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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Deutschkurs https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1247128750 Beitrag begonnen von laurariane am 09.07.2009 um 10:39:10 |
Titel: Deutschkurs Beitrag von laurariane am 09.07.2009 um 10:39:10
Hallo Leute,
gestern hatte mein Ehemann einen Termin bei der Arbeitsagentur (ALGI). Momentan macht er den Deutschintegrationskurs weiter, ist bei Stufe A2/1. Doch die Mitarbeiterin bei der Arbeitsagnetur meinte, er muss sich bewerben und wenn er angenommen wird, dann geht das vor den Deutschkurs. Stimmt das? Dann wird das ja nie was mit der Beendigung und Erreichung des B1 Levels. Sie sagt, es ist zumutbar, dass er den Deutschkurs auch neben der Arbeit besucht. Ich kann in den Gesetzen leider nichts finden. Könnt ihr helfen? Gruß, Laurariane |
Titel: Re: Deutschkurs Beitrag von schweitzer am 09.07.2009 um 10:47:13 laurariane schrieb am 09.07.2009 um 10:39:10:
Ja. Die Aussage der Sachbearbeiterin bezieht sich auf § 44a (1) Satz 6 AufenthG - ich zitiere: Zitat:
Der Nachweis, dass die Teilnahme neben der Arbeit im Rahmen eines Teilzeit- oder Abendkurses nicht zumutbar ist, müsste im Einzelfall konkret erbracht werden. Auch für den Fall, dass gar keine Verpflichtung von der ABH ausgesprochen wurde, wird sich die Sachbearbeiterin in Anlogie auf die zitierte Zumutbarkeitsaussage berufen. Allerdings sollte man im Zweifel da schon ein wenig Fingerspitzengefühl walten lassen - da ein erfolgreich abgeschlossener Integrationskurs perspektivisch für eine nachhaltige(re) (berufliche) Integration ein sicher sehr wesentlicher Aspekt ist. =schweitzer= |
Titel: Re: Deutschkurs Beitrag von laurariane am 09.07.2009 um 18:23:10
Hab Dank für die Antwort und der Passage im Gesetz. Nun gut, bleibt nur noch zu hoffen, dass wenigstens die Arbeitgeber den Sinn von Deutschkursen einsehen, wohl spätestens dann, wenn die Berwerbung sprachlich sehr zu wünschen übrig lässt :)
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