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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
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Beitrag begonnen von Dua1 am 08.05.2009 um 11:57:28

Titel: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von Dua1 am 08.05.2009 um 11:57:28
hallo zusammen,
ich hab da auch mal eine frage ich hab vor demnächst zuheiraten allerdings hat mein verlobter auch eine duldung. meine frage: weiß jemand wie lange das dauern würde bis wir heiraten können da ich von einigen erfahren habe das dies ziemlich lange dauert und ziemlich stressig wird. könnt ihr mir da infos geben was auf mich zukommt und was ich am besten tun könnte???bin für alle /antworten lösungsvorschläge dankbar

LG

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von Buscher am 08.05.2009 um 12:18:10
Wer heiraten will, muss sich ausweisen können und nachweisen, welche Staatsangehörigkeit und welche Personendaten (Alter, Name) er hat. Dafür sind Geburtsurkunde und Pass beim Standesamt vorzulegen.

Also hurtig die Unterlagen besorgen und dann kann die Ehe angemeldet werden. Evtl. muss zudem ein Ehefähigkeitszeugnis vom Heimatland vorgelegt werden. Nur bei Staaten, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellen, kann die Befreiung beim Oberlandesgericht beantragt werden.

Wie lange sowas dauert, hängt ganz erheblich vom eigenen Engagement ab.

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von sandy33 am 08.05.2009 um 12:29:23
Wir haben auch mit einer Duldung geheiratet.
Das besorgen der Papiere ging recht schnell wenn man einmal weis
was man alles braucht. Ihr müsst zum Standesamt gehen und dort bekommt ihr alle Unterlagen genannt die ihr braucht. Woher kommt dein Verlobter?
Mein Mann ist Türke und musste ein Ehefähigkeitszeugnis und Ledigkeitbescheinigung vorlegen und noch andere Unterlagen.
Ledigkeitsbescheinigung haben wir nur über einen Anwalt bekommen, das hat am längesten gedauert.
Wenn ihr gut seit und euch bemüht dürfte alles in wenigen Wochen erledigt sein.

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von Dua1 am 08.05.2009 um 21:20:29
mein verlobter ist marokkaner ích besitze die deutsche staatsangehörigkeit...man hat mir gesagt das würde ziemlich lange dauern da er sich nicht ausweisen kann und die behörden warten nun auf die rückmeldung des heimatlandes und das zieht sich auch in die länge...

danke für eure antworten

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von Dua1 am 12.05.2009 um 23:00:36
wäre es denn möglich auch zuheiraten ohne diese bestätigung des heimat landes oder müssen wir warten bis diese eintrifft weil das kann ja wie ich gehört habe bis zu 6 monaten dauern und was ist wenn die ds nicht bestätigen können, was gibt es denn für möglichkeiten???

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von reinhard am 13.05.2009 um 14:34:46
Das Standesamt sagt Dir, welche Unterlagen nötig sind. Wenn sich das eine oder andere Papier nicht besorgen läässt, könnt Ihr beim OLG beantragen, dass darauf für die Heirat verzichtet wird. Das OLG wird Euch aber zuerst auffordern, alles in Eurer Macht stehende zu tun, um alle Dokumente zu bekommen – und wird Euch auch ein Jahr Zeit dafür lassen.

Schneller geht gar nichts.

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von Plim am 13.05.2009 um 16:13:36

reinhard schrieb am 13.05.2009 um 14:34:46:

und wird Euch auch ein Jahr Zeit dafür lassen.  


Das OLG vielleicht, aber wird das die ABH auch ?


Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von Dua1 am 18.05.2009 um 14:04:36
d.h ich müsste ein jahr warten bis ich heiraten kann :-(

gibt es da keine andere möglichkeit und was ist wenn die zuständige ABH damit nicht einverstanden ist und uns dies nicht gewährt....könnte die ABH uns da "probleme" machen???

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von Mikael321 am 18.05.2009 um 14:45:06

Dua1 schrieb am 08.05.2009 um 21:20:29:
da er sich nicht ausweisen kann
Kein gültiger Pass, keine Eheschließung ! Nicht mal der Antrag auf eine Eheschließung ist dann möglich ! Ist der Pass dann da, geht die Abschiebung meist schneller, als die Eheschließung . In NRW gibt es einen Runderlass, das wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, eine Duldung erteilt wird. Aber dazu müsste das OLG bereits zugestimmt haben.


Michael

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von reinhard am 18.05.2009 um 15:25:03
Duldung heißt: Er hält sich nicht erlaubt in Deutschland auf und er ist verpflichtet und aufgefordert auszureisen. Vermutlich fehlt für eine Abschiebung der Pass.

Wenn er den fehlenden Pass jetzt für die Heirat besorgt, steht dieser Pass gleichzeitig für eine Ausreise / Abschiebung zur Verfügung. Das bedeutet: Ihr könnt die Heirats-Vorbereitungen und die Besorgung der Papiere nur in Absprache mit der Ausländerbehörde machen, denn diese wird vermutlich vom Standesamt gefragt, ob sie etwas gegen die Eheschließung einzuwenden hat bzw. sich für den Pass interessiert. Wenn die Ausländerbehörde mit der Heirat einverstanden ist, kann sie die Duldung einfach verlängern (hängt aber vieles von den individuellen Umständen ab, d.h. warum er ausreisepflichtig ist!), und alles wird gut.

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von sigi-n am 18.05.2009 um 17:45:58

Dua1 schrieb am 18.05.2009 um 14:04:36:
d.h ich müsste ein jahr warten bis ich heiraten kann


Nicht unbedingt!
In marako kannst du ihn sofort heiraten

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von Dua1 am 19.05.2009 um 00:01:01
zwar kann ich in marokko heiraten aber ich würde schon gerne wollen das mein mann hier mit mir ist was hab ich davon wenn er drüben ist und ich hier.....das heißt es hängt von der ABH ab ich denk mal am besten ziehe ich einen anwalt dazu der könnte mir da auch weiter helfen

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von Mikael321 am 19.05.2009 um 11:37:32

reinhard schrieb am 18.05.2009 um 15:25:03:
mit der Ausländerbehörde machen, denn diese wird vermutlich vom Standesamt gefragt, ob sie etwas gegen die Eheschließung einzuwenden hat
Noch haben wir ja sowas wie Datenschutz. Hält sich die Behörde dran, erfährt die ABH nichts von den Heiratsabsichten ! Wieso sollte das Standesamt auch die ABH fragen ? Die haben doch nichts mit der Eheschließung zu tun . Der Standesbeamte ist nur verpflichtet ( und das auch erst seit ein paar Jahren ), die ABH zu informieren , wenn sich der Ausländer, illegal in Deutschland aufhält.


Dua1 schrieb am 19.05.2009 um 00:01:01:
ich würde schon gerne wollen das mein mann hier mit mir ist
Selbst wenn es euch gelingen sollte, in Deutschland zu heiraten, kann es immer noch sein, das die ABH ein FZ Verfahren verlangt, und er nach der Eheschließung ausreisen muss, um dies in der Deutschen Botschaft in seiner Heimat zu betreiben.


Dua1 schrieb am 19.05.2009 um 00:01:01:
ich denk mal am besten ziehe ich einen anwalt dazu der könnte mir da auch weiter helfen
Ich persönlich, würde erstmal selber mit der ABH verhandeln. Schon alleine aus Kostengründen, und weil es besser bei der ABH ankommt. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, das PASS Verloren bei den Behörden meist nicht so gut ankommt. Ob ein Anwalt die Ausreise so lange verzögern kann, bis das OLG sein OK gegeben hat ??

Du solltest auch nicht vergessen, das wenn der Pass da ist, er sofort abgeschoben werden kann. Dann müssten bei einer späteren Heirat die Einreisesperre nach Deutschland erstmal befristet werden, und die Abschiebekosten bezahlt werden, bevor er wieder nach Deutschland darf. Und das kann dauern ! Und kostet !


Michael


Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von fisch32 am 20.05.2009 um 11:18:00
mein mann und ich haben ein halbes jahr lang warten müssen bis wir heiraten konnten und mein mann ist türke
mein mann musste knapp ein monat nach den wir geheiratet haben freiwillig ausreisen und in der türkei das visum beantragen was jetzt gott sei dank am laufen ist.
ich denke mal dein verlobter und späterer mann muss auf jeden fall den einfachen deutschtest bestehen sonst habt ihr kaum eine chance.
also kopf du schaffst das auch genauso wie ich .

lg birgit [smiley=thumbsup.gif]

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von Dua1 am 20.05.2009 um 14:02:02
danke birgit für deine aufbauenden worte ist mal schön auch mal ein bisschen hoffnung von anderen zu bekommen weil ich wirklich nicht weitre weiß ich traue mich gar nicht zur ABH weil die angst zu groß ist das die mich da abweisen.....

also wenn ich das richtig verstanden habe müsste er freiwillig ausreisen um dann wieder Irgendwann mal rein zukommen!!???

man ist das alles so komplizert!!

wäre eine freiwillige ausreise vorteilhafter???

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von schweitzer am 20.05.2009 um 14:30:23

Dua1 schrieb am 20.05.2009 um 14:02:02:
wäre eine freiwillige ausreise vorteilhafter???  


Darauf ein eindeutiges: Ja.

Wenn Ihr ernsthafte Absichten habt zu heiraten, dann lasst es bloß nicht auf eine Abschiebung ankommen, das bringt eine Unmenge zusätzlicher Probleme.

Wenn irgend möglich, sollte Dein Freund so schnell wie möglich freiwillig ausreisen. Hat er denn keine Möglichkeit an seinen Pass (oder einen neuen durch die marokkanische Botschaft ausgestellten) heranzukommen?

Wenn er in dieser Hinsicht aktiv werden könnte und dann ggf. Pass und Flugticket nach Marokko bei der ABH zeigt und seine freiwillige Ausreise erklärt, wäre das eigentlich die beste und sauberste Lösung. - Seine Chancen, dann mit einem FZF-Visum wieder einreisen zu können, wären nicht beeinträchtigt, im Gegenteil.

So wie es jetzt ist, ist es eine Hängepartie von ungewisser Dauer mit ungewissem Ausgang.

Je eher ihr selbst in der genannten Richtung aktiv werdet, um so eher besteht die Chance, dass Ihr auf legalem Wege wieder zusammenkommen könnt - ein bissel Zeit wird aber auch das halt brauchen ...


=schweitzer=

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von reinhard am 20.05.2009 um 19:02:20

Dua1 schrieb am 20.05.2009 um 14:02:02:
danke birgit für deine aufbauenden worte ist mal schön auch mal ein bisschen hoffnung von anderen zu bekommen weil ich wirklich nicht weitre weiß ich traue mich gar nicht zur ABH weil die angst zu groß ist das die mich da abweisen.....

also wenn ich das richtig verstanden habe müsste er freiwillig ausreisen um dann wieder Irgendwann mal rein zukommen!!???

man ist das alles so komplizert!!

wäre eine freiwillige ausreise vorteilhafter???


Ich glaube, es ist vor allem deshalb kompliziert, weil Du gar nicht weißt, warum er eine Duldung (Ausreisepflicht) hat. Versuch das doch erst mit ihm (ggf. zusammen mit einer Beratungsstelle) zu klären.

Und dann müsst Ihr unbedingt so bald wie möglich mit der Ausländerbehörde sprechen. Denn auch wenn er ausreist, Ihr heiratet (oder Ihr heiratet, dann reist er aus), muss die Ausländerbehörde ja dem Visum und der Wiedereinreise zustimmen. Die Bedingungen dafür solltet Ihr so schnell wie möglich mit der ABH besprechen.

Es gibt ja mehrere Möglichkeiten:
• Pass besorgen - heiraten - ausreisen - Visum
• Pass besorgen - ausreisen - heiraten - Visum
• Pass besorgen - heiraten - AE ohne Ausreise (in Ausnahmefällen)
• OLG-Antrag - heiraten ohne Pass (dauert lange...)
Bei allen Möglichkeiten ist es am einfachsten, das mit der ABH zusammen zu planen – und nicht heimlich oder gar gegen die ABH. Denn dann kann es auch passieren, dass der frisch besorgte Pass plötzlich für eine Abschiebung beschlagnahmt wird, und dann dauert es zwei bis fünf Jahre bis zum Visum.

Titel: Re: Heirat eines Geduldeten - was muss ich beachten?
Beitrag von casawi am 20.05.2009 um 19:35:33
Hallo Dua1

falls Ihr euch entschieden habt in Marokko zu heiraten, dann soll dein Verlobter bei der marokkanischen Botschaft/konsulat vorbei schauen, und sein Situation schildern damit er wieder einreisen darf.
Das Heiraten in Marokko ist mit viel Papieren + Übersetzungen verbunden.
um welche Papieren es handelt ,besucht mal bitte die folgende Seite.

http://forum.konsulate.de/heirat-in-marokko-t-2427.html

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