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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> 60 Euro für Besuchsvisa https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1245695119 Beitrag begonnen von andyras am 22.06.2009 um 20:25:17 |
Titel: 60 Euro für Besuchsvisa Beitrag von andyras am 22.06.2009 um 20:25:17
Sind die 60 Euro die reine Bearbeitungsgebühr? oder bekommt man das Geld zurück wenn das Visa abgelehnt wird?
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Titel: Re: 60 Euro für Besuchsvisa Beitrag von Daddy am 22.06.2009 um 20:34:59
Zu den Kosten...§46 AufenthV
Zur Frage... § 49 Abs. 2 und 3 AufenthV Zitat:
Ergo... Antrag gestellt = Gebühr berappen... Gebühr, sofern der Antrag nicht aus den Gründen des Abs. 3 abgelehnt oder zurückgenommen wurde, verbleibt bei der Behörde. Daddy BTW... hat weniger mit EU- Recht zu tun... deshalb verschoben. |
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