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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Befristete Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden, EILT... https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1246964156 Beitrag begonnen von Gundekar am 07.07.2009 um 12:55:56 |
Titel: Befristete Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden, EILT... Beitrag von Gundekar am 07.07.2009 um 12:55:56
oder droht eine Ausweisung?
Hallo, ein Bekannter hat es versäumt, seine bis zum November 2008 gültige befristete AE zu verlängern. Er ist türkischer Staatsbürger, hat seither das Land auch nicht verlassen. Er war ca. 5 Jahre mit seiner deutschen Frau verheiratet, sie sind jetzt getrennt lebend. Er hat neulich beim Sozialamt nach Unterkunft angefragt. Dort stellte sich alles heraus und das Sozialamt hat ihm ein Schreiben in die Hand gedrückt, welches an die ABH gerichtet war mit der Bitte um Klärung des Aufenthaltsstatus. Deshalb bin ich für schnelle Antworten sehr dankbar. |
Titel: Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden, EILT... Beitrag von schweitzer am 07.07.2009 um 13:31:38 Gundekar schrieb am 07.07.2009 um 12:55:56:
Oh, oh - das kann wahrlich böse enden, denn das ist ja nun keine geringfügige Überschreitung des Ablaufs der Gültigkeit mehr ... - ich zitiere zur "Illustration" mal aus den Vorläufigen Anwendungshinwesien des BMI zu § 81 (4) AufenthG: Zitat:
=schweitzer= |
Titel: Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden, EILT... Beitrag von tapir am 07.07.2009 um 14:22:15 Gundekar schrieb am 07.07.2009 um 12:55:56:
In solchen Fällen ist vorrangig zu prüfen, ob ein assoziationsrechtliches Freizügigkeitsrecht nach Art. 6 ARB 1/80 erworben wurde... |
Titel: Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden, EILT... Beitrag von Gundekar am 07.07.2009 um 14:37:24 tapir schrieb am 07.07.2009 um 14:22:15:
Hallo tapir, du machst mir wieder Hoffnung, vielen Dank. Wonach muss dort denn genau geschaut werden und wie wirkt sich das auf seinen weiteren Aufenthalt aus? |
Titel: Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden, EILT... Beitrag von tapir am 07.07.2009 um 14:50:00
War er als Arbeitnehmer erwerbstätig? Wann, wie lange, bei welchem Arbeitgeber?
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Titel: Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden, EILT... Beitrag von Gundekar am 07.07.2009 um 15:14:14
Leider war er nie als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger tätig. Er hätte aber jetzt die Möglichkeit, in einem neu gegründeten Betrieb sowohl als Selbstständiger als auch als Arbeitnehmer zu arbeiten.
Würde das evtl. etwas ändern? |
Titel: Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden, EILT... Beitrag von tapir am 07.07.2009 um 15:28:52
Und vor der AE zum Nachzug zur Ehegattin hat er wohl in der Türkei gelebt? Tja, dann sollte er nach Möglichkeit zur ABH gehen und hoffen, dass ihm trotz der doch erheblichen Fristversäumnis eine AE nach § 31 noch bis zum November erteilt wird. Möglichst ein Arbeitsplatzangebot mitnehmen.
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Titel: Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden, EILT... Beitrag von Gundekar am 07.07.2009 um 15:41:03
Dann werde ich ihm das so auch weiter vermitteln. Vielen Dank tapir und vielen Dank schweitzer.
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Titel: Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden, EILT... Beitrag von Gundekar am 09.07.2009 um 13:24:38
Hallo,
inzwischen hat die Person von der ABH die mündliche Zusage erhalten, nach Verlängerung seines inzwischen auch abgelaufenen Passes und der Meldung des Getrenntlebens beim Einwohneramt seinen Aufenthalt um weitere 3 Monate zu verlängern. Er ist gerade dabei, sich zwecks LU an die ARGE zu wenden, sucht sich gleichzeitig eine Bleibe, so dass er sich endlich irgendwo melderechtlich niederlassen kann. Die ABH hat ihm eine FB ausgestellt, angekreuzt ist § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG. Was bedeutet das genau, könnte ihm der AT immer noch verweigert werden und wäre das ein Grund, ihm keine Leistungen durch die ARGE/Sozialamt zu gewähren? Ich danke nochmal recht herzlich für die Antworten. |
Titel: Re: Befristete Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen, kann sie problemlos verlängert werden, EILT... Beitrag von schweitzer am 09.07.2009 um 13:35:51 Gundekar schrieb am 09.07.2009 um 13:24:38:
Ja das könnte er - im Moment entspricht sein Status der eines Geduldeten/Ausreisepflichtigen - laut Gesetzestext § 81 (3) Satz 2 AufenthG: Zitat:
Laut Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI liest sich das so: Zitat:
Bei dem Rechtsfolgenverweis wird der bezug zur Duldung deutlich, denn § 60a ist im Gesetz so überschrieben: Zitat:
Gundekar schrieb am 09.07.2009 um 13:24:38:
Von der ARGE wird er mit diesem "Status" keine Leistungen beziehen können - er sollte aber beim Sozialamt einen Antrag stellen - sehr wahrscheinlich wird er aber nur Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung der ABH letztlich dann doch in Richtung einer AE geht. Dann muss man weiter sehen - je nach AE kann er dann evtl. auch wieder einen erfolgreichen Antrag bei der ARGE stellen. =schweitzer= |
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