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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Probleme bei Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von Ruzica_87 am 14.05.2009 um 21:22:27

Titel: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von Ruzica_87 am 14.05.2009 um 21:22:27
Ich habe ein Problem und wäre dankbar über gute Ratschläge!
Ich bin Kroatin und lebe in Deutschland, habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit Niederlassungserlaubnis. Mein Mann ist Kroate und lebt in Kroatien.
Wir haben in Deutschland standesamtlich geheiratet. Er könnte in Deutschland sofort anfangen zu arbeiten, das habe ich schon organisiert. Jetzt haben wir ein Problem damit wie er nach Deutschland kommen soll!
Er muss ja laut neuem Gesetz einen Deutschtest bestehen in Kroatien.. diesen hat er nicht bestanden.
Jetzt überlegen wir wie er anders hier her kommen kann.
Besteht eine andere Möglichkeit? Ich bin total verzweifelt.

Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von fons am 14.05.2009 um 21:28:39
Ohne dass A1 Sprachkenntnisse vorhanden sind, wird
das kaum was werden.
Wurde hier oft behandelt. Stöbere mal oder nutze Suche
nach A1.



Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von steini007 am 14.05.2009 um 21:58:24

Ruzica_87 schrieb am 14.05.2009 um 21:22:27:
Besteht eine andere Möglichkeit?

Welche Berufsausbildung bzw. welchen Schulabschluss hat dein Mann?

Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von Ruzica_87 am 15.05.2009 um 08:19:17
Keinen Hochschulabschluss!
Mittlere Reife.

Mein Mann hat gemeint, hätten wir Standesamtlich im kroatischen Konsulat in München geheiratet wäre es einfacher und schneller gegangen. Kann das sein?
Er müsste dann doch trotzdem den Deutschtest in Kroatien machen! oder liege ich falsch? Er glaubt mir nicht wirklich.  :-/

Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von steini007 am 15.05.2009 um 08:49:32

Ruzica_87 schrieb am 15.05.2009 um 08:19:17:
Mein Mann hat gemeint, hätten wir Standesamtlich im kroatischen Konsulat in München geheiratet wäre es einfacher und schneller gegangen. Kann das sein?  

Was die Eheschießungsformalitäten anbelangt, keine Ahnung!

Die Familienzusammenführung wäre auch nicht schneller gegangen.


Ruzica_87 schrieb am 15.05.2009 um 08:19:17:
Er müsste dann doch trotzdem den Deutschtest in Kroatien machen!  

Ob er den Deutschtest in Deutschland - während seines Aufenthaltes gemacht hätte - oder er in einem anderen Land macht, spielt keine Rolle. Nur dass er ihn machen muss, ist zweifelsfrei.


Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von Plim am 15.05.2009 um 09:33:38

Ruzica_87 schrieb am 15.05.2009 um 08:19:17:
Mein Mann hat gemeint, hätten wir Standesamtlich im kroatischen Konsulat in München geheiratet wäre es einfacher und schneller gegangen. Kann das sein?  


Es ist i.d.R. unerheblich wo geheiratet wurde. Wichtig ist das man verheiratet ist. Erst dann ist der Ehegattennachzug überhaupt erst möglich. Im AufenthG ist für alle solche Fälle geregelt, dass vor Einreise ins Bundesgebiet Deutschkenntnisse vorhanden sein müssen.
Damit will man eine schnellere Integration erreichen. Der bereits vorhandene Arbeitsplatz oder die schlichte Tatsache, dass der Antragsteller in D verheiratet ist, ändert an den Voraussetzungen nichts.  

Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von steini007 am 16.05.2009 um 01:04:09

Plim schrieb am 15.05.2009 um 09:33:38:
Der bereits vorhandene Arbeitsplatz oder die schlichte Tatsache, dass der Antragsteller in D verheiratet ist, ändert an den Voraussetzungen nichts.

... gibt aber der ABH einen Ermessensspielraum, sofern § 39 Nr. 3 zum Tragen kommt, dass eine FB ausgestellt werden kann, damit die Sprachkenntnisse in Deutschland nachgeholt werden können.

Bei einer Eheschließung im Ausland gibt es diesen Ermessensspielraum nicht.

Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von Ruzica_87 am 19.05.2009 um 14:05:08

steini007 schrieb am 16.05.2009 um 01:04:09:
... gibt aber der ABH einen Ermessensspielraum, sofern § 39 Nr. 3 zum Tragen kommt, dass eine FB ausgestellt werden kann, damit die Sprachkenntnisse in Deutschland nachgeholt werden können.

Bei einer Eheschließung im Ausland gibt es diesen Ermessensspielraum nicht.



Was ist ABH und FB?  :-/
Sorry kenne mich mit den abkürzungen nicht aus.  :-/

Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von Enda am 19.05.2009 um 14:12:56
Einfach mal mit dem Mauszeiger drüberscrollen. ;)

Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von Ruzica_87 am 19.05.2009 um 21:25:07
Ah...danke!  :-[ ::)



steini007 schrieb am 16.05.2009 um 01:04:09:
... gibt aber der ABH einen Ermessensspielraum, sofern § 39 Nr. 3 zum Tragen kommt, dass eine FB ausgestellt werden kann, damit die Sprachkenntnisse in Deutschland nachgeholt werden können.

Bei einer Eheschließung im Ausland gibt es diesen Ermessensspielraum nicht.


Habe ich den letzten satz richtig verstanden (bei einer...Ermessensspielraum nicht) wenn wir standesamtlich in Kroatien geheiratet hätten ginge das nicht oder geht es bei äuslendern nicht?
(sorry sorry bin warscheinlich schon nervig...

Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von Enda am 19.05.2009 um 22:00:27
Mit was für einem Visum war dein Mann denn zum Zeitpunkt der Hochzeit in Deutschland?

Grundsätzlich wird vor FZF-Einreise A1 verlangt und bei Hochzeit in Deutschland mit einem Besuchsvisum wird in der Regel das Nachholen des FZF-Verfahrens im Heimatland verlangt. Es gibt allerdings kulante ABHs, die einem das Ersparen, wenn alle FZF-Voraussetzungen inkl. A1 eh erfüllt sind. Und es gibt noch kulantere ABHs, die einem bei Erfüllung aller Voraussetzungen außer A1 sogar eine FB erstellen, um den Sprachnachweis in angemessener Zeit in Deutschland nachzuholen. Diese eventuelle Kulanz bringt einem aber nix, wenn man sich gerade nicht in Deutschland aufhält. Sprich: Da dein Mann in Kroatien ist, wird er um eine Testwiederholung dort nicht drumherum kommen.

PS: Ob das Kulanz, Ermessensspielraum (siehe steini007) oder richtiger Anspruch ist (siehe auch § 39 AufenthV ), ist einzelfallabhängig und relativ umstritten, aber in eurem Fall nun eh uninteressant.

Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von steini007 am 19.05.2009 um 23:21:47

Enda schrieb am 19.05.2009 um 22:00:27:
Mit was für einem Visum war dein Mann denn zum Zeitpunkt der Hochzeit in Deutschland?


Als Kroate darf ein drei Monate visumsfrei in Deutschland bleiben.

Somit brauchte er auch für eine Heirat kein spezielles Visum.

Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von Ruzica_87 am 20.05.2009 um 10:24:08

steini007 schrieb am 19.05.2009 um 23:21:47:
Als Kroate darf ein drei Monate visumsfrei in Deutschland bleiben.

Somit brauchte er auch für eine Heirat kein spezielles Visum.


Richtig!

Titel: Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Beitrag von maki am 20.05.2009 um 10:27:58

steini007 schrieb am 19.05.2009 um 23:21:47:
Somit brauchte er auch für eine Heirat kein spezielles Visum.

Für eine anschliessende AE aber schon (und somit natürlich auch die Sprachkenntnisse).

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