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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
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Beitrag begonnen von Stranger80 am 12.05.2009 um 13:26:09

Titel: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stranger80 am 12.05.2009 um 13:26:09
Hallo,

Meine Frau die momentan im Senegal lebt und ich planen ein zusammen leben hier in Deutschland. Da ich aber zurzeit arbeitssuchend bin, ist ein zusammenleben hier in Deutschland nicht möglich. Wir wollen uns aber bald wiedersehen. Die andere Möglichkeit wäre noch wenn mein Dad ihr eine Einladung schickt, dann kann sie für 3 Monate bleiben. Sie hat aber noch verwandte in Frankreich und die würden sich um Sie kümmern. Genau gesagt sie hat vor dort in Frankreich für immer zu bleiben bis Sie ihre Papiere hat. Der Onkel würde sich darum kümmern, meint Sie. Und die frage ist ob so etwas machbar ist? Kann mein Dad keinen riesenärger bekommen falls Sie einfach nach Frankreich geht? Muss er mit einer Gefängnisstrafe rechnen? Oder welche Konsequenzen hat das?

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von sigi-n am 12.05.2009 um 13:41:53
Hallo
nutze die suchfunktion, die dich betreffenden stichworte sind
gesicherter lebensunterhalt
regelausnahme
verpflichtungserklärung.

wenn sie illegal in FR bleiben will soll doch der Onkel sie einladen, die Changen für ein schengenvisum nach D sind gering

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Daddy am 12.05.2009 um 13:51:14
Hi...

Solange sich die Folgeposts auf des Thema "FZF ohne Sicherung des LU" beziehen, bleibt hier offen.

Sobald die Thematik "Umgehung irgendwelcher Einreise- und Aufenthaltsvorschriften" befürwortend angesprochen wird, ist hier dicht...

Daddy

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von fons am 12.05.2009 um 13:58:56

Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 13:26:09:
bis Sie ihre Papiere hat.

Was fehlt denn an Papieren?

Am nicht gesicherten LU sollte es grundsätzlich doch nicht
scheitern.

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stranger80 am 12.05.2009 um 14:03:44
Entschuldige aber ich verstehe diese Fachbegriffe wie LU und FZF nicht.
Bei mir fehlt einfach einen Job den ich nachweisen muss. Ich suche wirklich jedentag einen Job und bewerbe auch mindestens 2x am Tag. Ich weiß nicht mal wann ich einen Job bekomme. Und sobald ich einen Job bekommen sollte, dauert das mit der Bearbeitung extrem lange. Eventuell muss ich 6 Monate warten obwohl da eine bearbeitungszeit von mindestens 3 Monate angegeben ist. Möchte meine Frau ja auch vorher sehen können und deshalb dachte ich ich lade Sie mal ein. Ich finde es sehr ungerecht dass mir sonst keine andere alternative zusteht.....  :'(

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von fons am 12.05.2009 um 14:07:34

Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:03:44:
Bei mir fehlt einfach einen Job den ich nachweisen muss


Wer sagt denn das?

Lies mal http://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/i4a_faq.gif

Zu LU und FZF -> klick doch einfach darauf  ;)

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stranger80 am 12.05.2009 um 14:19:14
Also stimmt meine Aussage nicht? Dass ich erst einen Job haben muss damit Sie nach Deutschland kommen darf? Ich habe das aber so verstanden. Selbst bei einer Einladung muss man einen Job haben sonst ist eine Einladung überhaupt nicht machbar! Sonst bekommt Sie kein Visum.

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stefan-TR am 12.05.2009 um 14:21:18

Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:19:14:
Selbst bei einer Einladung muss man einen Job haben

Richtig, wenn du eine  x-beliebigen Hansel einlaedst dann schon.  ;) In diesem Fall muss derjenige naemlich die Finanzierung sines Besuchs nachweisen; und das geht am einfachsten mit einer VE von Seiten der Einlader.

Aber (in der Regel) brauchst du den Job nicht fuer die FZF der Ehefrau eines Deutschen zu ihrem in Deutschland lebenden Mann. Du willst dann auch kein Besuchs (Schengen) Visum sondern eine FZF die zu einer AE fuehrt.

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von maki am 12.05.2009 um 14:21:35

Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:19:14:
Dass ich erst einen Job haben muss damit Sie nach Deutschland kommen darf?  

Nein, normalerweise nciht, aber es gibt Ausnahmen.


Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:19:14:
Ich habe das aber so verstanden.

Woher denn?


Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:19:14:
Selbst bei einer Einladung muss man einen Job haben sonst ist eine Einladung überhaupt nicht machbar! Sonst bekommt Sie kein Visum.  

Ein Besuchsvisum ist etwas ganz anderes als ein FZF Visum, da gibt es unterschiedliche Vorraussetzungen.

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stranger80 am 12.05.2009 um 14:22:55

Stefan-TR schrieb am 12.05.2009 um 14:21:18:
Richtig, wenn du eine  x-beliebigen Hansel einlaedst dann schon.  ;)

Aber (in der Regel) nicht fuer die FZF der Ehefrau eines Deutschen zu ihrem in Deutschland lebenden Mann.


Ganz sicher???

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stefan-TR am 12.05.2009 um 14:25:53

Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:22:55:
Ganz sicher???  

Tja, zu Risiken und Nebnwirkungen fragen Sie Ihre ABH :) Die sind dann eh fuer euch zustaendig.

Aber wenn du weder Ex-Senegalese bist, noch mit deiner Frau zusammen laengere Zeit im Senegal gelebt hast oder sonstige Dinge dafuer sprechen, dass ihr eure Ehe im Senegal leben koennt, dann duerft ihr auch in Deutschland Hartz IV beziehen, das macht nix.

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stranger80 am 12.05.2009 um 14:56:12

Stefan-TR schrieb am 12.05.2009 um 14:25:53:
Tja, zu Risiken und Nebnwirkungen fragen Sie Ihre ABH :) Die sind dann eh fuer euch zustaendig.

Aber wenn du weder Ex-Senegalese bist, noch mit deiner Frau zusammen laengere Zeit im Senegal gelebt hast oder sonstige Dinge dafuer sprechen, dass ihr eure Ehe im Senegal leben koennt, dann duerft ihr auch in Deutschland Hartz IV beziehen, das macht nix.



Nein bin hier geboren, habe eine Deutsche Mutter, nur mein Vater ist Senegalese. Habe einen Deutschen Pass. Also brauche ich mir echt keine sorgen zu machen? Alle benötigten papiere ausser das Zertificat die die noch macht hat sie für die Deutsche Botschaft im Senegal. Also nehme ich an dass ich mir wirklich keine Sorgen machen brauche....

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stefan-TR am 12.05.2009 um 15:29:32

Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:56:12:
Also nehme ich an dass ich mir wirklich keine Sorgen machen brauche....  

Gesetzen Falls du haelst deine Frau von allen Schnapsideen die irgendwelche Onkel betreffen ab, dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stranger80 am 12.05.2009 um 16:26:38
Hier:

Ehegattennachzug - schwerer als gedacht!
Der Nachzug des ausländischen Ehegatten zu seinem ausländischen oder deutschen Ehegatten in Deutschland ist mit einigen Hürden verbunden.

Ein Anspruch auf Ehegattennachzug besteht

bei gültiger Ehe und

wenn der Ausländer, zum dem der Nachzug stattfindet

eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt oder
eine Aufenthaltserlaubnis seit 2 Jahren besitzt und die Aufenthaltserlaubnis nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 AufenthG versehen oder die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist, oder
eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Ehe schon bei der Erteilung bestanden hat und der Aufenthalt voraussichtlich über 1 Jahr betragen wird oder
der Ausländer Asylberechtigter oder Flüchtling nach der Genfer-Flüchtlingskonvention ist.
eine Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 381 AufenthG) besitzt.

Des Weiteren sind grundsätzlich die weiteren Voraussetzungen zu erfüllen, das heißt, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss und ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen muss, wobei allerdings auch hier einige Ausnahmen möglich sind.


hier zu finden: http://www.rechtsanwalt.......


Was ist nun richtig? Eure Aussagen oder die auf der Seite?

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von maki am 12.05.2009 um 16:28:15

Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 16:26:38:
Was ist nun richtig? Eure Aussagen oder die auf der Seite?  

Welche Antwort hast du denn schon mehrmals hier auf i4a bekommen? ;)

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Eduard am 12.05.2009 um 16:52:38
Für den Familiennachzug zu Ausländern herrschen andere Voraussetzungen als zu Deutschen.

Vergleiche z. B. die beiden folgenden Seiten:

Familiennachzug zu Ausländern
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/einreiseundaufenthalt/117826/familiennachzug.html

und - diese trifft für Dich zu -

Familiennachzug zu Deutschen
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/einreiseundaufenthalt/117827/ehedeutsch.html





Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stranger80 am 13.05.2009 um 12:08:09

maki schrieb am 12.05.2009 um 16:28:15:
Welche Antwort hast du denn schon mehrmals hier auf i4a bekommen? ;)


Sorry mein Fehler.
Hätte aber noch ne andere Frage. Mir ist ja bewusst dass Sie problemlos zu mir kommen kann. Doch die deutsche Botschaft teilte mir mit dass es mindestens 3 Monate dauern kann. Also mindestens. Aber was heißt mindestens? Kann es auch 5 Monate dauern oder 1 Jahr?  Wenn das so ist, kann ich Sie nicht schon vorher bei mir haben? Also eine Einladung schicken? Kann man den 2 Dinge machen? Oder sollen wir tatsächlich erstmal warten bis sie ihr Visum bekommt? Besser gesagt, muss sie erst auf das eine Visum kommen oder kann Sie schon vorher kommen also Einladung?

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von steini007 am 13.05.2009 um 12:30:56

Stranger80 schrieb am 13.05.2009 um 12:08:09:
Doch die deutsche Botschaft teilte mir mit dass es mindestens 3 Monate dauern kann. Also mindestens. Aber was heißt mindestens? Kann es auch 5 Monate dauern oder 1 Jahr?

Das hast du grundsätzlich richtig erfasst. Mindestens heißt, dass es nach oben offen ist. Mancher kämpft schon seit Jahren darum, dass sein ausländischer Ehepartner nach Deutschland kann.


Stranger80 schrieb am 13.05.2009 um 12:08:09:
Also eine Einladung schicken?

Also mit einer Einladung ist es nicht getan.
Auch für einen Besuchsaufenthalt braucht sie ein Visum.
Dafür gibt es das Schengen Visum, das setzt aber voraus, dass sie wieder zurück in ihre Heimat kehrt. Aber gerade bei der FZF will der Ehepartner ja nicht wieder in die Heimat zurück. Deshalb wird in solchen Fällen das Visum sehr oft abgelehnt.

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stranger80 am 13.05.2009 um 13:02:52
Dass sie wieder zurück musst, habe ich ja auch verstanden. Aber ich kann Sie doch nicht Jahre da alleine lassen, darum habe ich nach einer Einladung gedacht, dass Sie wenigstens 3 Monate bei mir sein kann. Also ich dachte eben dass Sie die Papiere schon mal abgeben kann FZF und dass Sie eben für 3 Monate kommt. Das dürfte doch kein Problem sein oder?

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von maki am 13.05.2009 um 13:07:45

Stranger80 schrieb am 13.05.2009 um 13:02:52:
Das dürfte doch kein Problem sein oder?

Leider könnte es doch ein Problem werden.

Um ein Besuchervisum zu bekommen, muss die sog. Rückkehrbereitschaft vorhanden sein, ein FZF Visum zu beantragen bedeutet eigentlich genau das Gegenteil, nämlich dass man nicht mehr zurück will.
In seltenen Fällen soll so etwas aber schon geklappt haben.

Ich würde an deiner Stelle mal nicht von Jahren ausgehen, sondern eher von Monaten die das FZF Verfahren dauern wird, ein bisschen Optimismus schadet nie ;)

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stranger80 am 13.05.2009 um 13:09:16

maki schrieb am 13.05.2009 um 13:07:45:
Leider könnte es doch ein Problem werden.

Um ein Besuchervisum zu bekommen, muss die sog. Rückkehrbereitschaft vorhanden sein, ein FZF Visum zu beantragen bedeutet eigentlich genau das Gegenteil, nämlich dass man nicht mehr zurück will.
In seltenen Fällen soll so etwas aber schon geklappt haben.
Ich würde an deiner Stelle mal nicht von Jahren ausgehen, sondern eher von Monaten die das FZF Verfahren dauern wird, ein bisschen Optimismus schadet nie ;)



Dankeschön, deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen.

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von steini007 am 13.05.2009 um 13:18:33

Stranger80 schrieb am 13.05.2009 um 13:02:52:
Aber ich kann Sie doch nicht Jahre da alleine lassen,

... was aber durchaus der Fall sein kann, wenn sie den geforderten Nachweis der Deutschkenntnisse nicht erbringt bzw. erbringen kann.

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stranger80 am 13.05.2009 um 13:23:51

steini007 schrieb am 13.05.2009 um 13:18:33:
... was aber durchaus der Fall sein kann, wenn sie den geforderten Nachweis der Deutschkenntnisse nicht erbringt bzw. erbringen kann.


Ich schrieb doch dass Sie grade Ihre Schule macht inner Goethe Institut. Sie hat bald ihr Examen ende Juni. Sie hat dann alle erforderlichen Papiere die von der Botschaft verlangt wird.
Ich warte deshalb bis Sie ihr Zertificat hat, und dann erst würde ich Sie gerne Einladen. Aber wenn das keinen Sinn macht für das Ausländeramt, ich meine wen das Ausländeramt dagegen ist, dann ist das natürlich schade. Aber Sie noch länger alleine zu lassen ist auch nicht schön....

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von steini007 am 13.05.2009 um 13:30:35

Stranger80 schrieb am 13.05.2009 um 13:23:51:
Ich schrieb doch dass Sie grade Ihre Schule macht inner Goethe Institut.

Ich konnte es zwar nicht lesen.

Vielleicht war es zwischen den Zeilen versteckt. ;)


Stranger80 schrieb am 13.05.2009 um 13:23:51:
Sie hat bald ihr Examen ende Juni.

Wenn sie das A1 Zeritifikat in Händen hat, ist das kein Problem. Die Schule besuchen und "nur" das Examen machen, reicht vermutlich nicht.

Titel: Re: Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer?
Beitrag von Stranger80 am 13.05.2009 um 13:32:21

steini007 schrieb am 13.05.2009 um 13:30:35:
Ich konnte es zwar nicht lesen.

Vielleicht war es zwischen den Zeilen versteckt. ;)

Wenn sie das A1 Zeritifikat in Händen hat, ist das kein Problem. Die Schule besuchen und "nur" das Examen machen, reicht vermutlich nicht.


Korrekt Sie wird das A1 Zertifikat in den Händen bekommen. Und was meinst du was kein Problem ist?  ;)

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