i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> einreise usa
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1241427651

Beitrag begonnen von respect4 am 04.05.2009 um 11:00:51

Titel: einreise usa
Beitrag von respect4 am 04.05.2009 um 11:00:51
Hallo liebe Leserinnen und Leser!

Ich bin geschieden und mein Ex Ehemann ist wegen einer Haftstrafe(3,9 Jahre) nach absitzen der Hälfte in sein Heimatland Gambia ausgewiesen worden.
Laut Ausländerbehörde hat er eine Einreisesperre für den Schengenerraum für 8 Jahre erhalten.
Wir haben ein gemeinsames Kind,ich alleiniges Sorgerecht.
Nun macht mir mein Exmann die Hölle heiss und belästigt mich mit Anrufen und sms aus Gambia,er wolle sein kind sehen...
Das wäre alles nicht so schlimm für mich ,denn ich glaubte hier vor ihm in Sicherheit zu sein.
Nun meine Frage: Ist es möglich,das mein Ex Mann ein Visum für die USA bekommen hat,und zwischen Gambia und USA hin und her tingeln kann.
Er hat im Knast wieder geheiratet,wohlmöglich eine in der USA lebende Gambierin.
Kann das sein?
Vielleicht ist meine Frage auch nicht zu beantworten.Mein Menschenverstand sagt mir allerdings,das dies doch eigendlich ein Unding sein muss.Er ist doch vorbestraft und dann in die USA ,die doch so harte Einreisebedingungen stellt.
Die Frage ist für mich zermürbend,da ich befürchte, das er eventuell den Sprung von dort wieder nach Deutschland machen könnte. Bitte um Hilfe,ich mache mich schon total verrückt.Habe nur Befürchtungen wegen meines Sohnes.

Titel: Re: einreise usa
Beitrag von reinhard am 04.05.2009 um 11:20:43
Eine Frage wie "kann das sein" ist leider unmöglich zu beantworten. Es ist möglich, dass die US-Einwanderungsbehörden oder die Stellen, die für Visa zuständig sind, von einer SIS-Sperre nichts wissen.

Aber was sein "kann", da kann Dir hier sicherlich niemand eine klare Antwort geben.

Aber auch, wenn Dein Ex sich zwischenzeitlich in den USA aufhält, gilt die Einreisesperre weiter. Die gilt auch, wenn er - wie auch immer - zur US-Staatsbürgerschaft kommt und damit eventuell visumfrei einreisen darf. Das gilt dann nur für alle anderen, aber für ihn nicht.

Im Gegensatz zur unerlaubten Einreise, die zu Abschiebehaft und Abschiebung führt, ist eine Einreise trotz Einreisesperre eine Straftat, die wiederum mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann (also eine Stufe schlimmer).

Du hast in jedem Fall das Gesetz auf Deiner Seite.

Kannst Du nicht Deine Nummer ändern und ihn ignorieren?

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.