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Beitrag begonnen von seci am 05.07.2009 um 12:14:29

Titel: Einladung zum Studium: VE
Beitrag von seci am 05.07.2009 um 12:14:29
Hallo zusammen,

Ich hoffe, geht euch gut.
ein bekannter möchte ein VE für seinen Bruder abgeben.

sein Daten:
Lebt allein, Wohnung 40 qm , netto Gehalt ca 1000 euros.

kann/darf er das machen ?

Viele Grüsse

seci

Titel: Re: Einladung zum Studium: VE
Beitrag von Mick am 05.07.2009 um 13:40:00
Hi,
das kann knapp werden. Einfach mal bei der ABH ausrechnen
lassen.

Titel: Re: Einladung zum Studium: VE
Beitrag von steini007 am 05.07.2009 um 15:31:58
M. M. nach kann die VE nicht dazu beitragen, den damit verbundenen Sinn zu erfüllen, da das Nettoeinkommen sich genau beim pfändungsfreien Betrag nach ZPO 850 c bewegt.

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