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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung nach FZF
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Beitrag begonnen von Paul3 am 30.06.2009 um 20:33:12

Titel: Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung nach FZF
Beitrag von Paul3 am 30.06.2009 um 20:33:12
Hallo! Ich habe 2 Fragen zur Aufenthaltsgenehmigungsverlängerung nach einem Jahr:

1. Wird nach dem 1. Jahr die Finanzielle Lage nochmals geprüft?

2. Ist es egal wer den grösseren Anteil des Unterhalts beiträgt?
Also z.B. Ich als Deutscher verliere kurz vor der Verlängerung meinen Job und bekomme ALG1, aber meine ausländische Frau verdient mittlerweile soviel das Sie die Familie locker alleine unterhalten könnte. Würde so die Verlängerung um 2 Jahre genehmigt werden?

Titel: Re: Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung nach FZF
Beitrag von Mustermann am 30.06.2009 um 22:40:41

Dennis3 schrieb am 30.06.2009 um 20:33:12:
1. Wird nach dem 1. Jahr die Finanzielle Lage nochmals geprüft?


Ja, aber eine im Rahmen der FZF ausgestellte AE wird sowieso verlängert. D.h. es geht nur um die Frage, für wie lange sie verlängert wird.


Dennis3 schrieb am 30.06.2009 um 20:33:12:
2. Ist es egal wer den grösseren Anteil des Unterhalts beiträgt?
Also z.B. Ich als Deutscher verliere kurz vor der Verlängerung meinen Job und bekomme ALG1, aber meine ausländische Frau verdient mittlerweile soviel das Sie die Familie locker alleine unterhalten könnte. Würde so die Verlängerung um 2 Jahre genehmigt werden?


Das ist durchaus möglich. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der ABH, je nach Höhe des Einkommens und der Ausgaben usw. Es spielt keine Rolle, welcher Ehegatte den größten Anteil verdient.


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