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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Reise nach Marokko und zurück mit einer Fiktionsbescheinigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1247576183 Beitrag begonnen von sou am 14.07.2009 um 14:56:22 |
Titel: Reise nach Marokko und zurück mit einer Fiktionsbescheinigung Beitrag von sou am 14.07.2009 um 14:56:22
hi,ich hoffe du kannst mir weiter helfen.mein mann ist auch marokkaner und wir wollen mit dem auto nach marokko fahren und zurück fliegen.weißt du ob das mit der fiktionsbescheinigung geht?
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Titel: Re: Reise nach Marokko und zurück mit einer Fiktionsbescheinigung Beitrag von Daddy am 14.07.2009 um 16:09:05
Hi..
erst mal... eigene Frage = eigener Thread ;) Ich gehe davon aus, dass dein Mann eine FB nach § 81 Abs. 4 AufenthG hat (bitte mal nachsehen)... Diese FB ist ein schengenwirksamer AT, mit dem man innerhalb der Schengener Staaten reisen kann bzw. in diese zurückreisen kann. Für die Hinreise mit dem Auto wäre wichtig zu wissen, über welche Staaten ihr reisen wollt, da Nicht- Schengenstaaten nicht an die Schengenregeln gebunden sind... Für den Rückflug nach D sollte es mit der FB keine Probleme geben... Daddy |
Titel: Re: Reise nach Marokko und zurück mit einer Fiktionsbescheinigung Beitrag von sou am 14.07.2009 um 17:24:34
danke erst mal für deine antwort!!! :)wir müssen durch frankreich und spanien fahren,würde es dort probleme geben?
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Titel: Re: Reise nach Marokko und zurück mit einer Fiktionsbescheinigung Beitrag von Daddy am 14.07.2009 um 17:50:39 sou schrieb am 14.07.2009 um 17:24:34:
Wenn du diese "Frage"... Daddy schrieb am 14.07.2009 um 16:09:05:
mit "Ja" beantworten kannst, dann gibt es keine Probleme. Zu beachten ist, dass neben der FB der Reisepass mit dem bisherigen AT mitgeführt werden muss. Wenn du die Suche mit den Begriffen "Fiktionsbescheinigung" oder "FB" bemühst, wirst du jede Menge Threads zu diesem Thema finden... Suchzeitraum am besten auf "(Alle Beiträge)" einstellen ;) Daddy |
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