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Beitrag begonnen von Nala am 01.07.2009 um 13:39:20

Titel: Gleichwertigkeitsprüfung für Apotheker
Beitrag von Nala am 01.07.2009 um 13:39:20
Einen schönen guten Tag,

ich habe eine Frage zu den Gleichwertigkeitsprüfungen als Apotheker für Drittstaatler.

Wenn ich mit einer erteilten Berufserlaubnis in einem Bundesland - nehmen wir an, Berlin - eine zeitlang in einer Apotheke gearbeitet und dann dort die Gleichwertigkeitsprüfung bestanden habe, wird diese dann überall anerkannt? Ich weiß, dass die Berufserlaubnis immer nur für ein Bundeslang gültig ist und neu beantragt werden muss. Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung aber abgelegt wurde, muss ich sie doch hoffentlich nicht noch einmal machen, wenn ich zum Beispiel nach Bayern ziehen möchte, oder?

Ich wäre sehr dankbar für die Information,

Viele Grüße
Nala

Titel: Re: Gleichwertigkeitsprüfung für Apotheker
Beitrag von fich am 01.07.2009 um 15:03:39
Hallo Nala,

das ist, zumindest für Ärzte, richtig. Die Prüfung musst Du nur einmal machen. Wenn Du dann in ein anderes Bundesland ziehst, wird die Prüfung dort anerkannt.

Zumindest bei den Ärzten ist es sogar so (oder zumindest war es bis vor einiger Zeit so) , dass man die Prüfung immer in dem Bundesland ablegen muss, das die erste Berufserlaubnis erteilt hat. Also z.B. Berlin. Wenn Du dann vor der Prüfung nach Bayern umziehst und dort eine neue Berufserlaubnis (für Bayern) beantragst, musst Du für die Prüfung trotzdem wieder nach Berlin fahren.

Ich denke, dass es bei den Apothekern nicht anders sein wird. Genaue Auskünfte dazu bekommst Du vom zuständigen Landesprüfungsamt.

Gruß,
fich

Titel: Re: Gleichwertigkeitsprüfung für Apotheker
Beitrag von karlkarl am 01.07.2009 um 15:04:17
Hallo Nala.

bei Ärzten reicht die Prüfung für alle Bundesländer, bei Apothekern weiss ich es nicht.
Aber einfach mal das zuständige Prüfungsamt oder die Behörde fragen, die für die Erteilung der Berufserlaubnis zuständig ist oder war.
Viele Grüße

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