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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Deutsch Kurs vor dem Familien Zuzug
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Beitrag begonnen von Stefan63482 am 18.07.2009 um 00:36:02

Titel: Deutsch Kurs vor dem Familien Zuzug
Beitrag von Stefan63482 am 18.07.2009 um 00:36:02
Guten Abend,

da im Netz immer wieder dieses Thema mit dem verpflichtenden Deutsch Kurs umherwandelt wollte ich mich mal bei Leuten erkundigen die sich mit dem Thema auskennen. Auf einem bestimmten Portal welches sich die internationalen Näherbringung von Verliebten zur Aufgabe gemacht hat kann man folgendes lesen :

Keine Deutschkurse vor der Einreise für Ehegatten von Unionsbürgern

EuGH: Bei Unionsbürgern kein Sprachzertifikat für Ehegattennachzug erforderlich.
Der EuGH hat mit Urteil vom 25. Juli 2008 (C-127/08) eine Entscheidung zum Familiennachzug von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen von Unionsbürgern getroffen. Die Mitgliedstaaten sind nicht berechtigt, die Nachzugsbestimmungen individuell auszugestalten.

Keine Deutschkurse
Ehegatten von Unionsbürgern müssen keine Deutschkurse nehmen, bevor sie einreisen. Das hat der Europäischen Gerichtshof entschieden. Zu den Rechten der Ehegatten von Unionsbürgern erklärt Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Stellung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die mit einem EU-Bürger verheiratet sind, gestärkt. Der EuGH hat unmissverständlich erklärt, dass auch für den einem dritten Staat angehörigen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner eines EU-Bürgers das europäische Freizügigkeitsrecht gilt - und nicht das jeweilige nationale Aufenthaltsgesetz. Für Deutschland bedeutet dies, dass die derzeitige Praxis des Auswärtigen Amtes, die zum Beispiel von der indischen Ehefrau eines in Deutschland arbeitenden Österreichers Deutschsprachkurse und -Sprachtests vor der Einreise verlangt, rechtswidrig ist.
Az.: C-127/08
Ehegattennachzug: Botschaft muss Visumantrag entgegennehmen / Sprachnachweis evtl. nicht erforderlich
12.04.2008 * Die deutschen Konsulate und Botschaften wurden durch eine Dienstanweisung des Auswärtigen Amtes vom 15.10.2007 angewiesen, Visumanträge von Ehegatten auch dann anzunehmen, wenn der Sprachnachweis noch fehlt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluß vom 16.01.2008 festgestellt, daß ein Sprachzertifikat des Goethe-Instituts nicht erforderlich ist, wenn feststeht, daß der ausländische Ehegatte genügend Deutsch spricht.
Ähnlich einer Staatsbürgerschaft entwickelt die Europäische Union für die Bürger der Mitgliedsstaaten die Unionsbürgerschaft als Komponente des Einigungs- und Integrationsprozesses. Diese ist gegenwärtig keine echte Staatsbürgerschaft, wie auch die EU kein Völkerrechtssubjekt im Sinne eines Staates ist. Dies liegt v.a. daran, dass die EU ein Staatenverbund ist, der nach außen nicht wie ein souveränes Völkerrechtssubjekt auftritt, keine Anerkennung beansprucht, sondern auf politische, rechtliche und wirtschaftliche Harmonisierung nach innen gerichtet ist.

Ich finde es völlig richtig das Leute die in Deutschland dauerhaft leben wollen auch gefälligst unsere schöne Sprache lernen sollten. Ich musste mir zur Selbstverteidigung auch schon einige Sprachen aneignen was mich Zeit gekostet hat denn das ist auch immer ein Treffen mit der Kultur des Landes. Somit kann der Kurs auch als Entscheidungshilfe für einen Ausländer dienen um zu sehen ob er bei uns richtig ist. Was ist denn nun richtig muss der Ehegatte nun oder muss er nicht den Sprachkurs nachweisen ? Hat die EuGH sich einen Bärendienst mit dieser Entscheidung erwiesen ? Hat er den Hey Genç Alter damit einen Gefallen getan weil die schon Schweissperlen auf der Stirn hatten nach dem neuen Einbürgerungs Gesetz ? :)

M.F.G.

Stefan

Titel: Re: Deutsch Kurs vor dem Familien Zuzug
Beitrag von janetm am 18.07.2009 um 00:43:20

Stefan63482 schrieb am 18.07.2009 um 00:36:02:
Für Deutschland bedeutet dies, dass die derzeitige Praxis des Auswärtigen Amtes, die zum Beispiel von der indischen Ehefrau eines in Deutschland arbeitenden Österreichers Deutschsprachkurse und -Sprachtests vor der Einreise verlangt, rechtswidrig ist.


Steht da doch alles drinne.

Zuzug zu Eu-Bürger in Deutschland: keine Sprachkenntnisse
Zuzug zu Deutschen in Deutschland: Sprachkenntnisse

gibt auch noch einige andere Ausnahmen.

Liebe Grüße



Titel: Re: Deutsch Kurs vor dem Familien Zuzug
Beitrag von Stefan63482 am 18.07.2009 um 11:47:18
Hallo,

es ist also so das bei Zuzug eines nicht EU Staatsangehörigen zu einem Deutschen Ehepartner nach Deutschland ein Sprachkurs verlangt wird. Kann der Ausländer die nach dem Zuzug machen, oder muss er dies vorher nachweisen. Bei Verheirateten dürfte das Recht auf Schutz der Ehe wohl höher zu bewerten sein als der Sprachkurs, denn die Person denke ich wird wohl in einem bestimmten Zeitraum zur Erneuerung ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Nachweis A1 bringen müssen ? Die Einreise von Ehepartnern zur Familienzusammenführung von dem A1 Kurs abhängig zu machen halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich.

Würde aber nun zum Beispiel ein nicht EU Staatsangehöriger zu einem Deutschen nach Österreich zuziehen wollen müssten nach dem EuGH Urteil keine deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, mit dem Ergebnis das diese sinnvolle Regelung des Spracherwerbs umgangen würde.


M.F.G.

Stefan

Titel: Re: Deutsch Kurs vor dem Familien Zuzug
Beitrag von fons am 18.07.2009 um 11:53:33

Stefan63482 schrieb am 18.07.2009 um 11:47:18:
Kann der Ausländer die nach dem Zuzug machen, oder muss er dies vorher nachweisen.

Die Vorausssetzungen müssen vor dem Zuzug erfüllt sein.


Stefan63482 schrieb am 18.07.2009 um 11:47:18:
Die Einreise von Ehepartnern zur Familienzusammenführung von dem A1 Kurs abhängig zu machen halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich. 


Da bist du nicht allein. Aber solche Grundsatzdiskussionen
bitte nicht hier führen (siehe NUB).


Titel: Re: Deutsch Kurs vor dem Familien Zuzug
Beitrag von Stefan63482 am 20.07.2009 um 22:10:09
Guten Abend,

noch eine Frage zu dem Thema Deutschkurs nein oder ja. So weit ich weiss war der Österreicher den dieses Urteil betraf als Grenzgänger in Deutschland beschäftigt, hat aber in Österreich seinen Wohnsitz gehabt. Somit kann ich nur die Schlussfolgerung treffen, dass das FreizügG/EU auch für Arbeitnehmer anzuwenden wäre die zwar in Ihrem Heimatland wohnen jedoch grenzüberschreitend tätig sind ? Die genaue Interpretation dieser Gesetzes Regeln wird ja erst durch die einschlägige Rechtsprechung gefestigt. Wer kann noch etwas zu diesem Thema beitragen ?

M.F.G.

Stefan :)


schweitzer [edit]Mit Personenstandsrecht hat das Ganze hier nichts zu tun, deshalb habe ich jetzt (wenn auch sehr spät) verschoben.[/edit]

Titel: Re: Deutsch Kurs vor dem Familien Zuzug
Beitrag von steini007 am 21.07.2009 um 07:52:42

Stefan63482 schrieb am 18.07.2009 um 11:47:18:
Bei Verheirateten dürfte das Recht auf Schutz der Ehe wohl höher zu bewerten sein als der Sprachkurs,

Dem ist nicht so, wie das OVG BB am 28.04.09 (OVG 2 B 6.08) entschieden hat:

http://www.migrationsrecht.net/component/option,com_docman/Itemid,127/task,cat_view/gid,102/


Stefan63482 schrieb am 18.07.2009 um 11:47:18:
Würde aber nun zum Beispiel ein nicht EU Staatsangehöriger zu einem Deutschen nach Österreich zuziehen wollen müssten nach dem EuGH Urteil keine deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, 

Deutsche Sprachkenntnisse wären ohnedies nicht zweckmäßig, wenn man sich ins EU-Ausland begibt (Ausnahme: auch in Österreich wird - überwiegend - deutsch gesprochen ;)).


Stefan63482 schrieb am 20.07.2009 um 22:10:09:
Wer kann noch etwas zu diesem Thema beitragen ?

Welche Sachfrage liegt dir noch am Herzen?

Die Voraussetzungen für die EU-Freizügigkeit sind Gesetz geregelt.

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