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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Reiseausweis für Ausländer im Ausland
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Beitrag begonnen von Alacrity am 13.05.2009 um 17:00:00

Titel: Reiseausweis für Ausländer im Ausland
Beitrag von Alacrity am 13.05.2009 um 17:00:00
Wie lange braucht unsere Auslandsvertretung um einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen?
Geht das zur Bundesdruckerei und man muss 6 Wochen+ warten oder werden die Personendaten nur auf dem Vordruck eingetragen?
Gibt es den Reiseausweis für Ausländer auch als vorläufige Version, die schneller ausgestellt werden kann?

Titel: Re: Reiseausweis für Ausländer im Ausland
Beitrag von Einbeck am 13.05.2009 um 18:11:50
Wie lange?
Die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer kann nur mit Zustimmung der ABH erfolgen.
Wenn die Voraussetzungen zur Ausstellung  erfüllt sind und die Zustimmung der ABH zur Ausstellung vorliegt, geht das ganz schnell, denn der wird Vorort wie auch ein vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass selbst erstellt..

Die entsprechenden Passvordrucke sollten vorrätig sein.

Zu den Vorschriften §§ 5 und folgende in der Aufenthaltsverordnung AufenthV
(besonder § 5, § 7 und § 11 AufenthV)

Titel: Re: Reiseausweis für Ausländer im Ausland
Beitrag von Alacrity am 13.05.2009 um 19:12:56
Danke, hier lasich was von 6 Wochen, bezog sich aber nur auf Ausstellung im Inland.

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