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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF zu deutschem Vater
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Beitrag begonnen von sevdije am 07.05.2009 um 19:33:46

Titel: FZF zu deutschem Vater
Beitrag von sevdije am 07.05.2009 um 19:33:46
mein exmann ist gebürtiger algerier hat aber seit vielen jahren die deutsche nationalität. er ging vor 2 zurück nach algerien, heiratete und seine frau bekam ein kind. dieses ist doch dann nach deutschem recht auch deutsch, oder?
jetzt kam er wieder zurück nach deutschland, wie funktioniert hier in dem fall die FZF? geht das dann auch FZF zum vater? Muss das kind dann hier sein, das seine frau nachreisen kann? Muss seine frau trotzdem einen deutschkurs besuchen wegen der FZF?

ich hoffe jemand weiss rat!  :-?

Titel: Re: FZF zu deutschem Vater
Beitrag von reinhard am 07.05.2009 um 19:37:00
Das Kind braucht einen Pass, dann kann es fliegen, die Mutter beantragt ein Visum, um mitzufliegen.

Titel: Re: FZF zu deutschem Vater
Beitrag von sevdije am 07.05.2009 um 20:15:20
versteh ich das richtig, sie brauch nur ein visum, aber keins zur familienzusammenführung? das wäre ja einfacher als gedacht.

dann noch ne frage. er lebte ja nun in algerien, sein pass ist abgelaufen. kann er den hier, auch ohne festen wohnsitz zur zeit, beantragen? brauch man für einen neuen pass einen festen wohnsitz?

Titel: Re: FZF zu deutschem Vater
Beitrag von Mick am 07.05.2009 um 21:46:35

shpresa schrieb am 07.05.2009 um 20:15:20:
versteh ich das richtig, sie brauch nur ein visum, aber keins zur familienzusammenführung? das wäre ja einfacher als gedacht.  

Hi,

doch, sie braucht ein Visum zur Familienzusammenführung. Sie beantragt es
zum Nachzug zum deutschen Kind und braucht dann keinen Deutschkurs. Wenn
sie zum Ehemann nachzieht, dann muss A1 nachgewiesen werden.

Es wäre zweckmäßig, aber nicht unbedingt erforderlich, wenn das Kind schon
hier wäre. Die Erfahrungen zeigen, dass sich manche mit dem Nachzug zum
Kind schwer tun, wenn das Kind mit einreisen soll.

Titel: Re: FZF zu deutschem Vater
Beitrag von reinhard am 07.05.2009 um 21:56:21

shpresa schrieb am 07.05.2009 um 20:15:20:
versteh ich das richtig, sie brauch nur ein visum, aber keins zur familienzusammenführung? das wäre ja einfacher als gedacht.

dann noch ne frage. er lebte ja nun in algerien, sein pass ist abgelaufen. kann er den hier, auch ohne festen wohnsitz zur zeit, beantragen? brauch man für einen neuen pass einen festen wohnsitz?


Ohne festen Wohnsitz wird es mit den Nachzug von Kind und Mutter schwierig.

Wie es mit dem Pass geht, muss er beim Konsulat fragen. Aber Du sagtest doch, er ist hier? Wenn er in Algerien ist, könnten sie auch versuchen, zusammen zu kommen. Aber dazu ist eine Adresse in Deutschland gut, wo sie hin wollen.

Titel: Re: FZF zu deutschem Vater
Beitrag von zeshkani am 07.05.2009 um 23:09:49
danke für die antworten. hilft ihm sicher erst mal weiter.....

reinhard - er ist erst seit ein paar tagen wieder hier und wohnt im moment bei einem freund. er sagte mir aber eben das es mit einer wohnung geklappt hat, also ein problem evtl weniger.

beim konsulat? er hat doch aber nen deutschen pass, der abgelaufen ist.



Titel: Re: FZF zu deutschem Vater
Beitrag von Mick am 07.05.2009 um 23:12:09

shpresa schrieb am 07.05.2009 um 23:09:49:
beim konsulat? er hat doch aber nen deutschen pass, der abgelaufen ist.  

Er meint beim deutschen Konsulat in Algerien, wenn er dort seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wenn er nun hier leben will, dann soll er sich doch einfach beim Ein-
wohnermeldeamt anmelden. Muss er ggf. auch, wenn er nicht nur
besuchsweise hier ist.

Titel: Re: FZF zu deutschem Vater
Beitrag von zeshkani am 07.05.2009 um 23:19:30
okay danke!

das mit dem Einwohnermeldeamt leuchtet ein, nur bis vor 2 stunden war noch nicht klar das er so schnell ne wohnung findet.  ;) dieses problem wäre ja dann erstmal erledigt!

danke nochmal!  

Titel: Re: FZF zu deutschem Vater
Beitrag von zeshkani am 09.05.2009 um 15:25:05
hab da noch ne frage.

bevor er wieder einreiste, lag ein internationale fahndung gegen ihn vor. eine anzeige habe ich zwar zurückgenommen und es gab ansich keinerlei großartige probleme, aber er wurde dennoch erstmal festgenommen in frankreich. wie gesagt es klärte sich nach einem anruf auf. aber wo kann man diese fahndung löschen lassen? also ich meinte das es dem dann nicht nochmal passiert, am flughafen oder wo auch immer wenn er einreist?

weiss mich nicht richtig auszudrücken, ich hoffe es war verständlich!  :o

danke!

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