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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> visa zur Eheschließung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1247569580 Beitrag begonnen von Uwe971 am 14.07.2009 um 13:06:19 |
Titel: visa zur Eheschließung Beitrag von Uwe971 am 14.07.2009 um 13:06:19
Hallo,
meine Verlobte hat ein Visum zum Zweck der Eheschließung erhalten, leider läuft es nöchsten Monat aus, evtl wird die Zeit knapp. Kann man bei der Ausländerbehörde eine verlängerung beantragen? Was für unterlagen sind erforderlich, wie ist in aller Regel die Bearbeitungsdauer, ehr 2 Tage oder braucht die Behörde 4 Wochen? Ist es eine Kann bestimmung? Gruß Uwe und Phat |
Titel: Re: visa zur Eheschließung Beitrag von schweitzer am 14.07.2009 um 13:26:38 Uwe971 schrieb am 14.07.2009 um 13:06:19:
Ja, das ist möglich - ich zitiere aus § 39 Nr. 1 AufenthV - Zitat:
Da das Visum laut § 4 (1) Nr. 1 AufenthG selbst ein Aufenthaltstitel ist, ist dieses in Anwendung dieser Vorschrift IMHO auf Antrag auch verlängerbar, wenn die Voraussetzungen gegeben sind (in Eurem Falle vwohl in erster Linie LU-Sicherung im Rahmen abgegebener VE ) Bearbeitungsdauer - hängt sicher von der konkreten Belastung der Behörde ab. - Ich würde mich so schnell wie möglich auf die Socken zur ABH machen und erst mal alles mitnehmen, was einschlägig sein könnte (ggf. auch Bestätigung des Standesamtes über vorgesehenen Eheschließungstermin). =schweitzer= |
Titel: Re: visa zur Eheschließung Beitrag von janetm am 14.07.2009 um 13:42:00 Uwe971 schrieb am 14.07.2009 um 13:06:19:
Zusätzlich zu der wie immer fundierten Antwort von Schweitzer kann ich dich auch beruhigen. Meine Frau hatte auch ein Visum zur Eheschliesung und wir sind mit der Zeit ebenfalls nicht hingekommen. Nachdem die Aussage zuerst war, dass das Visum verlängert werde, gab es dann von einer anderen Sachbearbeiterin eine Fiktionsbescheinigung, was für uns auch OK war. Diese wurde dann vor Ort auch gleich ausgestellt, das ist aber von ABH zu ABH wohl unterschiedlich. Liebe Grüße |
Titel: Re: visa zur Eheschließung Beitrag von Mick am 14.07.2009 um 14:15:01
Wie auch immer: Es ist eine Ermessensentscheidung der ABH.
In der Regel wird davon ausgegangen, dass die Eheschließung innerhalb des erteilten Visums möglich ist (eigentlich sollte bei Visumserteilung der Eheschließungstermin feststehen). Wir ver- längern nur, wenn der Antragsteller kein Verschulden daran hat, dass es nicht geklappt hat. |
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