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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Abfrage ARGE bei NE- Beantragung
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Beitrag begonnen von vnn am 20.06.2009 um 11:07:34

Titel: Abfrage ARGE bei NE- Beantragung
Beitrag von vnn am 20.06.2009 um 11:07:34
Hallo.

Sensei.Souh schrieb am 17.06.2009 um 17:27:44:
eine erneute Abfrage bei der Arbeitsagentur stattfinden

Welche Fragen wird AB bei der Arbeitsagentur abfragen? wenn man ein NE beantragen.
Danke.

Titel: Re: Abfrage ARGE bei NE- Beantragung
Beitrag von souhail_de am 22.06.2009 um 14:04:51
Hallo,

also es wird abgefragt ob der Antragsteller nicht nur die Arbeit die er dafür ausgebildet war (in meinem Fall Studium Elektrotechnik) auch ausüben kann. Sprich ich kann auch Kellner oder Türsteher machen und es passt dem Deutschen Staat  :P

und es erspart vor allem dem Arbeitgeber den Streß, sich immer rechtzufertigen warum man einen Ausländische Arbeitskraft und nicht eine deutsche nimmt. Denn viele Firmen wollen sich den Stress nicht machen und sagen genau deswegen danken ab , im Falle einer Zusage zu einem Job :(


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