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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
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Beitrag begonnen von Mi-Ko-w am 18.06.2009 um 20:25:55

Titel: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 18.06.2009 um 20:25:55
Hallo

ich habe meinen Betreff mal so kurz gefasst wie nur möglich...

Ich habe eine Verlobte auf den Philippinen.

Wir möchten hier in Deutschland heiraten. Dazu ist ja mittlerweile der berüchtigte Deutschtest nötig.

Jetzt gibt es nur ein Problem... (habe bereits mit der Botschaft geredet, bekomme aber keine Antwort mehr.)

Meine Freundin arbeitet 6 Tage die Woche. Samstags hat sie frei. Sie verdient 9000 Pesos im Monat, wohnt in einem Mitarbeiterhaus, in Legaspi City.

Für diesen Deutschtest muss sie natürlich vorher einen Kurs besuchen.
Es gibt einen Kurs der über 12 Wochen jeden Montag stattfindet und super intensiv kurse die sich über 2 Monate ziehen. Täglicher unterricht.
Manila ist das näheste. Und um dort hin zu kommen braucht sie 7 Stunden (!)

Sie kann weder auf 12 Wochen jeden Montag frei machen und nach Manila/zurück fahren, das Geld hat sie nicht. Die Zeit schon gar nicht, sie bekommt keine freien Tage.

2 Monate sind ganz und gar nicht zu machen, wie soll sie über 2 Monate mit 9000 Pesos in Manila überleben/wohnen/essen/kurs zahlen und vor allem 2 Monate in ihrem Betrieb frei kriegen.

Es ist ihr unmöglich einen Kurs zu besuchen. Auf eigene Faust Deutsch lernen ist absolut unmöglich.
Sie hat nicht einmal einen PC zur verfügung.

Des weiteren wollten wir hier in Deutschland heiraten, da eine Gleichgeschlechtliche Ehe auf den Philippinen nicht anerkannt ist.

Sie würde für 2 - 3 Jahre hier bleiben, bis ich meine Lehre fertig habe und danach wollen wir sowieso zusammen auf die Philippinen.
Sie will also weder die deutsche Staatsbürgerschaft, noch Familie nach Deutschland holen oder jemandem zur Last fallen. Ich würde die volle Verantwortung für sie übernehmen.

Auch wenn der Deutschtest SO dringend nötig wäre.. ich würde dafür sorgen dass sie ihn in Deutschland nachholt. Was erheblich einfacher für sie/uns wäre.

All das habe ich der Botschaft mitgeteilt... habe aber keine Antwort mehr bekommen


Nun meine Frage, ist es denn absolut nicht möglich da eine Ausnahme zu machen?
Es kann doch nicht sein dass sie nur auf Grund dieses Tests nicht hier her kommen kann um mich zu heiraten. Es ist doch GARANTIERT dass sie das Land wieder verlässt. Sie will weder Arbeit noch Geld vom Staat beziehen.

Wir möchten einfach nur keine 3 Jahre ohne einander sein und wir möchten heiraten.

Kann man sich an die Ausländerbehörde in Deutschland wenden? Wenn die mir zum Beispiel "erlauben" würden, dass meine Verlobte den Deutschtest erst hier in Deutschland macht. Akzeptiert die Botschaft das?


Ist es möglich mit einem Touristen Visum nach Deutschland zu kommen und dann "spontan" zu heiraten? Oder kriegt man dann keine Aufenhaltsgenehmigung?
Das Standesamt hat gemeint sie müssen die Unterlagen (Geburtsurkunde/No marriage zertifikat) meiner Verlobten von der Botschaft in Manila prüfen lassen. Das ginge mit dem Touristen Visum ja nicht, weil dann eine Hochzeit ja schon vorher bekannt wäre.

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Jeden Tag lese ich Forenbeiträge und Berichte und komme einfach nicht weiter.
Es muss doch eine Lösung geben?

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße

Julia

[edit]Folgepost eingefügt:
[/edit]
Sauber.. jetzt isser 3 mal drin

Entschuldigung dafür. =(  Hatte Fehlermeldungen erhalten

fons: [edit]hab das gelöscht [/edit]

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von hge2001 am 19.06.2009 um 05:44:20

Mi-Ko-w schrieb am 18.06.2009 um 20:25:55:
Ich habe eine Verlobte auf den Philippinen.

Wir möchten hier in Deutschland heiraten.


... du meinst eine gleichgschlechtliche Partnerschaft eingehen, was (leider) rechtlich ja noch ein klitzekleiner Unterschied ist.



Zitat:
Dazu ist ja mittlerweile der berüchtigte Deutschtest nötig.

Jetzt gibt es nur ein Problem... (habe bereits mit der Botschaft geredet, bekomme aber keine Antwort mehr.)


... ich vermute, dass die Botschaft schon ausreichend und eindeutig geantwortet hat und sie es leid ist, immer die gleichen Antworten zu geben. Die Bearbeitungszeiten für ein Visum sind ja auch gerade wegen der vielen unnötigen Anfragen in die Höhe gegangen..


Zitat:
Meine Freundin arbeitet 6 Tage die Woche. Samstags hat sie frei. Sie verdient 9000 Pesos im Monat, wohnt in einem Mitarbeiterhaus, in Legaspi City.

Für diesen Deutschtest muss sie natürlich vorher einen Kurs besuchen.
Es gibt einen Kurs der über 12 Wochen jeden Montag stattfindet und super intensiv kurse die sich über 2 Monate ziehen. Täglicher unterricht.
Manila ist das näheste. Und um dort hin zu kommen braucht sie 7 Stunden (!)

Sie kann weder auf 12 Wochen jeden Montag frei machen und nach Manila/zurück fahren, das Geld hat sie nicht. Die Zeit schon gar nicht, sie bekommt keine freien Tage.

2 Monate sind ganz und gar nicht zu machen, wie soll sie über 2 Monate mit 9000 Pesos in Manila überleben/wohnen/essen/kurs zahlen und vor allem 2 Monate in ihrem Betrieb frei kriegen.

Es ist ihr unmöglich einen Kurs zu besuchen. Auf eigene Faust Deutsch lernen ist absolut unmöglich.
Sie hat nicht einmal einen PC zur verfügung.


Das ist ja nun nichts neues. Hunderte in der selben Situation haben das gleiche Problem wie ihr es habt. All das hat die Politik bei Verabschiedung des Gesetzes in Kauf genommen und sie sieht es als selbstverständlich an, dass der deutscher Partner für die Kosten von Arbeitsausfall, Kursgebühren, temporäre Wohngelegenheit etc aufkommt. Das kann je nach Situation in die tausende Euros gehen, vor allen Dingen deswegen, weil die A1-prüfung nicht unbedingt leicht ist und viele den Kurs wiederholen müssen. (Philippinen hat eine Bestehensquote von ca. 50 % im Durchschnitt)



Zitat:
Des weiteren wollten wir hier in Deutschland heiraten, da eine Gleichgeschlechtliche Ehe auf den Philippinen nicht anerkannt ist.

Dann habt ihr schon mal den Vorteil, dass bei Euch in der Regel im Visumsverfahren keine Dokumentenprüfung veranlasst wird, wodurch auch schon mal Kosten um die 200 Euro gespart wird.


Zitat:
Sie würde für 2 - 3 Jahre hier bleiben, bis ich meine Lehre fertig habe und danach wollen wir sowieso zusammen auf die Philippinen.
Sie will also weder die deutsche Staatsbürgerschaft, noch Familie nach Deutschland holen oder jemandem zur Last fallen. Ich würde die volle Verantwortung für sie übernehmen.


wer kannn schon vorraussehen, was in 2-3- Jahren ist. Dies spielt im Vismsverfahren absolut keine Rolle.


Zitat:
Auch wenn der Deutschtest SO dringend nötig wäre.. ich würde dafür sorgen dass sie ihn in Deutschland nachholt. Was erheblich einfacher für sie/uns wäre.


Das Argument hat die Botschaft / ABH sicherlich auch schon zig mal gehört, aber leider sind die beiden Behörden an den Gesetzestext gebunden.


Zitat:
Nun meine Frage, ist es denn absolut nicht möglich da eine Ausnahme zu machen?


Es gibt ein paar Ausnahmen im Gesetzestext: Abschluss eines Studiums, Behinderung ...


Zitat:
Es kann doch nicht sein dass sie nur auf Grund dieses Tests nicht hier her kommen kann um mich zu heiraten.

ist aber leider so und politisch gewollt. gehe mal auf die Seite von Dr. Hans-peter Uhl und lies mal, was er über die schreibt, die diese Test nicht bestehen ...


Zitat:
Es ist doch GARANTIERT dass sie das Land wieder verlässt. Sie will weder Arbeit noch Geld vom Staat beziehen.


Wer kann denn sowas garantieren?


Zitat:
Kann man sich an die Ausländerbehörde in Deutschland wenden? Wenn die mir zum Beispiel "erlauben" würden, dass meine Verlobte den Deutschtest erst hier in Deutschland macht. Akzeptiert die Botschaft das?


Kann man probieren...  denke aber kaum, dass die ABH mitspielt


Zitat:
Ist es möglich mit einem Touristen Visum nach Deutschland zu kommen und dann "spontan" zu heiraten?


In der Regel geht das nicht, weil das Besuchervisum dann "missbraucht" worden ist. Es gibt immer ein paar Fälle, die sowas trotzdem geschafft haben; würde ich mich drauf verlassen.


Zitat:
Das Standesamt hat gemeint sie müssen die Unterlagen (Geburtsurkunde/No marriage zertifikat) meiner Verlobten von der Botschaft in Manila prüfen lassen. Das ginge mit dem Touristen Visum ja nicht, weil dann eine Hochzeit ja schon vorher bekannt wäre.

Das ist das erste Standesamt, von dem ich höre, dass es eine Urkundenprüfung bei gleichgeschlechtlicher Ehe machen will. Viele machen das nicht, da auch das Befreiungsverfahren entfällt und dadurch die Standesämter "freie hand" haben... vielleicht Standesamt wechseln



Zitat:
Es muss doch eine Lösung geben?


Ja: sie muss den Kurs machen.
Du solltest deine Energie darauf verwenden, nicht den Kurs zu umgehen, sondern den Kurs zu absolvieren. Ist einfach zielführender.

Gruss

hge, der leider keine angenehmeren Auskünfte erteilen kann

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 19.06.2009 um 07:00:10
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich seh das ja auch alles ein. Das Problem ist nur, ich in 21 Jahre alt und habe keinen mehreren tausend Euro um ihr für Manila alles zu finanzieren.
Daran hab ich natürlich auch gedacht. Aber naja... ich kanns nicht


Studium... es wird immerwieder erwähnt, dass das auch den Deutschtest auschließt. Meine Freundin war an der Universität, und hat sie auch erfolgreich beendet.
Hatte aber halt kein deutsch dort.

Nutzt das dann was?


Garantieren.. kann ichs. Ich kann denen Erklärungen über Erklärungen unterschreiben wenn das was bringt. Von mir aus könnte die Botschaft nen festen Termin kriegen zu dem sie wieder raus aus Deutschland ist.
Und bei nichteinhaltung können se ruhig mit Gefängnis- oder Gedstrafen drohen.. sie verlässt das Land zu 1000%

[edit]Folgepost eingefügt[/edit]

Achso, wegen den Prüfungen.. ich weiß darüber eigentlich gar nichts

Die Standesbeamtin hat gemeint da es keine Ehe, sondern ne Lebenspartnerschaft ist, müssten wir nicht zum OLG und brauchen auch kein Ehefähigkeitszeugnis.
Von der Prüfung der Dokumente durch die Botschaft für 270 oder 210 Euro hat sie trotzdem gesprochen.

[edit]Beiträge kann man 15 Minuten lang ändern/ergänzen.
Bitte die Möglichkeit nutzen[/edit]

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von steini007 am 19.06.2009 um 07:24:34

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 07:00:10:
Garantieren.. kann ichs. Ich kann denen Erklärungen über Erklärungen unterschreiben wenn das was bringt. Von mir aus könnte die Botschaft nen festen Termin kriegen zu dem sie wieder raus aus Deutschland ist.

Grantieren und seien sie noch so ehrlich und glaubwürdig sind nicht als Ausnahmen vom Gesetz her vorgesehen. Also bringt es gar nichts, darüber nachzudenken.


Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 07:00:10:
Und bei nichteinhaltung können se ruhig mit Gefängnis- oder Gedstrafen drohen.. sie verlässt das Land zu 1000%  

Erstens wäre eine Drohung nicht zulässig und somit gerichtlich nicht durchsetzbar. Man kann keinen zwingen/vorschreiben, der sich in einer LP befindet, Deutschland zu einem gewissen Termin wieder zu verlassen.


Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 07:00:10:
Studium... es wird immerwieder erwähnt, dass das auch den Deutschtest auschließt.

Es hängt natürlich von der Art des Studiums ab, welches sie abgeschlossen hat.

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von hge2001 am 19.06.2009 um 07:30:20

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 07:00:10:
Studium... es wird immerwieder erwähnt, dass das auch den Deutschtest auschließt. Meine Freundin war an der Universität, und hat sie auch erfolgreich beendet.
Hatte aber halt kein deutsch dort.

Nutzt das dann was?



Sie muss nicht unbedingt dort deutsch gelernt haben.

Wenn sie ein Diplom/Bachelor Abschluss hat, soll sie den mal der Botschaft vorlegen und fragen, ob dieser für diesen Ausnahmetatbestand reicht.

Wer dies nun entscheidet ist leider nicht transparent. Mal die Botschaft, mal macht es die zuständige ABH. Einfach mal bei der botschaft anfragen, vielleicht mit Kopie des Abschlusses...

hge

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von steini007 am 19.06.2009 um 07:38:56

hge2001 schrieb am 19.06.2009 um 07:30:20:
Wer dies nun entscheidet ist leider nicht transparent. Mal die Botschaft, mal macht es die zuständige ABH.

In diesem Zusammenhang hatte ich vor einiger Zeit den Studienabschluss der betreffenden Person der ABH überreicht.

Die Antwort darauf war: "Nach meinen Unterlagen wäre dieser Abschluss von der Ausnahme betroffen, aber die Botschaft muss das entscheiden, weil sie einen besseren Überblick über die einzelnen Studienabschlüsse des Landes hat."

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 19.06.2009 um 07:49:37

steini007 schrieb am 19.06.2009 um 07:38:56:
n diesem Zusammenhang hatte ich vor einiger Zeit den Studienabschluss der betreffenden Person der ABH überreicht.


Was war denn das für ein Abschluss wenn ich fragen darf?
Und wie hat die Botschaft entschieden?


Also ist Deutschunterricht nicht zwingend notwending für den vorzulegenden Studienabschluss?

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von steini007 am 19.06.2009 um 08:05:10
Die betreffende Person hat ein Wirtschaftstudium absolviert und die Botschaft hätte auf Deutschkenntnisse verzichtet.

Aus persönlichen Gründen hatte die Person dann doch kein Visum beantragt, so dass ich dir nicht sagen kann, wie die Sache mit dem Studium letztendlich ausgegangen wäre.

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von hge2001 am 19.06.2009 um 10:13:44
In Manila war es bis vor einiger Zeit so, dass ein 4 jähriges Studium mit Abschluss für eine Ausnahmeregelung reichte.

Seit einiger Zeit klappt diese "Formel" aber nicht mehr unbedingt.

Aber wenn o.a. Bedingungen zutreffen, lohnt es sich wirklich, eine Anfrage zu stellen.

hge

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 19.06.2009 um 13:49:02

hge2001 schrieb am 19.06.2009 um 10:13:44:
In Manila war es bis vor einiger Zeit so, dass ein 4 jähriges Studium mit Abschluss für eine Ausnahmeregelung reichte.



Bei meiner Freundin sieht es so aus:

Collegiate:

AMA-CLC Naga                  
COMPUTER ACCOUNTANCY
June 2001 – Dec. 2003
______________________________

Ateneo De Naga University                        
1st Semester
1999 – 2000

______________________________

Secondary

University Of Nueva Caceres      
June 1995 – March 1999
______________________________

Ihr Diplom hat sie in:

Computer-Based Accountancy



Macht es Sinn das bei der Botschaft vorzulegen?

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von birk am 19.06.2009 um 14:00:11

Zitat:
Philippinen hat eine Bestehensquote von ca. 50 % im Durchschnitt

Bitte nicht bange machen lassen.
Es gibt vom Goethe-Institut (GI) Manila keine veröffentlichte Bestehensquote. Diese Zahl ist nicht amtlich.

Ich kann hier nur wiedergeben, was in den Philippinen-Foren erzählt wird, lieber würde ich belegbarere Quellen nennen:
Die Durchfallquote habe sich verringert. Die Fragen seien etwas mehr auf den kulturellen Background der Kursteilnehmen in fremden Ländern abgestimmt worden.
Insbesondere Teilnehmer mit einer gewissen Vorbildung (z.B. Uni-Abschluss, wie deine Partnerin), die das Lernen gelernt haben, hätten gute Chancen die Prüfung auch im ersten Anlauf zu bestehen.
Vor allem, wenn sie den Kurs ernst nähmen und sich "reinhingen"

Ich würde deshalb raten, in den sauren Apfel zu beißen und den Intensivkurs zu machen. Übrigens muss man nur die Prüfung beim GI ablegen. Deutsch kann man auch in anderen Schulen lernen. Aber Vorsicht, es gibt auch schwarze Schafe unter den Anbietern.

Wie schon geschrieben: Unbedingt das Abschlusszeugnis bei der Botschaft prüfen lassen. Vielleicht wird auf den Sprachnachweis verzichtet.


Zitat:
Bei meiner Freundin sieht es so aus:
...
Macht es Sinn das bei der Botschaft vorzulegen?


Versuch macht kluch [smiley=thumbsup.gif]

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von hge2001 am 19.06.2009 um 16:10:37

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 13:49:02:
Bei meiner Freundin sieht es so aus:

Collegiate:

AMA-CLC Naga                  
COMPUTER ACCOUNTANCY
June 2001 – Dec. 2003
______________________________

Ateneo De Naga University                        
1st Semester
1999 – 2000

______________________________

Secondary

University Of Nueva Caceres      
June 1995 – March 1999
______________________________

Ihr Diplom hat sie in:

Computer-Based Accountancy



Macht es Sinn das bei der Botschaft vorzulegen?



Ich denke, dass du das auf jeden Fall versuchen solltest.

Falls die Botschaft diese nicht akzeptieren soltle, sehe ich kein Problem, dass deine Freundin die Prüfung schon beim ersten Anlauf schafft.

@ birk

Die Bestehensquote von GI Manila ist tatsächlich nicht veröffentlicht.
Leider ist auch in der letzten Anfrage der Linken keine Zahl für Manila dabei.
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_150/06.html

Es besteht auch kein zweifel, dass die Quote besser geworden ist.
Zur Zeit 60 % bei internen, 40 % bei externen Prüflingen.

Darüber hinaus kann man sagen, dass diejenigen, die eine gute Vorbildung haben, mit dieser Prüfung kein problem haben.


hge

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 19.06.2009 um 16:51:31
Vielen Dank =)

Ganz blöde Frage... wie ist das denn dann... gibt sie ihr Diplom erst mit den ganzen anderen Dokumenten bei der Botschaft ab um sich zum vorher vereinbarten Termin fürs Visum zu bewerben und sagt nichts dazu. Oder sagt sie, ich hab keinen Deutschtest, dafür aber ein Diplom.

Oder muss man das vor der eigentlichen Bewerbung abklären?

Also ich meine, kucken die dann gleich ob man den (bestandenen) Deutschtest dabei hat, oder gibt man ab was man abzugeben hat und wartet dann auf die Entscheidung.

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von birk am 19.06.2009 um 17:15:03

Zitat:
Oder muss man das vor der eigentlichen Bewerbung abklären?

Also ich meine, kucken die dann gleich ob man den (bestandenen) Deutschtest dabei hat, oder gibt man ab was man abzugeben hat und wartet dann auf die Entscheidung.


Möglichkeit 1
Termin zur Visabeantragung vereinbaren und einfach alles abgeben.
Dann können sie
1a) das Diplom akzeptieren
1b) es nicht akzeptieren und das Visum ablehnen
1c) es nicht akzeptieren und verlangen, dass A1 in einer Frist nachzureichen ist.

Möglichkeit 2
Diplom vorher einreichen und fragen, ob es ausreicht. Wenn nicht, ab zum GI.
Eigentlich spricht alles für Möglichkeit 2  ;)

In den Merkblättern steht irgendwie, dass das Diplom zu einer Tätigkeit in Deutschland befähigen soll, die eine Integration in das Berufsleben in Deutschland ohne staatliche Hilfe ermögtlicht. Z.B. Wissenschaftler an der Uni, Mitarbeiter internationale Firmen, wo Englisch gesprochen wird. Manila hat das aber nicht ganz so streng gehandhabt.
Viel Erfolg!

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 19.06.2009 um 17:41:22

birk schrieb am 19.06.2009 um 17:15:03:
In den Merkblättern steht irgendwie, dass das Diplom zu einer Tätigkeit in Deutschland befähigen soll, die eine Integration in das Berufsleben in Deutschland ohne staatliche Hilfe ermögtlicht. Z.B. Wissenschaftler an der Uni, Mitarbeiter internationale Firmen, wo Englisch gesprochen wird.


Ist das nicht auf den Partner in Deutschland bezogen? Also wenn er Forscher oder irgendsowas ist, ist kein Deutschtest notwendig, hab ich gelesen.


Egal xD Ich bin kein Wissenschaftler oder ähnliches.. also einfach mal das Diplom vorzeigen. Am besten wenn sie zur Botschaft geht und ihre Sachen für die Prüfung fürs Standesamt abgibt..




Ist es möglich dass die Botschaft das Diplom akzeptiert und die Ausländerbehörde hier dann ablehnt? Oder haben die nach der Entscheidung der Botschaft gar nichts damit zu tun?

Sollte ich lieber vorher zur Ausländerbehörde?

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von hge2001 am 19.06.2009 um 18:02:58

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 17:41:22:
Ist das nicht auf den Partner in Deutschland bezogen?


Nein... bezogen auf den Antragsteller.

ich kann birk nur zustimmen bezüglich der Vorgehensweise.

Ich selbst würd es mal auf eine simple Art probieren:

Diplom etc einscannen und dann per Mail zur Botschaft schicken, mit der Frage ob dies für die Befreiung vom A1 reicht.
Vielleicht bekommt man darauf schon eine Antwort.

Ich weiss.. Botschaften geben ungern Auskunft... sind ja so überlastet ... nicht wahr Einbeck? Aber ich finde, dass gerade diese Auskunft, ob A1 gemacht werden muss schon im Vorfeld des Visumantrags gegeben werden sollte, denn der Antragsteller muss ja doch sein Leben - im Fall einer negatven Auskunft - ziemlich umstellen um den Kurs zu organisieren.

Ich wünsche auch viel Erfolg.

HGE

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 19.06.2009 um 18:15:07
Ok. Werden uns vorher darüber informieren.

Wie ist das denn mit der Dauer dieses ganzes Prozesses.

Wenn das Standesamt nun tatsächlich die Unterlagen prüfen lassen will, dauert das 4 - 6 Monate.
Nach der Zeit kann ja erst ein Hochzeitstermin bestimmt werden.
Den die Botschaft - wie ich gehört habe - braucht.
Das selbe mit dem Flugtermin.. der kann ja nicht feststehen wenn wir gar nicht wissen ob sie das Visum bekommt.

Kann meine Verlobte also erst wenn die geprüften Unterlagen wieder in Deutschland sind das Visum beantragen oder geht das auch schon vorher?

Wie macht man das denn? Und wie lange dauert es bis man von der Botschaft bescheid bekommt?

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von steini007 am 19.06.2009 um 18:39:49

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 18:15:07:
Kann meine Verlobte also erst wenn die geprüften Unterlagen wieder in Deutschland sind das Visum beantragen oder geht das auch schon vorher?

Das Visum kann sie jederzeit beantragen.
Die Botschaft wartet aber mit der Visumserteilung ohnedies, bis es vom Standesamt das ok bekommt.


Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 18:15:07:
Wie macht man das denn?

Hier ein wenig im Forum stöbern und du bekommst eine Menge Infos. ;)


Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 18:15:07:
Und wie lange dauert es bis man von der Botschaft bescheid bekommt?  

Diese Frage wird man dir nicht seriös beantworten können. Durchaus können Monate vergehen, bis das Visum erteilt ist oder abgelehnt wird.

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von sailor am 19.06.2009 um 20:26:06

hge2001 schrieb am 19.06.2009 um 18:02:58:
Diplom etc einscannen und dann per Mail zur Botschaft schicken, mit der Frage ob dies für die Befreiung vom A1 reicht.
Vielleicht bekommt man darauf schon eine Antwort.

Ich weiss.. Botschaften geben ungern Auskunft... sind ja so überlastet ... nicht wahr Einbeck? Aber ich finde, dass gerade diese Auskunft, ob A1 gemacht werden muss schon im Vorfeld des Visumantrags gegeben werden sollte, denn der Antragsteller muss ja doch sein Leben - im Fall einer negatven Auskunft - ziemlich umstellen um den Kurs zu organisieren.

HGE


Ja, wäre wünschenwert, damit man vernünftig planen kann, wird aber nicht von allen Botschaften so gehandhabt. In Bangkok gab nur die Antwort, mein Partner solle das Visum beantragen, dann würde geprüft. Aber vielleicht ist ja die Botschaft in Manila kundenfreundlicher. Nachdem er dann die A1 Prüfung hatte, meinte dann die ABH, er hätte es gar nicht gebaucht. Vorher gab es auch da keine klare Antwort. :-X

Eine erste Info kannst du dir unter Anabin.de verschaffen. Du kannst dort nachschauen, ob die Universität deiner Partnerin dort als anerkannte Hochschule gelistet ist. Ob der Abschluß aber tatsächlich anerkannt wird, scheint aber etwas Glückspiel zu sein. Offiziell muß zum Hochschulabschluß eine "positive Integrationsprognose" vorliegen, also die Möglichkeit auch ohne Deutsch einen Job in D zu finden.

Wenn deine Partnerin lerngewohnt ist und gut Englisch kann, kann sie auch versuchen im Selbststudium z.B. mit den Büchern Schritte 1+2 Deutsch zu lernen. Mein Partner hat es so, unterstützt per Videokonferenz von mir, in 4 Monaten geschafft, genug zu lernen um die A1 Prüfung im ersten Anlauf mit "gut" zu bestehen, auch parallel zu 6 Tage Woche und 12 Stunden/Tag.

Ticket oder Flugreservierung braucht ihr bei dem Antrag auf Heiratsvisum nicht. Das würd ich erst machen, wenn klar ist ob/wann sie das Visum bekommt.

Wünsch euch auch viel Glück!

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 19.06.2009 um 22:38:42

sailor schrieb am 19.06.2009 um 20:26:06:
Offiziell muß zum Hochschulabschluß eine "positive Integrationsprognose" vorliegen, also die Möglichkeit auch ohne Deutsch einen Job in D zu finden.


Das ist ja aber genau der Punkt

Sie will/braucht nicht mal einen Job. Sie bleibt doch nur für 2 Jahre

Nur mal angenommen:
Hätte sie hier in Deutschland ein Jobangebot, kann sie dann nach Deutschland kommen? Ohne Deutschtest? Und vor allem, ist das befristet?
Könnte sie hier als au-pair eine Stelle annehmen?

_______________________________

Ok, also wie ichs verstanden habe, kann sie jetzt das Visum beantragen und die von der Botschaft warten automatisch aufs Standesamt?
Ohne den Antrag abzulehnen auf Grund fehlender Dokumente?
Oder muss meine Verlobte bei der Botschaft angeben, dass der Termin noch nicht feststeht und mitgeteilt wird?


Ich weiß schon WIE man das Visum beantragt. Mein Problem ist nur die Zeitplanung mit der Beantragung an verschiedenen Stellen:
Standesamt, Botschaft, Ausländerbehörde.
Das muss ja alles aufeinander abgestimmt sein oder nicht?

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von hge2001 am 19.06.2009 um 23:06:55

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 22:38:42:
Das ist ja aber genau der Punkt

Sie will/braucht nicht mal einen Job. Sie bleibt doch nur für 2 Jahre


Wenn die Botschaft ihre Diplom etc prüft ist es nicht von Interesse, ob sie tatsächlich einen Job annimmt.


Zitat:
Nur mal angenommen:
Hätte sie hier in Deutschland ein Jobangebot, kann sie dann nach Deutschland kommen? Ohne Deutschtest? Und vor allem, ist das befristet?


Wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, dann braucht sie keinen A1-test.
So weit ich das weiss, spielt abr hier das Arbeitsamt mit; und man muss darlegen warum dieser Job nicht von einem  Deutschen ausgeführt werden kann.



Zitat:
Könnte sie hier als au-pair eine Stelle annehmen?


Wenn sie noch unter 25 ist : ja.

Allerdings lies dir mal das Merkblatt der Botschaft durch:

Zitat:
Au-Pair-Antragsteller müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache, Stufe A1, verfügen.
Nach Europäischer Sprachnorm ist in der Regel hierzu die Aufnahme eines Sprachkurses über 4
Monate, 6 Tage die Woche mit 6 Stunden Sprachunterricht am Tag nötig. Mit diesen
Grundkenntnissen wird Au-pair-Antragstellern das Einleben und die Anpassung in der Familie,
vor allem im Umgang mit den Kindern, erleichtert. Dies dient auch zum Schutze des Au-Pairs und
der Familie.


Es wird zwar nicht das Zertifikat direkt gefordert, jedoch der Kurs ... auch eine nette Schmakatie -.)


Zitat:
Ok, also wie ichs verstanden habe, kann sie jetzt das Visum beantragen und die von der Botschaft warten automatisch aufs Standesamt?

Ja alle im merkblatt angegeben Dokumente zusammentragen und dann bei der Botschaft einreichen. Danach einfach warten...


Zitat:
Ich weiß schon WIE man das Visum beantragt. Mein Problem ist nur die Zeitplanung mit der Beantragung an verschiedenen Stellen:
Standesamt, Botschaft, Ausländerbehörde.
Das muss ja alles aufeinander abgestimmt sein oder nicht?

Wenn du an EINER Stelle die Sachen einreichst - und nicht gleichzeitig Botschaft, standesamt - kann nichts passieren.

hge

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 25.06.2009 um 13:37:07
thank you for your inquiry. I rerget to inform you that the Embassy does not accept university diplomas in order to exempt applicants from the German language requirements.

Sincerely,
by order




Wieso steht's dann überhaupt als Ausnahmemöglichkeit dort...


Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 25.06.2009 um 14:02:20
Machts Sinn bei der Ausländerbehörde trotzdem nochmal zu fragen?

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von steini007 am 25.06.2009 um 16:10:22

Mi-Ko-w schrieb am 25.06.2009 um 14:02:20:
Machts Sinn bei der Ausländerbehörde trotzdem nochmal zu fragen?

Unabhängig davon, was die ABH sagt, entscheidend ist die Aussage der Botschaft. Der Botschaft wird in dieser Angelegenheit mehr Kompetenz zugemessen, weil sie die landestypischen Abschlüsse besser beurteilen kann, als die in Deutschland sitzende ABH.


Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 25.06.2009 um 16:14:02
Aber nach Aussage der Mitarbeiterin akzeptieren die ja gar kein Diplom als Ersatz..

Ich versteh nich ganz warum. Es wird doch als Mögliche Ausnahme angegeben.


Wie ist es denn mit nem Arbeitsplatz.
Kann das auch ne Teilzeitbeschäftigung sein?
Sowas wie ne Haushaltshilfe oder gibts da besondere Regelungen?

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von petit_canard am 25.06.2009 um 16:35:53
Hi,

wie kann man denn rechtswirksam eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen, wenn das nach dem Heimatrecht eines der Partner nicht geht?

Das Diplom "blanko" nützt natürlich nix - es kommt auch auf die Person des Antragstellers, seinen bisherigen Werdegang, seine Karriereplanung, den Eindruck, den er vermittelt, an. Daher kann eine "Vorabanfrage" nur mit Diplom ohne persönliche Vorsprache nicht zu einem sinnvollen Ergebnis führen.

Die Bildungskarriere der Partnerin sollte mal in verständlicher Form aufgeschrieben werden, damit man dazu was sagen kann. Offenbar ist sie seit sechs Jahren fertig mit der Uni - was hat sie seitdem gearbeitet? Was will sie während der zwei bis drei Jahre, die sie in D ist, tun? Seit wann plant sie, nach D zu ziehen? Welche Vorbereitungen hat sie für ihre Übersiedlung getroffen? Die Antworten auf diese Fragen (und auf weitere) vermitteln ein Bild von der Integrationsfähigkeit des Antragstellers.

Übrigens: Haushaltshilfe, Au Pair etc sind keine Berufe, die dem Bildungsniveau entsprechen! Wenn das ihre Berufsplanung ist, erfüllt sie die Ausnahmevoraussetzungen nicht.

viele Grüße
petit_canard


Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 25.06.2009 um 16:58:08
Ich wollte das eigentlich vorab klären, da ich dachte es macht keinen Sinn alles zu beschaffen und dann nur mit Diplom, statt bestandenem Deutschtest zum Termin bei der Botschaft zu erscheinen.

Ich bin absolut überfordert mit dem ganzen Mist.

Moment moment... da geht's ja schon wieder los...
(Für Au Pair ist sie zu alt.. schon erkundigt..)
Haushaltshilfe wäre jetzt einfach nur ne Alternative zu der Ausnahmemöglichkeit mit dem Diplom.
Ist es von Bedeutung welchen Job sie PLANT zu haben, wenn die Botschaft schon vorher gesagt hat ein Diplom wird nicht anerkannt?

Wenn sie jetzt nen Job als Haushaltshilfe - oder was auch immer - vorlegen KÖNNTE, ist das Diplom dann auf einmal doch wieder relevant oder wie?




Ok.. kurz und knapp:
Macht's Sinn nen Termin bei der Botschaft zu vereinbaren und mit sämtlichen Unterlagen, ohne Deutschtest, dafür mit Diplom und Lebenslauf dort hinzugehen und vorzusprechen? OBWOHL schon im Voraus gesagt wurde es ist nicht anerkannt.
Reden die dort trotzdem mit ihr oder ist es von vornherein schon klar dass das Visum ohne Deutschtest abgelehnt wird?
Also bringt es ihr was wenn sie auf deine Beispiel-Fragen vernünftige Antworten hat?

Wir planen seit ca. einem Jahr. Aber erst seit nem viertel Jahr intensiv indem ich mich bei sämtlichen Behörden informiere und Unterlagen/Dokumente beschaffe.
In den 2 - 3 Jahren möchten wir versuchen genug Geld zu sparen um uns gemeinsam auf den Philippinen was aufzubauen.


Secondary
University Of Nueva Caceres
June 1995 – March 1999


Ateneo De Naga University
AB LITERATURE
1st Semester
1999 – 2000


AMA-CLC Naga
COMPUTER ACCOUNTANCY
June 2001 – Dec. 2003


On-Job-Training      
Oct.2003-Mar.2004
Philippine National Bank


Receptionist
NagaLand Hotel


Admin. Sec.
Aug.2006–Feb.2008
Naga Greenhills Arcade


Marketing Dev’t      
Aug., 2008
PRODUCERS BANK


Book Keeper      
Nov.29,2008 - Present
Facialplus, Inc.

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von petit_canard am 25.06.2009 um 18:14:58
Hi,

ich denke, die Aussage der Botschaft war nur missverständlich formuliert. Ich vermute, dass gemeint war, dass allein aufgrund vorab übersandter Diplome nicht schon Ausnahmen verbindlich gewährt werden können. Die Formulierung war eben sehr knapp. Dass Diplome generell nicht geprüft werden, ob nicht ggf. eine Ausnahme vom Erfordernis des Dt-Nachweises vorliegt, kann ich mir nicht vorstellen, weil gesetzeswidrig.

Ja, mit Diplom und allen Unterlagen hingehen und Antrag stellen. Die Botschaft muss Zugang gewähren, um das persönliche Gespräch zu ermöglichen. Wenn die Bo den geringen Integrationsbedarf nach dem persönlichen Gespräch verneint und A 1 verlangt, dann ist ja - bis das Standesamt mit seiner Prüfung durch ist - noch genügend Zeit, das A 1 zu machen und vorzulegen.

Wie der Job als Haushaltshilfe das Erfordernis A 1 umschiffen soll, ist mir nicht klar?!

Karriere: "Verständlich" ist das noch immer nicht, u.a. wegen der Abkürzungen.

Heißt "Secondary", dass das die Schulbildung  ist? Wenn es ein Studium ist: in welcher Fachrichtung?

Was ist AB Literature?

Welche anderen Fremdsprachen kann sie, wie gut?

Gruß
petit_canard

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 25.06.2009 um 21:19:46

petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 18:14:58:
dann ist ja - bis das Standesamt mit seiner Prüfung durch ist - noch genügend Zeit, das A 1 zu machen und vorzulegen.


Damit ist die Prüfung der No Marriage- und Geburtsurkunde meiner Freundin durch die Botschaft in Manila gemeint, richtig? Das Standesamt will die 2 Dokumente von der Botschaft vorher geprüft haben (wobei ich hier gehört habe, das kommt immer aufs jeweilige Standesamt an)



petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 18:14:58:
Wie der Job als Haushaltshilfe das Erfordernis A 1 umschiffen soll, ist mir nicht klar?!


Haushaltshilfe war jetzt eigentlich eher nur ein Beispiel.
Mir wurde gesagt, dass wenn sie hier einen Arbeitsvertrag hätte, sie diesen Deutschtest nicht bräuchte. Und deswegen hatte ich gefragt ob es ein bestimmter Job sein muss oder auch so was wie Haushaltshilfe funktionieren würde.



petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 18:14:58:
Heißt "Secondary", dass das die Schulbildungist? Wenn es ein Studium ist: in welcher Fachrichtung?


Ich bin auch blöd... entschuldigung, hab ich vergessen.
Vorher war sie an der
Primary
Naga Central School II  
June 1989 – March 1995


Secondary ist eine weiterführende Schule. Ich versteh das Schulsystem sowieso nicht.
1981 ist sie geboren, also war sie dann mit 14 an der Secondary.
Ist sicherlich sowas wie das Gymnasium hier.


Von 1989 bis 2004 ging sie zur Schule. Seit 2004 arbeitet sie. Beziehungsweise war dieses On-Job-Training wohl sowas wie ne Art Praktikum zur Einführung, als Übergang von Uni zum Berufsleben.


petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 18:14:58:
Was ist AB Literature?


Auf der Homepage der Universität steht dazu folgendes:

Bachelor of Arts (AB)
AB in Literature
The program allows students to address fundamental questions about the nature, function, and value of literature in a comparative context. They read and write about a variety of literary works across periods, genres, and national traditions. It also provides the students the skills and training to investigate traditional and contemporary approaches to literary study, literary theory (both ancient and modern), and the relationship of literature to other branches of arts and sciences. Graduates are equipped with intellectual capital through exposure; literature students will have marketable skills as communicator, diplomat, critic, teacher and even as entrepreneur; they can be in the fields of academe, media, research, human relations, management and supervision, foreign service, library work, secretarial work, politics and law.



petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 18:14:58:
Welche anderen Fremdsprachen kann sie, wie gut?


Sie kann nur Englisch und Tagalog, die Sprachen dort


Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von tapir am 25.06.2009 um 22:04:31

petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 16:35:53:
wie kann man denn rechtswirksam eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen, wenn das nach dem Heimatrecht eines der Partner nicht geht?

Ganz einfach: Weil der Gesetzgeber in einem lichten Augenblick, nämlich bei der Schaffung des Art. 17b EGBGB, erkannt hat, dass die Staatsangehörigkeitsanknüpfung im Internationalen Familienrecht eher was fürs Museum ist.... verschiedengeschlechtliche Nupturienten müssen auf die Einsicht vermutlich noch solange drauf warten, bis die EU sie uns aufzwingt :-)

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von steini007 am 26.06.2009 um 00:19:56

Mi-Ko-w schrieb am 25.06.2009 um 21:19:46:
Mir wurde gesagt, dass wenn sie hier einen Arbeitsvertrag hätte, sie diesen Deutschtest nicht bräuchte.  


Ein Arbeitsvertrag alleine nützt gar nichts. Bevor sie eine Arbeitsstelle antreten kann, braucht sie erst eine Arbeitsgenehmigung.

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von hge2001 am 26.06.2009 um 00:34:02

petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 16:35:53:
wie kann man denn rechtswirksam eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen, wenn das nach dem Heimatrecht eines der Partner nicht geht?


Das geht ohne Probleme; zumindest bei deutsch-philippinischen Partnern. Dabei wird kurzerhand das Befreiungsverfahren  übersprungen... ein alter Zopf, der imho generell an den haken gehört. (Ich denke das meint auch tapir).
Seltsamerweise verzichten Standesämter - in Anbetracht der Tatsache dann nicht mehr vom OLG "bevormundet" zu werden  - in den meisten Fällen auf die Urkundenprüfung.

Bezüglich der Befreiung vom A1 muss die Freundin am besten selbst bei der Botschaft vorstellig werden und ihre Ausbildung an hand ihrer Unterlagen erläutern.


hge


Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von tapir am 26.06.2009 um 00:51:22

hge2001 schrieb am 26.06.2009 um 00:34:02:
Dabei wird kurzerhand das Befreiungsverfahrenübersprungen... ein alter Zopf, der imho generell an den haken gehört. (Ich denke das meint auch tapir).

tapir meint, dass in diesen Fällen das Heimatrecht schlicht egal ist, weil Art. 17b EGBGB sich nur dafür interessiert, ob die Voraussetzungen nach dem Recht des Eheschließungsortes vorliegen. Das Befreiungsverfahren wird auch nicht "übersprungen", sondern ist in § 1310 Abs. 2 BGB für Menschen vorgesehen, auf deren Ehefähigkeit ausländisches Recht anzuwenden ist. Da auf die "Lebenspartnerschaftsfähigkeit" eines Ausländers, der hier eine Lebenspartnerschaft eingehen will, wegen Art. 17b EGBGB nie ausländisches, sondern immer nur deutsches Recht anwendbar ist, bestimmt § 1 LPartG logischerweise weder, dass ein "LFZ" vorzulegen wäre, noch gar, wie bei dessen Fehlen zu verfahren ist (Befreiung).

Ich träume manchmal von dieser Vorschrift.

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von wendy am 26.06.2009 um 01:09:41

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 13:49:02:
AMA-CLC Naga
COMPUTER ACCOUNTANCY
June 2001 – Dec. 2003
______________________________

Ateneo De Naga University
1st Semester
1999 – 2000

______________________________

Secondary

University Of Nueva Caceres
June 1995 – March 1999
______________________________

Ihr Diplom hat sie in:

Computer-Based Accountancy



Also das beantwortet jetzt keine der Fragen, aber es wirft eine Weitere auf. Vielleicht kann ja jemand meine Verwirrung aufklären (weil ich verstehe es einfach nicht):
Sie hat ein Diplom in Computer based Accounancy. Soweit so gut. Ein Bachelor oder gleichwertiger Abschluss kann das nach 1,5 Jahren aber nicht sein.
Und den AB Literature ... nach einem Semester wird sie ja wohl auch keinen Bachelor bekommen haben. Also wo ist bitte der Uni Abschluss???

Und noch etwas das ich nicht verstehe: Warum arbeitete sie nach einem On job training in einer Bank und dann als Rezeptionistin in einem Hotel???? Und das mit einem (für mich nicht klar ersichtlichen) Sudienabschluss?

Dann noch:

Mi-Ko-w schrieb am 18.06.2009 um 20:25:55:
Sie hat nicht einmal einen PC zur verfügung.

Für jemanden dessen einziger Abschluss "Computer based Accounancy" ist eine sehr merkwürdige Sache.
Und schließlich:

Mi-Ko-w schrieb am 18.06.2009 um 20:25:55:
Sie würde für 2 - 3 Jahre hier bleiben, bis ich meine Lehre fertig habe  


Mi-Ko-w schrieb am 18.06.2009 um 20:25:55:
Sie will weder Arbeit noch Geld vom Staat beziehen.


Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 22:38:42:
Sie will/braucht nicht mal einen Job. Sie bleibt doch nur für 2 Jahre

Um das Ganze mit meinen eigenen Worten noch mal zusammen zu fassen:
Du bist in der Lehre (offenbar am Anfang mit wenig Geld), sie will weder Geld noch Arbeit vom Staat (letzteres bei eben diesem zu kriegen ist ja auch nicht ganz leicht), was aber kein Problem ist, weil sie will ja auch keine Arbeit und brauchen tut sie sie schonmal garnicht. Warum auch? In 2 Jahren wollt ihr euch ja auf den Phillipinen ein gemeinsames Leben aufbauen. Nun meine Fragen (ich versteh es einfach nicht):
Du hast wenig Geld, willst sie aber finanzieren (denn Arbeit und Geld vom Staat fällt aus weil ...is nich)! Aber nach deiner Ausbildung habt ihr plötzlich genug Geld für alles? Also was auch immer du lernst...sag es mir...ich will dasselbe machen!
Mein Beitrag kann ruhig gelöscht werden, sobald mir jemand das alles mal erklärt.
Bitte!!!!

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 26.06.2009 um 09:34:17

wendy schrieb am 26.06.2009 um 01:09:41:
Und noch etwas das ich nicht verstehe: Warum arbeitete sie nach einem On job training in einer Bank und dann als Rezeptionistin in einem Hotel???? Und das mit einem (für mich nicht klar ersichtlichen) Sudienabschluss?


Und? Sie muss doch nicht nur in der Bank arbeiten.
Aber um dich zu beruhigen, danach arbeitete sie wieder in ner Bank.

Das Diplom liegt neben mir.. glaub nicht dass man ohne Studium n Diplom bekommt....

Außerdem hat sie nicht nur ein Semster studiert. Sie hat die Uni gewechselt...


wendy schrieb am 26.06.2009 um 01:09:41:
Sie hat nicht einmal einen PC zur verfügung.

Für jemanden dessen einziger Abschluss "Computer based Accounancy" ist eine sehr merkwürdige Sache.
Und schließlich:  


Den Computer hat sie zu Hause nicht....



wendy schrieb am 26.06.2009 um 01:09:41:
Du hast wenig Geld, willst sie aber finanzieren (denn Arbeit und Geld vom Staat fällt aus weil ...is nich)! Aber nach deiner Ausbildung habt ihr plötzlich genug Geld für alles? Also was auch immer du lernst...sag es mir...ich will dasselbe machen!


Wo ist da denn bitte das Problem? Sie kann bei mir Wohnen, und was zu essen für uns beide kann ich schon gerade noch bezahlen.
Nebenbei wären da noch meine Eltern die uns unterstützung zugesagt haben.
Versteh dein Problem grad nicht....
Während der 2 Jahre werd ich schlicht und ergreifend bisschen mehr als die Hälfte meines Ausbildungsgehalts sparen. Und auf 2 - 3 Jahre kommt da genug zusammen. Kannst mir glauben...

___________________

@ petit_canard

Wär ganz lieb wenn du dir meine Antworten (2. Seite) auf deine Fragen mal ansehen würdest
Möchte nicht dass das hier untergeht

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 26.06.2009 um 12:14:47

Mi-Ko-w schrieb am 26.06.2009 um 09:34:17:
Außerdem hat sie nicht nur ein Semster studiert. Sie hat die Uni gewechselt...


Ok, jetzt weiß ichs genauer.. sie hat den Bachelor angefangen, das erste Semester gemacht und hat sich dann aber für einen anderen Studiengang entschieden, die Universität gewechselt und dort dann ihren Abschluss gemacht.

Titel: Re: Eheschliesung mit Schengen-Visum??
Beitrag von Mi-Ko-w am 03.07.2009 um 08:09:24
Moment mal..

Man kann mit Schengen-Visum in Deutschland heiraten, dann wieder zurück ins Heimtland, FZF-Visum beantragen und GLEICH wieder zurück nach Deutschland?

1. Wieso kann der ausländische Partner in Deutschland aufs Visum warten (kriegt man da nicht nen Vermerk in den Reisepass? Wie funktoniert das denn dann?)
Oder muss man dann NOCHMAL zurück?

2. Das ganze ist in den 3 Monaten schaffbar?

3. Deutschkenntnisse werden dann wohl nicht mehr verlangt??

4. Kann es passieren dass man in Deutschland schon von der Ausländerbehörde das ok kriegt und der Partner gar nicht mehr zurück muss?


[edit]Da sich diese Frage vermutlich auf dein eigenes Thema bezieht, habe ich es auch dort angehängt.
Daddy[/edit]


Titel: Re: Eheschliesung mit Schengen-Visum??
Beitrag von Enda am 03.07.2009 um 08:34:11

Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
Wie funktioniert das denn dann?)

Positivstaater. Kein Schengenvisum erforderlich.


Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
Oder muss man dann NOCHMAL zurück?

Ja. Allein schon um das Visum in den Pass zu kleben.


Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
Deutschkenntnisse werden dann wohl nicht mehr verlangt??

Warum nicht? Natürlich werden die verlangt.

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von steini007 am 03.07.2009 um 10:29:08

Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
Man kann mit Schengen-Visum in Deutschland heiraten,  

JA!


Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
dann wieder zurück ins Heimtland,

... auch kein Problem.


Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
FZF-Visum beantragen  

... ist auch noch möglich.


Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
und GLEICH wieder zurück nach Deutschland?  

Das würde ich einmal ausschließen, weil sich der Visumszweck geändert hat und die Grundlage des erteilten Schengen Visums entfallen ist.

Ein anderer Hindernissgrund könnte auch die genehmigte Anzahl der Einreisen in das Schengen Gebiet sein. Bei Anzahl der Einreisen "1" ist die Einreisemöglichkeit bereits verbraucht.


Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
2. Das ganze ist in den 3 Monaten schaffbar?

Wenn du nur das Heiraten meinst,  ist es u. U. schaffbar, was aber nicht heißen soll, dass man im Anschluss eine AE bekommt, besonders, wenn § 39 Abs. 3 AufenthV nicht zum Tragen kommt.

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von Mi-Ko-w am 03.07.2009 um 11:56:00

Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
Da sich diese Frage vermutlich auf dein eigenes Thema bezieht, habe ich es auch dort angehängt.
Daddy


Nene. Die Frage war auf den Beitrag des Themenstarters bezogen.
Weils mich gewundert hat, dass man dann schnell zurück ins Heimatland kann, anderes Visum beantragt und dann gleich zurück nach Deutschland und dort dann nur auf die Bestätigung warten muss.


Enda schrieb am 03.07.2009 um 08:34:11:
Positivstaater. Kein Schengenvisum erforderlich.


Wieso braucht sie denn kein Visum? Also bis jetzt hab ich überall nur zu hören gekriegt dass sie selbst für ne einzige Woche n scheiß Visum braucht.


Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von maki am 03.07.2009 um 12:12:09

Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 11:56:00:
Wieso braucht sie denn kein Visum?

Kommt auf die Staatsangehörigkeit an, gilt nicht für deine Partnerin und daher irrelevant.
In eurem Fall muss deine Partnerin das FZF Visum bei der Botschaft beantragen und auf die Erteilung dessen warten.

Titel: Re: Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest?
Beitrag von steini007 am 03.07.2009 um 12:16:49

Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 11:56:00:
Wieso braucht sie denn kein Visum?  

Die Antwort und Infos darüber findest du hier:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#2


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