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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Führerschein Ukraine->Führerschein Deutschland
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Beitrag begonnen von derjohn am 19.07.2009 um 19:56:59

Titel: Führerschein Ukraine->Führerschein Deutschland
Beitrag von derjohn am 19.07.2009 um 19:56:59
Hallo
Ich habe da mal eine Frage.

Eine Bekannte von mir, sie ist als Aupair hier und kommt aus der Ukraine, hat vor kurzem ihren Führerschein hier in D gemacht (für PKW). Als man ihr den deutschen Führerschein ausgehändigt hat, musste sie ihren aus der Ukraine abgeben. Ist das rechtens so?
Und, was mich noch mehr verblüfft hat, sollte sie vor der Ausreise aus Deutschland ihren Ukrainischen Führerschein wieder haben wollen, bekommt sie ihn nur wenn sie den deutschen dafür hergibt. So hat man es ihr gesagt. Kann das den sein?


Daddys' [edit]Weniger AuslR, mehr sonstiges Recht ... ;)[/edit]

Titel: Re: Führerschein Ukraine->Führerschein Deutschland
Beitrag von janetm am 19.07.2009 um 21:24:39

derjohn schrieb am 19.07.2009 um 19:56:59:
So hat man es ihr gesagt. Kann das den sein?


Jo, dass kann sein.

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

Aber Achtung: "Verwahrte Führerscheine können nach drei Jahren vernichtet werden (§ 31 Abs. 4 FeV)".

Liebe Grüße

Titel: Re: Führerschein Ukraine->Führerschein Deutschland
Beitrag von lacrima am 19.07.2009 um 21:46:54

derjohn schrieb am 19.07.2009 um 19:56:59:
So hat man es ihr gesagt. Kann das den sein?

Jau..
Bei mir hat man das auch genau so gemacht.

Den ausländischen Führerschein, kann man aber bei der ausländischen Behörde als "verloren" melden (was auch keine Lüge ist.. da die deutsche Behörde kann/darf in meinen Augen keine ausländischen Dokumente und Ausweise "annullieren".. es sei denn es gibt ein Abkommen, das so was zwischen diesen zwei Staaten regelt..)  und danach kann man sich einen neuen ausländischen Führerschein bei der ausländischen Behörde erstellen lassen..

Grüße,

Lacrima

Titel: Re: Führerschein Ukraine->Führerschein Deutschland
Beitrag von derjohn am 19.07.2009 um 21:56:56

lacrima schrieb am 19.07.2009 um 21:46:54:
Den ausländischen Führerschein, kann man aber bei der ausländischen Behörde als "verloren" melden


Ja eben. Aber gut, man mus ja nicht alles verstehen.

Danke für eure Antworten.

Titel: Re: Führerschein Ukraine->Führerschein Deutschland
Beitrag von el_genesis am 25.07.2009 um 16:42:32
Hallo! Bei mir war genau das selber Fall!
Ich habe aber einen Brief von meinen Arbeitsgeber vorgelegt mit der Bestätigung, dass ich öffter in die Ukraine verreise. In der Ukraine gibt es auch ein Gesetz, dass die ukrainische Bürger, die noch in der Ukraine angemeldet sind (ich glaube dass ist der Fall), sollen auch nur ukrainischen Führerschein besitzen.
Mein ukrainischen Führerschein hab ich zurück bekommen!!! :D.

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