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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vaterschaftstest bei einer Familienzusammenführung normal?
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Beitrag begonnen von fati am 08.05.2009 um 10:29:14

Titel: Vaterschaftstest bei einer Familienzusammenführung normal?
Beitrag von fati am 08.05.2009 um 10:29:14
Hallo,

mein Exmann hat eine Tochter in seinem Heimatland (in Afrika) und hat einen Antrag zur Familienzusammenführung gestellt. Das Ganze läuft schon recht lang und nun wurde auf einmal ein Vaterschaftstest von der ABH verlangt.

Ich möchte auf diesem Weg nachfragen, in wie weit so etwas üblich ist.

Mein Mann ist seit 9 Jahren eingebürgert, das Kind ist außerehelich in der Zeit unserer Ehe in Afrika gezeugt worden, er ist aber in der Geburtsurkunden des Kindes eingetragen, er lebt mit der Mutter des Kindes seit einigen Jahren auch hier in Deutschland zusammen, sie haben ein weiteres Kind dann hier bekommen.
Der Vertrauensanwalt der Botschaft hat auch in Afrika alles überprüft.
Die Mutter des Kindes hat die britische Staatsangehörigkeit und ist freizügigkeitsbrechtigt. (also auch darüber hat das Kind ja einen Anspruch auf die Familienzusammenführung nach Deutschland)

Was soll also so ein Test? wie ist das zu begründen?

mir geht es v.a. auch um die Frage der Kosten, die sich durch den Test natürlich nun noch mal extrem erhöhen, außerdem geht weiter Zeit verloren

Viele Grüße,
Fati

Titel: Re: Vaterschaftstest bei einer Familienzusammenführung normal?
Beitrag von Buscher am 08.05.2009 um 12:12:08
In Staaten mit unsicheren Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc) und dazu zählen viele afrikanische Länder kann man Geburtsurkunden auf dem Markt in der Form kaufen, wie man es gerne hätte.

Gerade dein Fall lässt für die ABH viele Fragen offen und bevor sich die ABH bereiterklärt, das Kind nach Deutschland kommen zu lassen, will die ABH wissen, dass es wirklich das Kind deines Mannes ist. Wer wollte es der ABH verdenken.

Also, Abstammungstest machen lassen und dann ist alles zu klären. Für den Abstammungstest muss das Kind sicherlich zum deutschen Konsulat oder einem vom Konsulat beauftragten Arzt kommen, denn auch hier gilt, es muss gesichert sein, dass exakt die richtige Person vorspricht und nichts der Behörde untergeschoben wird.

Titel: Re: Vaterschaftstest bei einer Familienzusammenführung normal?
Beitrag von fati am 08.05.2009 um 12:33:09

Buscher schrieb am 08.05.2009 um 12:12:08:
In Staaten mit unsicheren Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc) und dazu zählen viele afrikanische Länder kann man Geburtsurkunden auf dem Markt in der Form kaufen, wie man es gerne hätte.


aber dazu wurde doch der Vertrauensanwalt eingeschaltet, der ´das nachgeprüft hat und der ja auch bezahlt werden muss.

also was mich persönlich aufregt ist nicht eine generelle Frage nach einem Test, dabei kommt ja heraus, dass sie das Kind ist (wenn es nicht so wäre, wäre unsere Ehe nicht gescheitert)
sondern ich frage mich wieso so etwas dann nicht von Anfang an über einen solchen Test geklärt wird, wozu braucht man dann einen Vertrauensanwalt, die Kosten dafür aber auch die Zeiten, die über die Überprüfung dafür vergehen

also es war nie die Rede davon, obwohl ja alles von Anfang an bekannt war


Titel: Re: Vaterschaftstest bei einer Familienzusammenführung normal?
Beitrag von Stefan-TR am 09.05.2009 um 11:10:08
Fati, wieso der ganze Aufwand mit Vertrauensanwalt etc.pp. gefordert wird, wenn das dann doch nicht reicht kann ich dir leider auch nicht sagen.


fati schrieb am 08.05.2009 um 10:29:14:
Die Mutter des Kindes hat die britische Staatsangehörigkeit und ist freizügigkeitsbrechtigt. (also auch darüber hat das Kind ja einen Anspruch auf die Familienzusammenführung nach Deutschland)

Aber warum macht sich dein Ex-Mann denn das Leben ueberhaupt so schwer? Waere es nicht deutlich einfacher, wenn die britische Mama die Tochter nach dem Freizuegigkeitsgesetz nach Deutschland holt?

Titel: Re: Vaterschaftstest bei einer Familienzusammenführung normal?
Beitrag von fati am 09.05.2009 um 11:55:05

Stefan-TR schrieb am 09.05.2009 um 11:10:08:
Aber warum macht sich dein Ex-Mann denn das Leben ueberhaupt so schwer? Waere es nicht deutlich einfacher, wenn die britische Mama die Tochter nach dem Freizuegigkeitsgesetz nach Deutschland holt?


tja an dem Punkt lief schon alles falsch...  also die Eltern sind zur Ausländerbehörde und wollten dort fragen, ob sie dort den Antrag stellen müssen oder direkt bei der Botschaft

sie hatten schriftlich dabei, dass das Kind zur Mutter geholt werden soll über das Freizügigkeitsgesetz
(ich hatte das genau rausgesucht, Paragraphen, damit sie da nicht stehen und nicht genau wissen was sie sagen)

dabei wurde ihnenn dann aber eingeredet, dass das nicht ginge bzw. da mein Exmann ja eingebürgert sei, sei das doch nicht nötig, sondern da müssten/sollten sie das doch über ihn machen

und so wurde dann der Antrag als Familienzusammenführung zu ihm gestellt


Titel: Re: Vaterschaftstest bei einer Familienzusammenführung normal?
Beitrag von Stefan-TR am 09.05.2009 um 14:59:25

fati schrieb am 09.05.2009 um 11:55:05:
sie hatten schriftlich dabei, dass das Kind zur Mutter geholt werden soll über das Freizügigkeitsgesetz
(ich hatte das genau rausgesucht, Paragraphen, damit sie da nicht stehen und nicht genau wissen was sie sagen)

Ich bin jetzt kein Experte, aber kann man nicht einfach trotzdem den Antrag auf ein Einreisevisum nach RL 2004/38/EG stellen; auch wenn schon eine FZF laeuft? Fuer den Nachzug des Kindes einer freizuegigkeitsberechtigten Person muesste dann ja Artikel 5(2) gelten:


Zitat:
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt.

Wie sich das Zitat in der Praxis auswirkt weiss ich leider nicht. Aber klingen tuts schon so, als muesste dann alles ganz flott gehen  8-)

Titel: Re: Vaterschaftstest bei einer Familienzusammenführung normal?
Beitrag von petit_canard am 09.05.2009 um 16:46:31
Hi,

die Behörden haben von sich aus alle in Frage kommenden Erteilungsgrundlagen zu prüfen. Wenn sie das dennoch nicht tun, dürfte eine formloses Schreiben à la "der Visumantrag des Kindes wird dahin gehend ergänzt, dass die Familienzusammenführung nicht nur zum Vater, sondern auch zur Mutter begehrt wird" genügen. Hoffen wir, dass dann nicht plötzlich Zweifel an der Mutterschaft auftauchen... (wieso ist das Kind nicht auch Brite? Wieso hat die Mutter ihr Kind über mehrere Jahre allein im Heimatland zurückgelassen?)

viele Grüße
petit_canard

Titel: Re: Vaterschaftstest bei einer Familienzusammenführung normal?
Beitrag von fati am 09.05.2009 um 19:26:36

petit_canard schrieb am 09.05.2009 um 16:46:31:
die Behörden haben von sich aus alle in Frage kommenden Erteilungsgrundlagen zu prüfen. Wenn sie das dennoch nicht tun, dürfte eine formloses Schreiben à la "der Visumantrag des Kindes wird dahin gehend ergänzt, dass die Familienzusammenführung nicht nur zum Vater, sondern auch zur Mutter begehrt wird" genügen.


Danke für den Tipp


Zitat:
Hoffen wir, dass dann nicht plötzlich Zweifel an der Mutterschaft auftauchen... (wieso ist das Kind nicht auch Brite? Wieso hat die Mutter ihr Kind über mehrere Jahre allein im Heimatland zurückgelassen?)


ich selbst kannn das auch nicht verstehen, wie man sein Kind so lange zurücklassen kann, ich sehe allerdings, dass man damit in Afrika wohl oft anders umgeht, Kinder durchaus zu anderen Familienmitgliedern gegeben werden, wo sie vielleicht besser aufgehoben sind usw.



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