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Beitrag begonnen von Irina St. am 19.07.2009 um 09:06:36

Titel: familienname
Beitrag von Irina St. am 19.07.2009 um 09:06:36
hallo zusammen!
ich habe mal wieder eine frage an euch  :)

mein erste kind (schon in deutschland- Gott sei dank) hat andere familienname als ich und mein zweite kind.

ich finde, das es viel besser wäre, wenn er auch das gleiche familienname hat wie ich.

wie und wo fängt man an, um seine name erfolgsvoll zu ändern?

vielen dank :)

Titel: Re: familienname
Beitrag von sigi-n am 19.07.2009 um 10:06:13

Irina St. schrieb am 19.07.2009 um 09:06:36:
wie und wo fängt man an, um seine name erfolgsvoll zu ändern?

vielen dank :)

Hallo
in dem Land das den Pass für das kind ausgestellt hat, in deinem Fall gehe ich mal davon aus das dies Belarus ist.

Titel: Re: familienname
Beitrag von Irina St. am 19.07.2009 um 14:58:50
hallo.
ja, Belarus ist richtig, aber das kind wurde in deutschland geboren. geburtsurkunde auch in deutschland ausgestellt.

trotzdem soll ich das in weissrussland machen?
lg

Titel: Re: familienname
Beitrag von sigi-n am 19.07.2009 um 17:00:07

Irina St. schrieb am 19.07.2009 um 14:58:50:
rotzdem soll ich das in weissrussland machen


Hallo
sollst du nicht nur, sondern musst du. Da der Pass belarussisch ist kann D daran nichts ändern. Tante Google hat sowas unter passhohheit

Titel: Re: familienname
Beitrag von tapir am 19.07.2009 um 21:21:22
Das Kind wurde in Deutschland geboren, da ist es immerhin nicht ausgeschlossen, dass nach Art. 10 Abs. 3 Nr. 2 EGBGB deutsches Recht gewählt wurde. Und wenn das so ist, richtet sich auch die weitere Namensführung/-änderung nach deutschem Recht. Also müsste zunächst mal geklärt werden, ob vor der Geburtsbeurkundung so eine Erklärung abgegeben wurde.

Titel: Re: familienname
Beitrag von sigi-n am 20.07.2009 um 00:22:40

tapir schrieb am 19.07.2009 um 21:21:22:
richtet sich auch die weitere Namensführung/-änderung nach deutschem Recht.


Hallo Tapir,
der von die zitierte 10.3 kann sich ja wohl nur darauf beziehen, das das kind deutsche Ausweispapiere hat. Wie sollte ansonsten das in der Realität funktionieren.
Eine Namensänderung in Kleinkleckersdorf zwingt einen anderen Staat die Papiere eines seiner Bürger zu ändern?

Mit freundlichen Grüßen,
sigi

Titel: Re: familienname
Beitrag von tapir am 20.07.2009 um 01:06:47

sigi-n schrieb am 20.07.2009 um 00:22:40:
der von die zitierte 10.3 kann sich ja wohl nur darauf beziehen, das das kind deutsche Ausweispapiere hat. 

Nö, dann gilt ja ohnehin Art. 10 Abs. 1 EGBGB (oder Sondervorschriften für Flüchtlinge, Staatenlose und ähnliche Sondergruppen, die auch zum deutschen Recht führen).


sigi-n schrieb am 20.07.2009 um 00:22:40:
Wie sollte ansonsten das in der Realität funktionieren.

Wo ist das Problem? Das Kind führt dann eben nach deutschem Recht einen anderen Namen als nach seinem Heimatrecht. Konkret bedeutet dies, im Pass steht etwas anderes als auf der deutschen Geburtsurkunde. Auf dem Aufenthaltstitel ist der Name angegeben, wie er im Pass steht - mit dem Zusatz: "Namensführung nach deutschem Recht: XYZ". Das Ganze nennt sich "hinkende Namensführung" und wurde hier schon oft angesprochen, einfach mal die Suche betätigen.

Aber vielleicht warten wir erst mal ab, ob so eine Rechtswahl im Fall der TS eigentlich erfolgt ist.

Titel: Re: familienname
Beitrag von Irina St. am 20.07.2009 um 06:34:29
danke für antworten.
ich werde dann erst meine anwältin fragen, ob das doch vielleicht hier in D möglich ist.
ich hoffe, das ich kein einverständniss von Vatter des kindes brauche, denn ich alleinsogerrecht habe.

lg

Titel: Re: familienname
Beitrag von Richter am 20.07.2009 um 08:00:24
Moin,

soweit es um eine öffentlich-rechtliche Namensänderung geht, funktioniert das in Deutschland nur für deutsche Staatsangehörige! Der Geburtsort Deutschland reicht dafür nicht aus.

Wie genau ist es denn zu der unterschiedlichen Namensführung gekommen?

Gruß,
Richter

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