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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
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Beitrag begonnen von nanna am 17.05.2009 um 22:59:55

Titel: Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
Beitrag von nanna am 17.05.2009 um 22:59:55
Hallo.Es geht um einen Bekannten von mir.Er kommt aus Asien.Er hatte Asyl beantragt und bekamm den Blauen-Pass.Er ist verheiratet mit einer Frau aus seinem Land.Die Ehe ist in Deutschland noch nicht anerkannt.Die Anerkennungsprozedur ist im Gange!

Der Mann bekommt ALG2.Wohnt im Kreis.Nicht in der Stadt.Er muss dringend aus der jetzigen Wohnung raus.Ein echter Notfall auf den man nicht näher gerne eingehen will.Er hat 2 Wohnungen gefunden.Die eine ist 60qm groß und 450(WM)teuer.Die 2. ist etwa 48qm groß und 425 Euro teuer(WM).

Seine Frau hat Duldung.Sie kann nicht hinziewhen wo sie will.Das heißt wenn der Ehemann in eine der Wohnungen einzieht kann sie laut dem Anwalt dort nicht einfach angemeldet werden.Sie bekommt keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungengesetz .Jemand hatte Bürgschaft für sie abgegeben und hatte keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.Diese Person hat jetzt der Bürgschaft widerrufen.Die Ehefrau hat danach den Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt.Der Antrag ist noch in Bearbeitung.


Frage(1):Sie wollen gemeinsam in eine Wohnung einziehen.Ist es möglich dass die Miete der eine der Wohnungen übernommen wird?Sie würden gerne größere Wohnung mieten.Wo sie genügend Wohnraum zur Verfügung haben.Gäbe eine Möglichkeit(vielleicht über Gründung einer WG?) dies zu verwirklichen?

Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit!

Titel: Re: Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
Beitrag von steini007 am 17.05.2009 um 23:28:43
Wenn der Ehemann Asyl beantragt hat - also noch nichts entschieden ist - wäre auch die Zustimmung der ABH bei einem Umzug notwendig.

Wieso bekommt der Ehemann als Asylbewerber ALG 2?

Titel: Re: Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
Beitrag von tapir am 17.05.2009 um 23:30:09

steini007 schrieb am 17.05.2009 um 23:28:43:
Wenn der Ehemann Asyl beantragt hat - also noch nichts entschieden ist - wäre auch die Zustimmung der ABH bei einem Umzug notwendig.

Wieso bekommt der Ehemann als Asylbewerber ALG 2?  

Der Mann hat doch Asyl oder jedenfalls Flüchtlingsschutz!


nanna schrieb am 17.05.2009 um 22:59:55:
Er hatte Asyl beantragt und bekamm den Blauen-Pass



steini007 schrieb am 17.05.2009 um 23:28:43:
Wieso bekommt der Ehemann als Asylbewerber ALG 2?  

Weil er kein Asylbewerber, sondern Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling ist.

Titel: Re: Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
Beitrag von nanna am 17.05.2009 um 23:42:14
Weil ich nicht viel Ahnung vom Asylrecht habe deswegen kenne ich die Begriffe des Asylrechtes nicht.Jedenfalls ist seinem Asylantrages(aus religiösen Gründen)stattgegeben worden und er hat dann den Blauen Pass bekommen.

Und soweit ich weiß bekommt er ALG2.Jedenfalls Transfairleistungen vom Staat.Er besucht gerade auch eine Sprachschule!

Titel: Re: Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
Beitrag von schweitzer am 18.05.2009 um 08:00:03

nanna schrieb am 17.05.2009 um 22:59:55:
Sie wollen gemeinsam in eine Wohnung einziehen.Ist es möglich dass die Miete der eine der Wohnungen übernommen wird?Sie würden gerne größere Wohnung mieten.Wo sie genügend Wohnraum zur Verfügung haben.Gäbe eine Möglichkeit(vielleicht über Gründung einer WG?) dies zu verwirklichen?


Die Frage ist schwer zu beantworten, weil sowohl die ABH als auch die ARGE als auch der nunmehr wieder für die Frau zuständige Sozialleitungsträger ihr Wörtchen mitzureden haben.

Ob die Wohnungsmiete ankzeptiert wird ist, eine Frage der Angemessenheit derselben - dies prüft die ARGE/der Sozialleistungsträger. - Natürlich wäre es ein Unterschied, ob die Wohnung von ein oder zwei Personen bezogen würde.

Um das zu klären, wäre zunächst wichtig zu wissen, wie die ABHs zu einem Wohnortwechsel der Frau stehen - erst wenn ein solcher bejaht würde, könnte man sich an das Sozialamt des Kreises wenden, indem sich die Wohnung befindet, zur Klärung der Frage der Leistungsgewährung und der teilweisen Übernahme der Mietkosten.

Das ganze ist sehr komplex. - Zudem müsste man schauen, inwieweit die Einzelfallspezifik (hier laufendes Eheanerkennungsverfahren) zu berücksichtigen ist. - Ich empfehle, da das hier aus dem Forum heraus kaum umfassend möglich und nicht ohne direkte Kontakte zu den Behörden zu realisieren ist, dringend das Aufsuchen einer Migrations-/Flüchtlingsberatungsstelle, die in diesem Sinne direkt unterstützend tätig wird.

=schweitzer=


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