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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1241787480 Beitrag begonnen von nixxon am 08.05.2009 um 14:58:00 |
Titel: Aufenthalserlaubnis Beitrag von nixxon am 08.05.2009 um 14:58:00
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist mein Fall: Ein Bekannter von mir lebt zusammen mit seine Freundin seit 3 Jahren. Die Mutter ist Deutsche, also das gemeinsames Kind (1 Jahr) auch Deutscher.Vaterschaftannerkennung schon gemach. Die Mutter des Kindes will mein Bekannter kein Sorgerecht geben, obwohl sie zusammen leben. Mein ist nach Deutschland fürs Studium gekommen. Leider klappte das nich mit dem Studium. Seit Oktober hat er kein Aufenthalserlaubnis mehr. Die ABH sagen: Kein Aufenthalserlaubnis ohne sorgerecht der Mutter. Was kann mein Bekannter unternehmen um ein Aufenthalerlaubnis zu kriegen ohne das Sorgerecht der Mutter? Danke |
Titel: Re: Aufenthalserlaubnis Beitrag von arfe am 08.05.2009 um 15:13:53 nixxon schrieb am 08.05.2009 um 14:58:00:
* Studium ging schon mal nicht, ansonsten AE für Studium unproblematisch, wenn Studienplatz vorhanden * unverheiratet in Deutschland, also auch keine FZF. * Kein Sorgerecht für das Kind. Das müßte man ggf. mit einem Anwalt für Familienrecht abklären, ob das gemeinsame Sorgerecht einklagbar wäre. Hier nach Prozesskostenhilfe fragen bzw. beantragen. Persönlich sehe ich da aber kaum Chancen Sonst gibt es keine Möglichkeit eine AE zu bekommen. Mit der Perspektive würde aus meiner persönlichen Sicht das Rückflugticket nehmen. Viele Grüße, arfe |
Titel: Re: Aufenthalserlaubnis Beitrag von Enda am 08.05.2009 um 15:50:53
Da muss ich widersprechen:
Sorgerecht ist keine zwingende Voraussetzungen für eine AE auf Basis FZF zum deutschen Kind. Im AufenthG heißt es in § 28 Abs. 1 u.a.: Zitat:
Dazu die Anwendungshinweise des BMI: Zitat:
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Titel: Re: Aufenthalserlaubnis Beitrag von Tippi am 08.05.2009 um 15:51:17 schrieb am 08.05.2009 um 15:13:53:
schrieb am 08.05.2009 um 15:13:53:
schrieb am 08.05.2009 um 15:13:53:
Gute Reise Arfe. Deine Tipps - boah - manchmal ist Schweigen nicht nur Gold sondern Pflicht. >:( @ nixxon nixxon schrieb am 08.05.2009 um 14:58:00:
Wenn ich das richtig verstehe, lebt dein Bekannter doch mit seinem deutschen Kind im gemeinsamen Haushalt, oder? Gib doch in der Suche mal den Begriff Umgangsrecht ein. Da dürfte der eine oder andere Beitrag zu finden sein. ;) Bitte buche kein Ticket - lies erst einmal. ;) |
Titel: Re: Aufenthalserlaubnis Beitrag von arfe am 08.05.2009 um 17:06:18 Tippi schrieb am 08.05.2009 um 15:51:17:
Ich habe da eine andere Rechtsauffassung. Wenn Du anderer Meinung bist, habe ich damit keine Probleme. Aber schweigen werde ich deshalb nicht. |
Titel: Re: Aufenthalserlaubnis Beitrag von tapir am 08.05.2009 um 17:08:55 schrieb am 08.05.2009 um 17:06:18:
Mit dieser Auffassung dürftest Du allein sein, da der Gesetzeswortlaut, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK, die Verwaltungspraxis und die Rechtsprechung anderer "Auffasung" sind. Stichwort: Betreuungsgemeinschaft. Es reicht sogar u.U. eine "qualifizierte Begegnungsgemeinschaft" (wenn Vater und Kind nicht im selben Haushalt wohnen). |
Titel: Re: Aufenthalserlaubnis Beitrag von Mick am 08.05.2009 um 18:44:25 schrieb am 08.05.2009 um 17:06:18:
[Modmodus] Wenn Deine Rechtsauffassung aber zur falschen Darstellung der Rechtslage führt, dann solltest Du sie für Dich behalten, um die Fragesteller nicht in die Irre zu führen. [/Modmodus] |
Titel: Re: Aufenthalserlaubnis Beitrag von arfe am 08.05.2009 um 20:13:48 tapir schrieb am 08.05.2009 um 17:08:55:
Wenn dem so sein würde, dann müsste man keine Deutschkenntnisse mehr vor Einreise für eine FZF haben. Egal, ob verheiratet oder verlobt. Da sehe ich nämlich die gleiche Analogie. Beim Umgangsrecht sehe ich absolut keine Garantie das eine AE erteilt werden muss. |
Titel: Re: Aufenthalserlaubnis Beitrag von schweitzer am 08.05.2009 um 20:53:35 schrieb am 08.05.2009 um 20:13:48:
Von einer absoluten Garantie hat hier auch niemand gesprochen - die Möglichkeit (nach hinreichender Würdigung der Spezifik des Einzelfalles, insbesondere mit Blick auf das Kindeswohl) gibt es aber durchaus. - Tippis Hinweis bezogen auf "Umgangsrecht" mal die Suchfunktion zu nutzen hatte in diesem Sinne mehr als nur Charme. schrieb am 08.05.2009 um 20:13:48:
Das muss ich jetzt nicht verstehen, oder? =schweitzer= |
Titel: Re: Aufenthalserlaubnis Beitrag von arfe am 08.05.2009 um 21:17:44 schweitzer schrieb am 08.05.2009 um 20:53:35:
In Hinblick auf die Argumention von tapir über Artikel 6 GG. Und daraus folgt die Analogie. D.h. die Ehe steht auch vor einem besonderen Schutz. Ich zitiere: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. ... und (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. P.S. Ich wünsche dem Thread-Starter viel Glück, aber sehe kaum Chancen auf eine AE. Zu dem der Thread-Starter möglicherweise nichts zum Unterhalt des Kindes beitragen könnte. |
Titel: Re: Aufenthalserlaubnis Beitrag von schweitzer am 08.05.2009 um 21:25:44
Über die zweifellos bisweilen streitbare Verfassungsmäßigkeit einzelner rechtlicher Bestimmungen im deutschen Ausländerrecht "Analogieschlüsse" zu ziehen, ist nicht Sinn dieses Forums, um so weniger als wir hier als juristische Laien posten.
Insoweit ersuche ich dringend :b2t: zu kommen. Ich möchte den thread hier nur deshalb noch nicht schließen, ohne das nixxon als Themanstarter noch mal die Chance hatte, sich zu Wort zu melden ... =schweitzer= |
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