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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> frage !
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Beitrag begonnen von carlo am 15.07.2009 um 15:30:50

Titel: frage !
Beitrag von carlo am 15.07.2009 um 15:30:50
Hallo
Kurz zu mir ich bin australier und lebte 40 jahre hier in germany ,bin 2007nach australien zurück und habe dort versucht mich selbstständig zu machen was mir auch gelungen ist...
leider habe ich durch die buschfeuer dort alles verloren und dazu kam auch noch das unsere Tochter (bin aber nicht verheiratet)behindert zur welt kam.
Nun bin ich wieder zurück nach deutschland gekommen meine partnerin ist deutsche mein kind auch und ihr wird hier super geholfen,leider haben wir uns nun getrennt(war wohl alles zuviel für sie).
Nun meine Frage,ich habe gestern meine Niederlassungserlaubniss(unbefristet)bekommen und habe auch ein jobangebot,leider sagte mir mein chef er kann nicht garantieren für wie lange..
Was sol ich machen wenn
dem job nicht klappt ???langsam gehen meine ersparnisse zu ende und ich wohne auch noch bei einem freund,wo ich auch nicht weis wie lange dies noch geht.
Habe ich anspruch auf Hartz4 oder sonstige zuwendungen vom staat?bin nun auch nicht krankenversichert!
sollte dieser beitrag nicht richtig plaziert sein sorry,wußte nicht wohin
für eure hilfe in voraus besten dank


Dadds' [edit]
carlo schrieb am 15.07.2009 um 15:30:50:
sollte dieser beitrag nicht richtig plaziert sein sorry,wußte nicht wohin

Da es nicht um das AuslR an und für sich geht, passt es hier besser [smiley=wink.gif]  [/edit]

Titel: Re: frage !
Beitrag von reinhard am 15.07.2009 um 16:13:10
Mit Deiner Niederlassungserlaubnis bist Du in fast allen Fragen (Ausnahme: Wahlrecht) gestellt wie ein Deutscher. Zur NE gehört ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, also hast Du jederzeit Anspruch auf ALG II. Wenn Du jetzt erstmal über 12 Monate arbeitest, hast Du auch Anspruch auf ALG I.

Im Zweifel: Beanspruche alle Rechte, die andere Deutsche auch haben. Außer am 27. September sollte das klappen.

Titel: Re: frage !
Beitrag von steini007 am 15.07.2009 um 19:54:05

carlo schrieb am 15.07.2009 um 15:30:50:
Nun meine Frage,ich habe gestern meine Niederlassungserlaubniss(unbefristet)bekommen

Wie kann das funktionieren, wenn du von 2007 bis vor kurzem noch in Ausstralien warst. Deine frühere AE wäre doch schon lange erloschen, da deine Abwesenheit aus Deutschland länger als sechs Monate war.
Hat die ABH von deiner Abwesenheit gewußt?

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Titel: Re: frage !
Beitrag von Mustermann am 15.07.2009 um 20:51:07

steini007 schrieb am 15.07.2009 um 19:54:05:
Oder habe ich da etwas falsch verstanden? 


§51(2) AufenthG.


Zitat:
meine partnerin ist deutsche mein kind auch und ihr wird hier super geholfen,leider haben wir uns nun getrennt


Die Parnterin ist vermutlich die Ehefrau des Themenerstellers, sonst kommt auch der erste Satzteil in Frage.


Zitat:
Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.

Titel: Re: frage !
Beitrag von carlo am 15.07.2009 um 20:51:42
hallo
Die dame auf der behörde meinte da ich schon länger als 15 jahre eine unbefristete aufenthaltserlaubniss hatte könnte sie mir eine neue niederlassungserlaubniss in den neuen pass übertragen,was dann auch gemacht wurde.

nein bin nicht mit einer deutschen verheiratet

gruß
carlo

Titel: Re: frage !
Beitrag von steini007 am 15.07.2009 um 21:42:15

carlo schrieb am 15.07.2009 um 20:51:42:
Die dame auf der behörde meinte da ich schon länger als 15 jahre eine unbefristete aufenthaltserlaubniss hatte könnte sie mir eine neue niederlassungserlaubniss in den neuen pass übertragen,was dann auch gemacht wurde.

Dann hat die Dame vom Amt das hier übersehen:

Zitat:
...wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist..

... da du ja selber schreibst:

carlo schrieb am 15.07.2009 um 15:30:50:
habe auch ein jobangebot,leider sagte mir mein chef er kann nicht garantieren für wie lange..

... da man von der Sicherung des LU erst bei einer gewissen Nachhaltigkeit ausgeht, z. B. nach der Probezeit oder wenn man schon einige Zeit in der Firma beschäftigt ist.

So wie du schreibst, hast du den Job erst gerade angefangen, dürftest dich sicherlich auch noch in der Probezeit befinden.

Titel: Re: frage !
Beitrag von carlo am 16.07.2009 um 13:51:23
hallo
Fakt ist ,ich habe sie bekommen mußte nur meinen Arbeitsvertrag vorlegen.
Wie gesagt habe ich über 40 jahre hier in Deutschland gelebt,vieleicht war dies auch ein grund und meine mutter war auch Deutsche.
gruß
carlo

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