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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchervisum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1243163934 Beitrag begonnen von phantaghiro am 24.05.2009 um 13:18:54 |
Titel: Besuchervisum Beitrag von phantaghiro am 24.05.2009 um 13:18:54
Hilfe!
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann hat einen pakistanischen Pass. Wir wollten meine Schwiegermutter aus Pakistan einladen, deshalb habe ich die VE + Reisekrankenversicherung hingeschickt. Nun ist das Visum abgelehnt worden. Kann das damit zusammenhängen, dass mein Mann nicht die VE geschickt hat, sondern ich. Wir hatten gedacht Einladung von einer Deutschen sei besser?!!? Ist die Frage Remonstration aber wie?, neuer Antrag aber wann ist der möglich? Was bedeutet ein Ablehnungsstempel auf dem Pass? Etwa nie wieder Visa für irgend ein Land? |
Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von steini007 am 24.05.2009 um 13:55:03 phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 13:18:54:
Bei der Remonstration hat deine Schwiegermutter noch einmal die Möglichkeit, zum einen den Reisezweck zu erklären und zum anderen auch die Rückkehrbereitschaft zu belegen. Wenn dann die Remonstration abgelehnt wird, werden ihr die Gründe der Ablehnung mitgeteilt. phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 13:18:54:
Grundsätzlich sofort. Macht aber bei gleicher Ausgangslage keinen Sinn, da auch wieder die Ablehnung zu erwarten ist. phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 13:18:54:
Soll nur anderen Botschaften zeigen, dass ein Visumsantrag abgelehnt wurde, damit kein Botschaftenhopping betrieben wird. phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 13:18:54:
Es kann jederzeit bei jeder Botschaft ein Visum beantragt werden. |
Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von phantaghiro am 24.05.2009 um 15:16:23
Danke Steini 007
DA ich die Remonstration für meine Schwiegermutter machen mochte überlege ich ob ich morgen erst einmal anrufe und versuche den Grund der Ablehnung zu erfahren. Wenn ich der Botschaft eine Vollmacht vorher faxe müsste das doch gehen??? Das wird hoffentlich nicht gleich als Remonstration gesehen oder verliere ich dadurch das Recht schriftlich zu remonstrieren? Hätte es einen Unterschied gemacht wenn mein Mann *Ihr Sohn* die VE gemacht hätte? |
Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von steini007 am 24.05.2009 um 15:39:34
Mit einer Vollmacht dürfte es kein Problem sein, nach dem Grund zu fragen und eine Antwort zu erhalten. Als Remonstration ist das noch nicht zu werten.
Es macht m. M. nach keinen Unterschied, ob du oder dein Mann die VE abgibst. Der LU dürfte ja in beiden Fällen gesichert sein. |
Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von phantaghiro am 24.05.2009 um 15:54:45
Danke fuer die prompte Antwort.
wir hatten eine KV fuer 2 monate aber ein visum fuer drei monate beantragt, kann das auch ein grund gewesen sein. Uebrigens haben die wohl beim interview gefragt warum Ihr sohn bzw. bruder *habe auch den schwager mit eingeladen* nicht eingeladen habe. Ich will nur versuchen yu verstehen warum wir eine Ablehnung bekommen haben. |
Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von steini007 am 24.05.2009 um 15:58:16 phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 15:54:45:
Darin dürfte wohl das Hauptproblem sein, denn es muss für den gesamten Visumszeitraum eine KV bestehen. phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 15:54:45:
... und es gab sicherlich eine schlüssige und nachvollziehbare Erklärung, warum dein Mann nicht die VE gemacht hat. |
Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von phantaghiro am 24.05.2009 um 17:36:56
und wie wieder gerade biegen???
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Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von phantaghiro am 24.05.2009 um 19:07:59
:-[ ich ware fuer jeden tipp dankbar ... bitte meldet euch..
ich frage mich ob je eine Resmonstration erfolg hatte, kennt Ihr einen Fall? |
Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von steini007 am 24.05.2009 um 20:07:23 Zitat:
Bei der Botschaft nachfragen, ob eine neue KV für den gesamten 3-Monatszeitraum nachgereicht werden kann. phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 19:07:59:
Dass eine Remonstration Erfolg haben kann, wird auch immer wieder im Forum berichtet. Nur nützt dir persönlich diese positive Erfahrung wohl weniger, weil alles auf den Einzelfall ankommt. In deinem Fall fehlt einfach die KV für den gesamten Zeitraum. Auch wenn die Remonstration keinen Erfolg hat, werden dir die Ablehnungsgründe genannt und deine Schwiegermutter bzw. dein Schwager können dann noch einmal ein Visum beantragen und den Ablehnungsgrund beheben. Wenn es nur an der KV gelegen hat, dürfte das wohl kein Problem sein. Alles Weitere dürfte nur Spekulation sein, die dich auch nicht weiterbringt. |
Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von phantaghiro am 25.05.2009 um 10:33:25
Danke nochmal
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Titel: Re: Besuchervisum Beitrag von Mikael321 am 25.05.2009 um 11:32:28 phantaghiro schrieb am 24.05.2009 um 15:54:45:
steini007 schrieb am 24.05.2009 um 15:58:16:
Michael |
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