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Beitrag begonnen von carlo am 17.07.2009 um 13:00:32

Titel: geburtsurkunde
Beitrag von carlo am 17.07.2009 um 13:00:32
Hallo
Habe schon wieder eine Frage!
Ich war auf dem Jugendamt und habe nun hier in Deutschland die Vaterschaft für mein Kind anerkannt,die Amtsfrau hat die gesamten Unterlagen dann zu dem Geburtsort des Kindes gesendet.
Nun bekam ich eine Auffoderung des Stadesbeamten,ihm eine Beglaubigte Und Übersetzte Geburtsurkunde von mir zu bringen,damit er mich ins geburtenbuch eintragen könne.
Er hat schon eine Englische(Bin Australier) von mir.
Nun war ich auf der Ausländerbehörde und meine Sachbearbeiterin meinte in Germany würde eine Engliche volkommen ausreichen.
wie soll ich mich nun verhalten,eine beglaubigte übersetzung würde mich ca100euro kosten und das ist im moment für mich sehr viel geld
im voraus vielen dank für eure Hife

carlo

Titel: Re: geburturkunde
Beitrag von maki am 17.07.2009 um 13:04:06
Amtsprache in D ist deutsch ;)

Der SB des Standesamtes entscheidet, ob er eine übersetzte & beglaubigte Kopie haben will, der SB der ABH kann eine andere Meinung haben, nutzt dir aber nix.

Titel: Re: geburtsurkunde
Beitrag von Sphynx am 17.07.2009 um 13:43:14
Hallo Carlo,

und eine Übersetzung "down under" käme genau so teuer? Check mal die Info auf der Seite der deutschen Botschaft, die empfehlen ja schliesslich nicht "irgendwen", und meist ist man im Ausland nicht so teuer wie in D.  ;) Und beglaubigen lassen (Apostille) musst du deine Urkunde ja sowieso zuerst in Australien,  sofern nicht bereits geschehen... Wichtig ist nur, dass du einen "certified translator" erwischst.

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