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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> kann er wieder nach Deutschland ?
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Beitrag begonnen von alain am 14.06.2009 um 21:51:30

Titel: kann er wieder nach Deutschland ?
Beitrag von alain am 14.06.2009 um 21:51:30
ein Freund von mir  student an der Rwth Aachen ist nach Kamerun geflogen und dort hat er erst am flughafen erfahren  als er züruck kommen wollte, dass sein Visum abgelaufen ist.der hatte der Datum übersehen"dumm aber kann passieren". jetzt sizt er seit dem 03.04.2009 in Kamerun und alles was er von der Botschaft bekommt, ist nur dass er warten muss.

1.als noch immitrikulierte student und noch angemeldet  in Deutschland warum dauert so lange, dass er noch kommen darf.

2. was kann man da machen damit es schneller geht


Titel: Re: kann er wieder nach Deutschland ?
Beitrag von Mustermann am 14.06.2009 um 21:58:08

blaize schrieb am 14.06.2009 um 21:51:30:
dass sein Visum abgelaufen ist


Er hätte wohl eine Aufenthaltserlaubnis nach §16 des Aufenthaltsgesetzes. (Ein Visum wird für die Einreise erteilt, dann eine AE im Inland, diese hatte er wohl eben, weil er schon angefangen hatte zu studieren.)

Was hat er jetzt beantragt? Ein neues Studiumvisum für die Einreise? Und, er will im nächsten Semester weiter studieren?


Titel: Re: kann er wieder nach Deutschland ?
Beitrag von fons am 14.06.2009 um 22:07:31
Bitte nicht so ungeduldig sein und nervös rumklicken.
Hab drei Posts gelöscht - immer warten bis sich die
Seite neu aufbaut  8-)

Titel: Re: kann er wieder nach Deutschland ?
Beitrag von alain am 14.06.2009 um 22:36:51
der deutsche Botschaft in Kamerun meinte der sollte warten , weil der entscheidung von Deutschland kommen sollte. hier waren wir auch natürlich bei der Auslandsamt behörde und nichts geht weiter.er bekommt einfach keine Nachtricht .Es wurde ihm auch nichts gefragt,. der muss nur warten.

Titel: Re: kann er wieder nach Deutschland ?
Beitrag von reinhard am 16.06.2009 um 18:18:46
Warum beantragt er nicht einfach ein Visum, um weiter zu studieren? Das wird von der Botschaft in Kamerun an die Ausländerbehörde geschickt, und die kann dann von hier aus zustimmen. Mit dem Visum reist er ein und bekommt hier die AE.

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