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Beitrag begonnen von Jessmine am 11.06.2009 um 14:25:39

Titel: AE nach FZF - Arbeit in ganz Europa möglich?
Beitrag von Jessmine am 11.06.2009 um 14:25:39
Hallo guten Tag!!

ich habe eine Frage zum/zur Aufenthaltstitel/Arbeitserlaubnis meines Mannes. Er hat nach FZF seine AE erhalten.

Jetzt besteht für mich (deutsch) die Möglichkeit, in Großbritannien zu arbeiten (für 1 bis 2 Jahre).
Kann er mit seiner AE auch dort arbeiten oder muss er ein Visum nach den Regeln seiner Nationalität beantragen?
Die AE ist noch bis 20.10.2010 gültig, ist die ersten 1 1/2 Jahre.

Für Antworten und Tips die uns weiter helfen sind wir sehr dankbar!!!

Gruß Jess

Titel: Re: AE nach FZF - Arbeit in ganz Europa möglich?
Beitrag von schweitzer am 11.06.2009 um 14:38:15

Jessmine schrieb am 11.06.2009 um 14:25:39:
Kann er mit seiner AE auch dort arbeiten


Nein. - Die AE ist ein nationaler Aufenthaltstitel mit Schengenwirksamkeit, allerdings nur, was dreimonatige Kurzaufenthalte betrifft. - Arbeitsgenehmigungen fürs Ausland sind damit aber nicht abgedeckt.

Wenn er Dich längerfristig ins EU-Ausland begleiten würde, würde er allerdings abgeleitete EU-Freizügigkeit genießen. ( bei Verlassen Deutschlands über 6 Monate besteht allerdings regelmäßig die Gefahr des Erlöschens seiner AE!!!) - Britannien nimmt aber in vielen Dingen eine Sonderrolle ein - insoweit wäre ggf. eine Anfrage bei der britischen Botschaft sinnvoll.

Ansonsten warte mal weitere Antworten hier ab.

=schweitzer=

Titel: Re: AE nach FZF - Arbeit in ganz Europa möglich?
Beitrag von Mustermann am 11.06.2009 um 16:44:32

Jessmine schrieb am 11.06.2009 um 14:25:39:
Jetzt besteht für mich (deutsch) die Möglichkeit, in Großbritannien zu arbeiten (für 1 bis 2 Jahre).
Kann er mit seiner AE auch dort arbeiten oder muss er ein Visum nach den Regeln seiner Nationalität beantragen?  


Dein Mann braucht für die Einreise eine "EEA Family Permit", welche er von der britischen Botschaft bekommt. Voraussetzungen sind eure Heiratsurkunde und der Nachweis, dass ihr zusammen nach GB reisen werdet oder dass du schon dort bist.
EEA Family Permit

Das Formular heißt "VAF5" (Visa Application Form")
EEA FAMILY PERMIT (VAF5 DEC 2008)

Information über wie und wo er den Antrag einreichen muss:
Visa Information Services
Das ist eine private Firma, die im Auftrag der Behörde arbeitet, ihr müsst "Germany" wählen und weiterschauen (einen genauen Link kann man nicht kopieren.)

Die Ausstellung der EEA Family Permit kann ein paar Wochen dauern, aber im April wurden sie in Deutschland immer innerhalb eines Monates ausgestellt.
Guide to visa application centre processing times. April 2009
Die EEA Family Permit ist sechs Monate lang gültig, ihr könnt also während dieses Zeitraums zusammen einreisen bzw. dein Mann reist nach.

Nach Ankunft in GB müsst ihr gar nichts mehr tun. Du kannst, wenn du willst, eine Aufenthaltsbescheinigung (Registration Certificate) beantragen als Nachweis deiner Rechte gemäß dem Europarecht. Das könntest du bei der PEO (Public Enquiry Office) in Croydon machen, falls du in der Gegend bist. Du müsstest einen Termin im voraus machen, die Wartezeit beträgt circa zwei Monate. Public Enquiry Offices

Sonst könntest du den Antrag per Post einreichen, also Formular EEA1 aufüllen. Die Bescheinigung ist eine Vignette auf einem Blatt. Die Bescheinigung soll gemäß der EU-Richtlinie 2004/38/EG innerhalb sechs Monate ausgestellt werden, aber neun Monate oder so wäre eher üblich.
EEA1 Application Form and Guide

Dein Mann genießt abgeleitete Personenfreizügigkeit. Er darf nach Ankunft ohne weiteres in GB arbeiten, studieren usw. Doch das Problem ist, dass er keinen Nachweis dieser Rechte hat, und Arbeitgeber in GB sind sehr vorsichtig. Denn wenn sie einen illegalen Einwanderer beschäftigen, bekommen sie eine Geldbuße von 5.000 GBP pro Fall und ihre Namen werden von der Behörde veröffentlicht.
Dein Mann soll also eine Aufenthaltskarte (Residence Card) beantragen, wenn er arbeiten will. (Dein Pass oder Personalausweis sind aber für dich ausreichende Nachweise deiner Rechte im Rahmen der Personenfreizügigkeit.)

Dazu füllt dein Mann Formular EEA2 aus. Er muss den Antrag per Post einreichen. Großbritannien hat nur eine ABH, die UKBA (United Kingdom Border Agency), eine Abteilung des Inneministeriums (Home Office), es ist somit anders als Deutschland. Dein Mann braucht seinen Pass, eure Heiratsurkunde mit einer Übersetzung auf Englisch, deinen Pass oder Personalausweis und Angaben dazu, dass du personenfreizügigkeitsbereichtigt in GB wohnhaft bist.
EEA2 Application Form and Guide

Gemäß der Richtlinie 2004/38/EG soll er eine Bestätigung seines Antrags unverzüglich erhalten. In der Praxis wird er diese (COA - Confirmation of Application) nach bis zu circa einem Monat bekommen. Diese bestätigt, dass er freizügigkeitsberechtig ist und er kann sie einem Arbeitgeber dafür zeigen. Gemäß der Richtlinie soll er seine Aufenthaltskarte innerhalb sechs Monate bekommen. aber auch hier wäre eine Wartezeit von neun Monaten üblich und bis zu einem Jahr nicht unbekannt. Die Behörde hat bekannt gemacht, dass sie bis Dezember in der Lage sein möchte, Aufenthaltskarten innerhalb sechs Monate auszustellen und eine COA innerhalb 20 Tage. Die Aufenthaltskarte ist eine Vignette im Pass.

Die Behörde hat neulich geregelt, dass unvollständige Anträge ab dem 1.6. nicht mehr bearbeitet werden, so soll dein Mann sicherstellen, dass alle Fragen beantwortet sind. Soll dein Mann reisen wollen während er auf die Aufenthaltskarte wartet, so muss er die Behörde kontaktieren und um seinen Pass bitten, mit einer Email an die dafür vorgesehene Adresse. In dem Fall bekommt man die Aufenthaltskarte meistens in der Form eines DIN-A4 Blattes.
How to ask us to return your passport

Wenn sein Antrag bearbeitet wird, ist es möglich dass ein "case worker" (Beamter) euch kontaktiert, und aktuelle Nachweise will, dass du noch freizügigkeitsberechtigt in GB wohnhaft bist. Das nennt man "exercising treaty rights". Kurz danach wird dein Mann seine Aufenthaltskarte bekommen.
Alle Anträge sind gratis.

Ich hoffe, das hilft dir ein bisschen. ;)







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