße

Titel: Re: Besuchsvisum abgelehnt - Remonstration...
Beitrag von Stefan-TR am 21.07.2009 um 17:49:34
Deto, mehr als Indizien kann man leider nicht haben, um die Rueckkehrbereitschaft zu untermauern. Und gerade ein "arbeitsloser" Antragssteller wird es vermutlich ziemlich schwer haben. Tragt deshalb in der Remonstration am besten alles erdenkliche vor. Garantien gibt es leider keine.


deto schrieb am 20.07.2009 um 17:15:31:
war ich seitdem wir uns vor einem jahr kennengelernt haben, so oft wie es mein studium zulässt in der türkei, insgesamt 7 mal, für eine dauer von ca. 6 monaten. 

Habt ihr dazu irgendwelche Sachen beim Antrag mit beigelegt? Hast du schon deine naechste Reise in die Tuerkei geplant? Vielleicht kann ja ein geplanter Besuch deinerseits helfen, welcher zeitlich nach dem geplanten Besuch deiner Freundin in Deutschland liegt.

Ich hatte meinen bisherigen Einladungsschreiben immer eine Passkopie beigelegt, welche auch mein tuerkisches Studentenvisum beinhaltet hatte. So dass ersichtlich war, dass ich als Einlader nach dem Deutschlandbesuch ebenfalls wieder in die Tuerkei zurueck gehe.


deto schrieb am 20.07.2009 um 17:15:31:
auch dieses mal wurde wiederum ein visum für 90 tage beantragt

Vielleicht hilft es auch zu erwaehnen, dass ihr die 90 Tage beantragt hattet, da deine Freundin ueber eine entsprechende Visahistorie verfuegt, bisher nie Probleme auftraten und auch schon frueher 90 Tage erteilt wurden. Ihr allerdings jetzt, da deine Freundin keiner geregelten Arbeit nachgeht, auch gerne wieder mit weniger zufrieden seid.

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