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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Nach 6 Wochen die Antwort des Ausländerzenrtalregisters zur Selbstauskunft!
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Beitrag begonnen von liliane am 18.05.2009 um 12:46:23

Titel: Nach 6 Wochen die Antwort des Ausländerzenrtalregisters zur Selbstauskunft!
Beitrag von liliane am 18.05.2009 um 12:46:23
Ich habe nun nach 6 Wochen endlich Post vom Ausländerzentralregister bekommen.

Dort steht, dass mein Freund immer noch verheiratet ist ( was aber definitiv nicht mehr  stimmt), desweiteren der Aufenthaltstitel wäre widerrufen, die Abschiebung vollzogen, Wirkung unbefristet.Ein Punkt ist Fahndungsnotierung, dort steht Ausschreibung der Staatsanwaltschaft HH und ein  Aktenzeichen.

Der Brief endet mit dem Satz, das gegen ihn gemäß Art.96 SDÜ eine Einreiseverweigerung im SIS besteht.Bezüglich der Begründung oder ggf. Löschung  solle ich mich an die zuständige Ausländerbehörde wenden.

So

Wie fange ich das denn am Besten an?
Ich möchte  auf keinen Fall unvorbereitet an die Sache rangehen und für jede Frage gewappnet sein!

Vielen dank für eure Hilfe!  

Titel: Re: Nach 6 Wochen die Antwort des Ausländerzenrtalregisters zur Selbstauskunft!
Beitrag von schweitzer am 18.05.2009 um 13:06:33

liliane schrieb am 18.05.2009 um 12:46:23:
Wie fange ich das denn am Besten an?


Dein Freund muss anfangen - er muss/ kann die nachträgliche Befristung der Einreisesperre bei der ABH beantragen, über die seinerzeit die Abschiebung/Ausweisung erfolgte. - Gut wäre, wenn er dafür auch einen oder mehrere Gründe benennen könnte (wenn zum Beispiel eine Heirat und/oder Eheführung in Deutschland geplant ist usw.)

Muss er in Deutschland noch eine (Rest-)strafe verbüßen? - Dann wäre Kontakt zur Staatsanwaltschaft sinnvoll, um Näheres zu erfahren (z.B. ob diese bei Einreise noch zu verbüßen wäre, ob sie zur Bewährung ausgesetzt ist, o.ä. -)

In ZUsammenhang mit der Befristung der Einreisesperre wird man die Kostefrage stellen (Erstattung der durch Abschiebung/Ausweisung entstandenen Kosten) - Solche Kostenerstattungen sind auf Antrag in Raten möglich - konkret müsste dazu auch die ABH befragt werden.

Wenn Dein Freund nicht selbst tätig werden kann oder will, kann er Dich auch mit einer Vollmancht ausstatten - dann kannst Du ihm bei Gehen der genannten Schritte unmittelbar behilflich sein.


=schweitzer=

Titel: Re: Nach 6 Wochen die Antwort des Ausländerzenrtalregisters zur Selbstauskunft!
Beitrag von liliane am 26.05.2009 um 19:51:59
Hallo Schweitzer!

Ich wollte mich noch für deine schnellen Informationen bedanken, die mir sehr geholfen haben.

Leider tauchen mehr und mehr Probleme auf und die Ausländerbehörde hat mich mehrmals gefragt, ob ich wirklich bereit bin mich dem allen zu stellen....

:o

Ich werde dann wohl zur neuen Sachlage auch einen neuen Thread eröffnen!

Grüsse
Liliane

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