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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Einladung zum Studium: VE https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1246788869 Beitrag begonnen von seci am 05.07.2009 um 12:14:29 |
Titel: Einladung zum Studium: VE Beitrag von seci am 05.07.2009 um 12:14:29
Hallo zusammen,
Ich hoffe, geht euch gut. ein bekannter möchte ein VE für seinen Bruder abgeben. sein Daten: Lebt allein, Wohnung 40 qm , netto Gehalt ca 1000 euros. kann/darf er das machen ? Viele Grüsse seci |
Titel: Re: Einladung zum Studium: VE Beitrag von Mick am 05.07.2009 um 13:40:00
Hi,
das kann knapp werden. Einfach mal bei der ABH ausrechnen lassen. |
Titel: Re: Einladung zum Studium: VE Beitrag von steini007 am 05.07.2009 um 15:31:58
M. M. nach kann die VE nicht dazu beitragen, den damit verbundenen Sinn zu erfüllen, da das Nettoeinkommen sich genau beim pfändungsfreien Betrag nach ZPO 850 c bewegt.
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