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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltserlaubnis erlicht bei Beantragung von Wohngeld oder Leistungen nach SGB II oder SGB XII
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Beitrag begonnen von S-Ausländer am 29.06.2009 um 22:38:31

Titel: Aufenthaltserlaubnis erlicht bei Beantragung von Wohngeld oder Leistungen nach SGB II oder SGB XII
Beitrag von S-Ausländer am 29.06.2009 um 22:38:31
Meine Frau ist am 19.03.2005 zu mir gezogen....Sie ist jetzt im besitzt eine Aufenthalt nach § 30 (auf ihr Aufenhaltstitel geschrieben "Studium und Erwerbstätigkeit nicht gestattet") und ich bin im besitz eine AE nach § 16 abs. 1 (Student) und ich habe Stipendium und bekomme mein Gehalt (ca. 1290,-€) aus meinem Heimatland Syrien.
Wir haben zwei Kinder.

Was passiert, wenn wir Wohngeld beantragen?
Ich habe gehört, dass meine Aufenthaltserlaubnis (§ 16) oder die Aufenthaltselaubnis von meiner Frau (§ 30) erlicht bei Beantragung von Wohngeld oder Leistungen nach SGB II oder SGB XII.

Ist das richtig?
Wenn nein, wer kann das Wohngeld beantragen (ich oder meine Frau) und wer hat Anspruch auf Wohngeld (ich oder meine Frau)?

Vielleicht kann jemand dazu sagen .  
Danke!

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