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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Erlangen der dtsch. Staatsbürgerschaft https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1242489505 Beitrag begonnen von Stevielein am 16.05.2009 um 17:58:25 |
Titel: Erlangen der dtsch. Staatsbürgerschaft Beitrag von Stevielein am 16.05.2009 um 17:58:25
Ich habe folgendes Problem und hoffe hier kann mir jemand weiter helfen-
Mein Freund wurde vor 40 Jahren in Deutschland geboren, seine Mutter verstarb früh und zu seinem Vater hatte er nie Kontakt, so kam es, dass er niemals etwas mit der türkischen Kultur zu tun hatte, geschweige denn jemals die Türkei besuchte. Trotzdem hat er niemals die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, zudem ist sein türkischer Pass bereits vor 11 Jahren abgelaufen. Er hat eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz. Er möchte schon seit längeren die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, hat es aber bis heute nicht auf die Reihe bekommen, etwas in Erfahrung zu bringen. Das größte Problem ist wohl, dass er bisher nicht beim Militär war und dies auch niemals möchte. (was ich nur zu gut verstehe, da er weder englisch noch türkisch spricht und auch sonst sicherlich nicht in der körperlichen Verfassung ist). Ich habe mich jetzt dazu entschlossen die Sache in Angriff zu nehmen, weiß aber überhaupt nicht wie ich vorgehen soll. Es wäre daher toll, wenn es hier jemanden gibt, der mir sagen könnte, an wen ich mich wenden muss bzw. wie mein Freund endlich auch vom Pass her Deutscher wird. |
Titel: Re: Erlangen der dtsch. Staatsbürgerschaft Beitrag von Ralf am 16.05.2009 um 18:17:55 Stevielein schrieb am 16.05.2009 um 17:58:25:
Wenden muss sich dein Freund, und zwar an die zuständige Einbürgerungsbehörde, und da zunächst erst mal den entsprechenden Antrag stellen. Dazu wäre aber sicherlich ein gültiger Pass erforderlich. Den muss er ja ausländerrechtlich ohnehin besitzen. Eine der Voraussetzungen für die Einbürgerung ist der Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit. Wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird er eine Einbürgerungszusicherung erhalten und damit beim zuständigen Generalkonsulat die Entlassung beantragen müssen. Ohne den abgeleisteten Wehrdienst könnte es dabei allerdings erhebliche Probleme geben. Mit 40 ist eine Zurückstellung vom Wehrdienst auch nicht mehr möglich, er sollte sich also beim Konsulat nach der Möglichkeit des Freikaufs erkundigen. |
Titel: Re: Erlangen der dtsch. Staatsbürgerschaft Beitrag von Mustermann am 16.05.2009 um 18:28:25 Stevielein schrieb am 16.05.2009 um 17:58:25:
In welchem Pass? Er kann möglicherweise eine Einbürgerung nach §10 StaG beantragen. Siehe hier. Sonst könnte u.U. §8 in Frage kömmen, siehe hier. Dafür müsste er einen Antrag bei der EBH einreichen. Diese wird dann bearbeitet und im Fall einer positiven Entscheidung würde er eine Einbürgerungszusicherung bekommen. Mit dieser geht er zur türkischen Botschaft/zum Konsult und beantragt die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit. Wegen der Situation mit dem Militärdienst könnte es da Schwierigkeiten geben. Es handelt sich da aber um türkisches Recht und nur die türkischen behörden können bindende Information geben. Allerdings könntest du mit der Suchfunktion mit Begriffen wie "Einbürgerung", "Türkei", "Militär" einige Themen darüber finden. Andere Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit haben verschiedene Erfahrungen mit der Entlassung gemacht ohne beim Militär gewesen zu sein. Klappt es mit der Entlassung nicht, so müsste geprüft werden, ob eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Frage käme, siehe hier mit den Links zu den Rechtsquellen. Doch erst die Einbürgerung bei der EBH beantragen. Sind die Bedingungen für eine Einbürgerung nach §10 erfüllt, wäre die Entlassung in der Türkei "das größte Thema" und diese hätten wohl den größten Einfluss auf die mögliche Dauer des Verfahrens vom Anfang bis zur Einbürgerung. Nachtrag: hätte ich nicht nebenbei Kaffee getrunken, wäre Ralf nicht so viel schneller gewesen. ;) Ich lasse den Beitrag aber trotzdem stehen, vielleicht helfen die die Links ein bisschen. |
Titel: Re: Erlangen der dtsch. Staatsbürgerschaft Beitrag von Reni am 16.05.2009 um 19:55:27
Wenn er schon vierzig ist, müsste er zunächst beim türkischen Konsulat in Erfahrung bringen, ob er überhaupt noch Türke ist - bis vor einigen Jahren wurden Männer, die nicht zum Wehrdienst antraten, oft ausgebürgert.
Zum Konsulat muss er sowieso, da er für die Einbürgerung einen Pass braucht - mal sehen, ob man ihm einen ausstellt. |
Titel: Re: Erlangen der dtsch. Staatsbürgerschaft Beitrag von Ralf am 16.05.2009 um 21:16:11 Reni schrieb am 16.05.2009 um 19:55:27:
Ich meine, dies ist schon seit weit mehr als 2 Jahren nicht mehr der Fall, und da in der Regel erst Männer über 38 Jahre davon betroffen waren, ist die Wahscheinlichkeit dieser Möglichkeit doch eher gering. Aber ganz ausschließen will ich das auch nicht. |
Titel: Re: Erlangen der dtsch. Staatsbürgerschaft Beitrag von Mustermann am 16.05.2009 um 21:28:50
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