i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Mindestaufenthaltsdauer in DE
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1246200140

Beitrag begonnen von rheinlaender am 28.06.2009 um 16:42:19

Titel: Mindestaufenthaltsdauer in DE
Beitrag von rheinlaender am 28.06.2009 um 16:42:19
Meine Freundin aus den GUS-Staaten will nach Deutschland heiraten und in der ersten Zeit noch sporadisch in ihrer Heimat an der Uni arbeiten. Gibt es für Ehegatten im Familienzuzug zu Deutschen eine Begrenzung für "Nichtanwesenheit"? Ich hab mal gehört, mit einer auf 1 Jahr befristeten Aufenthaltserlaubnis sollte man als Ausländer nicht länger als 90 Tage NICHT in Deutschland sein. Würde durch längere Aufenthalte im Heimatland eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland um weitere Jahre gefährdet? Vielen Dank für die Auskunft an alle Forumnutzer, die etwas wissen zu diesem Thema, das ich leider nirgendwo finden konnte. [smiley=thumbsup.gif]

Titel: Re: Mindestaufenthaltsdauer in DE
Beitrag von Stefan-TR am 28.06.2009 um 17:02:43
Hi rheinlaender, in § 51 (Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts) des AufenthG heisst es

Zitat:
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

Die Dame sollte also nicht zu lange weg bleiben.

Titel: Re: Mindestaufenthaltsdauer in DE
Beitrag von Daddy am 28.06.2009 um 18:50:16
In diesem Zusammenhang sollte auch § 51 Abs. 1 Ziff. 6 AufenthG nicht gänzlich übersehen werden...


Zitat:
Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
[...]
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

Also 2 Monate Ausland, 1 Woche Deutschland, 2 Monate Ausland, 1 Woche Inland usw. könnte als nicht vorübergehender Auslandsaufenthalt gewertet werden.

Daddy

Titel: Re: Mindestaufenthaltsdauer in DE
Beitrag von rheinlaender am 28.06.2009 um 18:50:28
Alles klar, vielen Dank! :)

Titel: Re: Mindestaufenthaltsdauer in DE
Beitrag von reinhard am 28.06.2009 um 21:37:21
Am besten legt sie ihre Pläne gegenüber der Ausländerbehörde offen dar. Dann gibt es später keine Missverständnisse.

Der Auslandsaufenthalt wäre ja "der Natur nach vorübergehend", weil sie bis zu einem bestimmten Ziel studieren, danach sicherlich auf Dauer hier leben will. Das kann sie der ABH klar beschreiben, und alles wird gut.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.