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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> 60 Euro für Besuchsvisa
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Beitrag begonnen von andyras am 22.06.2009 um 20:25:17

Titel: 60 Euro für Besuchsvisa
Beitrag von andyras am 22.06.2009 um 20:25:17
Sind die 60 Euro die reine Bearbeitungsgebühr? oder bekommt man das Geld zurück wenn das Visa abgelehnt wird?

Titel: Re: 60 Euro für Besuchsvisa
Beitrag von Daddy am 22.06.2009 um 20:34:59
Zu den Kosten...§46 AufenthV

Zur Frage... § 49 Abs. 2 und 3 AufenthV


Zitat:
(2) Für die Beantragung aller übrigen gebührenpflichtigen Amtshandlungen sind Bearbeitungsgebühren in Höhe der in den §§ 45 bis 48 Abs. 1 jeweils bestimmten Gebühr zu erheben.

(3) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben, wenn ein Antrag

1. ausschließlich wegen Unzuständigkeit der Behörde oder der mangelnden Handlungsfähigkeit des Antragstellers abgelehnt wird oder

2. vom Antragsteller zurückgenommen wird, bevor mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wurde.

Ergo... Antrag gestellt = Gebühr berappen... Gebühr, sofern der Antrag nicht aus den Gründen des Abs. 3 abgelehnt oder zurückgenommen wurde, verbleibt bei der Behörde.

Daddy

BTW... hat weniger mit EU- Recht zu tun... deshalb verschoben.

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