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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
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Beitrag begonnen von deniss am 02.05.2009 um 16:12:41

Titel: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 02.05.2009 um 16:12:41
Hallo.. ich finde eure seite echt super und toll.. und danke Allah das
ich eure seite gefunden habe..
ich bin in deutschland geboren und war bis zu meinen 17 tes lebensyahr in deutschland und habe 8 yahre die deutsche schule besucht.. Mein vater und mutter und meine 6 kleinen geschwister sind alle in deutschland und haben deutche staatsangehörigkeit..
Als ich 15 yahre alt war habe ich diebstahl gemacht und wurde zu 2 yahren und 8 monaten verurteilt..
2 yaahre war ich auf eine straafhaft dann wegen guter benehmung durfte ich ins offene anstalt..
und yeden monat durfte ich für 2 taage nach hause zu meinen eltern..als ich zu meinen 2 drittel entlassung 3 taage hatte war ich wieder für 2 taage zu hause.. dann hatt mein vater mich in die türkei gebracht.. und nun bin ich ganz aleine seit 12 yahren in der türkei..
mein vater hatt mein pass von mir weggenommen..
ich wusste nix von der aufentatsgesezt 37 Recht auf rückkehr..
als ich 21 yahre alt war habe ich einen visum geantragt aber nur
als turistischen visum.. es wurde abgelehnt..
damals hatte ich keine ahnung das ich so ein recht habe..
ich möchte yezt wissen ob ich eine chance habe..
37 abs.3 sagt das ich bis zu meinen 21 lebensyahr wieder kommen kann.. und yezt bin ich 30 yahre alt..
es tuut ganz weh
ich kann weder noch richtig türkisch schreiben oder lesen..
meine ganze familie ist in deutschland sogar meine oma opa haben auch rente von deutschland..
Habe ich eine chance..
könnte ich eine einreisesperre erhalten haben.. ???
ist es eine hertere fall von abs3
das ich 17 yahre da war und das deutsche kultur genommen haabe
als ich scheise gebaut haabe waar ich 15 yaahre alt
und bis 17 war ich in gefengnis..
Bitte bitte hilft mir..
Was meint ihr habe ich eine chance..
vor 3 taagen habe ich eure site entdeckt.. und seit 3 taagen kann ich nicht mehr schlafen vor freude.. das ich vieleicht ein recht habe auf rückkehr....

ich entschuldige mich für das deustch????
ich spreche seit 12 yahren ken deustch mehr..

die 12 yahre die ich in der türkei ohne familie und ohne deustchen menschen..
Yetz denke ich das es eine grose ehre ist mit den deustchen zu leben
das war die grööste strafe für mich ich bin yezt erwaxen und die fehler die ich mit 15 gemacht habe...


Viele grüüsse :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'(


Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von reinhard am 02.05.2009 um 17:44:05
Hallo,

ich glaube nicht, dass Du mit dem "Rückkehrrecht" eine Chance hast. Du hast zwar 17 Jahre in Deutschland gelebt, aber dann immerhin 13 Jahre in der Türkei. Die allgemeine Sehnsucht oder die nicht ausreichende Beherrschung der türkischen Sprache ist kein Grund für einen Härtefall – Türkisch könntest Du ja lernen.

Wenn Du nach Verbüßung der Haftstrafe noch einen Aufenthaltstitel hattest und ohne Aufforderung der Ausländerbehörde in die Türkei gefahren bist, hast Du keine Einreisesperre. Was hat das Konsulat denn gesagt, als das Besuchsvisum abgelehnt wurde? Wenn eine Einreisesperre da ist, sehen sie das ja sofort im Computer und sagen das oft auch.

Wenn Du wegen der Straftat aus Deutschland ausgewiesen wurdest, also in die Türkei musstest, gibt es vermutlich auch eine Einreisesperre. Du kannst einfach die Ausländerbehörde fragen, die damals für Dich zuständig war, oder einem Verwandten oder Freund / Freundin eine Vollmacht zur Nachfrage geben.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 02.05.2009 um 18:01:35
ya aber meine ganze familie oma opa vater mutter alle sind in deutsschland und ich bin da geboren warum sollte ich keinen recht haben..
ich wurde nicht ausgewiesen...
warum sollte ich ausgewiesen werden dass ist quatsch...
aber wie gesagt mein vater hatt meinen schikksal entschieden..
er hatt mein pass weggenommen von mir..
als ich 21 yahre alt war habe ich auf einen turist visum geantragt..
einen abshiebe grund für mich gib et nicht..
Aber die 17 yahre die ich da war glaube
ist keine kleine zeit..
ich bin der göste von der familie..
und 8 yahre schule besucht..
habe ich einen geburtsrecht..
und mein fall ist auf jedenfall nicht von abschiebung..
ich meine ich bin ya seit 13 yahren hier ich meine war weere wenn ich in deutschland wiederauftachen würde und sage hier ich bin wieder da..
droht mir dann eine abschiebung.. oder vileischt kriege ich eine chance...
warum darf ich meine eltern und meine 5 kleinen geschwister und oma opa onkel nichte alle nicht sehen.. ich bin ganz aleine in der türkei..
und ihc bin ya auch daa geboren warum ist das keine herte
ich waar ya beim konsulat als ich 21 yahre alt war aber habe falch visum beantragt..
turistenvisum war falsch..
ich wusste wirklich nicht das ich recht auf rück kehr haabe..
Seit 3 taagen habe ich alle sachen mir angelesen und habe allen endeckt das es um eine einreise sperre oder abschiebung handelt.. bei meinen fal ist es nicht soo..

Bitte bitte ich glaube hier in disem forum gibts bestimmt ganz ganz schöne und viele menschen die wirklisch erfahrung haben in meiner sache..

Bitte BittE kann mir wirklich jemand einen Rechtlischen Raat geben..

Viele grüsse :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'(

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von Zak am 02.05.2009 um 18:30:40

deniss schrieb am 02.05.2009 um 18:01:35:
Bitte BittE kann mir wirklich jemand einen Rechtlischen Raat geben..

Hi dennis,
den hat Dir reinhard schon gegeben. Ich sehe
ebenso keine Chance auf eine Wiederkehr i.S.
des § 37 AufenthG.

deniss schrieb am 02.05.2009 um 18:01:35:
warum sollte ich ausgewiesen werden dass ist quatsch...

Das erscheint mir bei der von dir geposteten Haftstrafe
nicht so abwegig. 2 Jahre und 5 Monate erscheinen mir
im Alter von 15 Jahre für einen Diebstahl schon ziemlich
heftig.


deniss schrieb am 02.05.2009 um 18:01:35:
wenn ich in deutschland wiederauftachen würde und sage hier ich bin wieder da..
droht mir dann eine abschiebung.

So sieht es aus.

deniss schrieb am 02.05.2009 um 18:01:35:
ich wusste wirklich nicht das ich recht auf rück kehr haabe..

Hast Du nicht.

:endsmilie

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 02.05.2009 um 18:34:24
aber abs 3 sagt bis 21 ten lebensyahr..
als ich 21 war habe ich falschenvisum angetragt..
menschen könen doch fehler machen mit 15 yahren..
ich habe meine strafe verbüüst..
und yezt glaube ich das ich keine gefahr für die menscheit bin... oder nicht..
also ich meine teoretisch was würde yezt in meiner akte stehen.. ich meine steht da er ist abgehauen und ist nicht mehr  wiedergetaucht oder so was????? :-/

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von reinhard am 02.05.2009 um 20:30:54
Mit 15 Jahren hast Du einen Fehler gemacht. Es könnte sein, dass Du ausgewiesen wurdest und gesperrt bist. Das sagt Dir Deine Ausländerbehörde.

Mit 21 Jahren hast Du keine Wiederkehr beantragt. Das ist aber die letzte Möglichkeit nach dem Gesetz.

Jetzt bist Du 30 und hast keine Möglichkeit mehr auf "Wiederkehr". Du hast die übrigen Möglichkeiten, die alle anderen Menschen in der Türkei auch haben.

Denk außerdem an die beiden Einschränkungen im § 37:
• Du hast kein Recht auf Wiederkehr, wenn Du zum Zeitpunkt der Ausreise ausgewiesen warst oder ausgewiesen werden konntest.
• Du hast nur ein Recht auf Wiederkehr, wenn Dein Lebensunterhalt hier in Deutschland gesichert ist.

Ich denke, mit diesem Versuch hast Du keine Chance.



Ich rate Dir zu etwas anderem:

• Klär erst einmal mit deiner Ausländerbehörde, ob es eine Sperre gibt. Wenn ja: Beantrage, diese zu befristen, zum Beispiel "zum 1. Juni 2009". Wenn das klappt, kannst Du ganz normal ein Visum beantragen.

• Wenn Du ein Visum zum Besuch beantragst, musst Du belegen, dass Du danach mit Sicherheit in die Türkei zurückkehrst – sonst bekommst Du das Visum nicht. Es wäre also gut, wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit hast, dort für zwei oder drei Wochen Urlaub bekommst und nur für diese Zeit ein Visum beantragst.

Das erste Visum, was Du bekommst, wird auf jeden Fall kurz sein. Versuch nicht beim ersten Mal ein Visum für einen oder zwei Monate.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von fons am 02.05.2009 um 21:42:10
Stichwort Selbstauskunft ist noch nachzuschieben.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 04.05.2009 um 07:47:10
Herr reinhard
sie haben mir sehr geholfen
ich danke ihnen ganz viel..
Es ist sehr schön zu wissen das ich auch nur füe 2 wochen nach deutschland kommen dafr und urlaub machen kann..
Sehr sehr schöön  wirklich Suupeer..
:)

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von Mick am 04.05.2009 um 08:02:08
Hi,

reinhard hat nicht geschrieben, dass Du für 2 Wochen kommen kannst, er hat ledig-
lich dargestellt, unter welchen Umständen das theoretisch denkbar ist.
Freu Dich also nicht zu früh.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 04.05.2009 um 08:21:34
also wenn ich keine sperre habe
habe ich groose chancen für 2 wochen nach deutschland zu kommen ???

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von Mick am 04.05.2009 um 08:25:37
Du hast dann die theoretische Möglichkeit. Ob die Chance
groß oder klein ist, kann Dir hier niemand beantworten.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 04.05.2009 um 08:41:42
auf was kuckt die Ausländerbehörde zu meinen fall
wenn ich keinen eingangsperre habe
Meinen sie kriege ich einen visum für 2 wochen..
kann das sein ???

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von Mick am 04.05.2009 um 09:02:06

deniss schrieb am 04.05.2009 um 08:41:42:
auf was kuckt die Ausländerbehörde zu meinen fall
wenn ich keinen eingangsperre habe  

Nicht die Ausländerbehörde guckt, sondern die Botschaft. Die
Antwort auf Deine Frage hat reinhard im Prinzip schon gegeben
(Fettdruck von mir):


reinhard schrieb am 02.05.2009 um 20:30:54:
Wenn Du ein Visum zum Besuch beantragst, musst Du belegen, dass Du danach mit Sicherheit in die Türkei zurückkehrst – sonst bekommst Du das Visum nicht. Es wäre also gut, wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit hast, dort für zwei oder drei Wochen Urlaub bekommst und nur für diese Zeit ein Visum beantragst.



deniss schrieb am 04.05.2009 um 08:41:42:
Meinen sie kriege ich einen visum für 2 wochen..
kann das sein ???

Nochmal: Wir raten hier nicht. Frage die  :wahrsag:

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 04.05.2009 um 09:05:45
ok

ich habe da noch eine frage..
habe ich einen geburtsrecht..
ich bin ya in deutschland geboren habe ich da ein recht die ich nicht weis ??? :-/

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von schweitzer am 04.05.2009 um 09:47:57

deniss schrieb am 04.05.2009 um 09:05:45:
ich bin ya in deutschland geboren habe ich da ein recht die ich nicht weis ???


Nein, ein solches "Geburtsrecht" gibt es für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht.

Es bleibt wirklich nur der Weg, den reinhard hier aufgezeigt hat.

=schweitzer=

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 06.05.2009 um 13:57:42
hallo zusammen..
ich habe in internet gelesen

Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er
1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist...

meine strafe war 2 yahre 8 monate..
ist das eine ausweisungsgrund.. die strafe die ich bekommen habe..
die strafe habe
ich wegen diebstahl und raub.. Kein btm..
und wie gesagt ich war 15 jahre alt..
und meine oma opa sind 1 te generation die in deutschland sind..
ich meine meine eltern waren ya auch dort und einen ausweisungsgrund gibt nicht glaube ich
oder nicht???

meine strafe war nicht 3 yaahre ist das ein grund um nicht ausgewiesen zu können

ich entschuldige mich für den schlechten deutsch..




Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von maki am 06.05.2009 um 14:05:37
Wieso interessiert dich ob mal ein Ausweisungsgrund gegen dich vorgelegen hat?

Mittlerweile sollten diese Verurteilungen aus dem BZR getilgt sein, aber ich wüsste nicht wie dir das helfen sollte.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von Enda am 06.05.2009 um 14:07:25
Was genau ist deine Frage? Ob gegen dich noch ein Ausweisungsgrund besteht oder je bestand? Das dir hier keiner genau sagen, es gibt auch Regelausweisungen und Ermessensausweisungen, sprich: Aufgrund des Entscheidungsspielraums hast du erst dann Gewissheit, wenn du bei deiner damaligen ABH nachfragst. Siehe reinhard:


reinhard schrieb am 02.05.2009 um 20:30:54:
Klär erst einmal mit deiner Ausländerbehörde, ob es eine Sperre gibt. Wenn ja: Beantrage, diese zu befristen, zum Beispiel "zum 1. Juni 2009". Wenn das klappt, kannst Du ganz normal ein Visum beantragen.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von reinhard am 06.05.2009 um 14:09:49
Ja, Deine Gefängnisstrafe ist ein Ausweisungsgrund. Und im zitierten Paragrafen (Rückkehrrecht) steht ausdrücklich, dass Du kein Rückkehrrecht hast, wenn Du bei der Ausreise ausgewiesen worden bist oder ausgewiesen werden konntest. Also hast Du kein Rückkehrrecht.

Ob Du ausgewiesen worden bist, weißt Du offensichtlich nicht genau. Wenn Du ausgewiesen wurdest (das kann auch passieren, während Du mit Deinem Vater sowieso in die Türkei gefahren bist), dann hast Du auch eine Einreisesperre. Diese gilt so lange, bis Du Dich selbst darum kümmerst.

Am besten telefonierst Du mit Deiner Ausländerbehörde und fragst (die wollen dann bestimmt, dass Du erst eine Kopie vom Pass faxt, damit sie wissen, wer Du bist). Oder Du schreibst einem Freund / Freundin eine Vollmacht, dass sie oder er fragen kann. Oder Du bezahlst ein paar Euro für eine Selbstauskunft (einfach anklicken), damit Du erst mal alle Informationen hast.

Erst DANACH kann Dir hier jemand sagen, was Du als nächstes tun kannst. Rausfinden, ob es eine Sperre gibt, kannst Du nur selbst. Nach Deiner Geschichte kann es gut sein. Das Gesetz, das Du zitierst, gilt erst seit 2005. Vorher gab es das Ausländergesetz, und nach dem hat die Ausländerbehörde vor 13 oder 16 Jahren entschieden.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 06.05.2009 um 14:11:15
ja ihr habt recht..
also ich habe schon ein anwalt klar gemacht..
er wird mir in 2 taagen sagen was mit meine sache los ist..
dann werde ich es hier schreiben..

viele grüsse..

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von Tippi am 06.05.2009 um 18:22:57
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 07.05.2009 um 09:49:59
hallo zusammen..
weil ich in deutschland geboren bin und eine niderlassungserlaubnis hatte, schützt das mich vor einen abschiebungsgrund ????
4. Ausweisungsschutz nach § 56 AufenthG

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von Zak am 07.05.2009 um 09:55:00
Hi,
nein.
Für einen Ausweisungschutz müsstest Du im
Besitz einer NE sein und Dich somit rechtmäßig im Bundesgebiet
aufhalten.

Das liegt bei Dir nicht vor.

:endsmilie

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von schweitzer am 07.05.2009 um 09:56:44

deniss schrieb am 07.05.2009 um 09:49:59:
weil ich in deutschland geboren bin und eine niderlassungserlaubnis hatte, schützt das mich vor einen abschiebungsgrund ????


Eventuell ja, aber auch dafür gab es dann Entscheidungsspielräume, die von der ganz konkreten Faktenlage abhängig waren. Von hier aus können wir das bezogen auf einen Einzelfall wie Deinen nicht beurteilen, weil wir nie und nimmer alle seinerzeit einschlägigen Fakten und Konstellationen kennen können. -

Es bleibt Dir nur das, was hier schon gepostet worden ist bzw. über Rücksprache mit Deinem Anwalt Näheres zu erfahren.

Bitte hab Verständnis dafür, dass wir aus diesem Forum heraus nicht mehr tun können.

=schweitzer=

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 07.05.2009 um 10:22:03
Her schweitzer ein mensch kann nur so nett sein wie sie
ich danke ihnen und ale anderen die einen antwort mir geschrieben haben..
ja der anwalt kümmert sich schon um meine sache..
Glauben sie mir bitte
das schwierigste auf der welt ist
auf etwas zu warten..
und ich warte auf meinen anwalt..
er hat mir gesagt in 2 taagen werde ich dir bescheidsagen...
Menschen leben mit hofnungen..
und hofnungen können menschen das leben besser machen..
in dieser forum habe ich gesehen das ihr eine ganz groosse familie seit..
vielen vielen dank für alle...

Grüsse..

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von Plim am 07.05.2009 um 17:52:43
Ich habe mir Deine Geschichte durchgelesen. Offensichtlich hat Dein Vater versucht weiteren Schaden zu vermeiden und Dich in die Türkei verbracht. Ich frage mich (nur aus Interesse) weshalb Du erst jetzt
wieder daran denkst nach D kommen zu wollen ?  Immerhin bist du bereits 30 Jahre alt und der letzte Versuch ein Visum zu bekommen liegt schon 9 Jahre zurück!

Ein Recht aud Wiederkehr hast du sicherlich nicht (mehr), völlig unabhängig davon, ob du damals strafällig geworden bist oder nicht.
Im Rahmen unserer Gesetze wirst Du als Ausländer im Ausland keine
besonderen Rechte aufgrund Deiner Geburt in D oder etwaiger Verwandte in D geltend machen können. Ich bin deshalb gespannt, was Dein Anwalt, der sich hoffentlich mit dem AufenthG auskennt, dazu zu sagen hat.

 

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 08.05.2009 um 09:03:13
schönen guten morgen..
ich habe gestern abend mit meinen anwalt gesprochen..
ja er kennt sich in AufenthG gut aus..
ja es ist sehr schwierig.. nach deutschland zu kommen.. aber in meiner akte ist keine ausweisung..
oder einen auswiesungsgrund..
ja ihr habt recht.. warum ich nach deutschland kommen will wegen meiner familie die in deutschland sind..
Auch wenn ich keinen recht mehr habe auf wiederkehr..
Dann werde ich versuchen für 2 wochen nach deutschland zu kommen das wird mir auch reichen..
Den als ein MENSCH der in deutschland geboren ist
habe ich sehnsucht
ich wil wieder sehen die strasse das kölner doom rhein usw..
auch wenn es für 2 wochhen ist würde es mir reischen...


Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 13.05.2009 um 09:54:58
Hallo zusammen..
Meine schwester war heute bei der Ausländerbehörde
und hat nach meine akte gefragt was da drin steht..
Es ist eine sehr grosse freude für mich ihnen mitzuteilen das ich keine probleme habe weder bei der polizei oder Ausländerbehörde..
Meine schwester hatt gefragt ob ich nach deutschland kommen und meine eltern besuchen darf..
und die Ausländerbehörde soll gesagt haben das keinen problem ist
ich sollte nur eine antrag bei der deutschen bootschaft stellen..

Viele grüsse aus der türkei..
;)
;)
;)

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von schweitzer am 13.05.2009 um 10:04:37

deniss schrieb am 13.05.2009 um 09:54:58:
ich sollte nur eine antrag bei der deutschen bootschaft stellen..


Na, dann viel Erfolg - wirst Dich sicher freuen.

Ein Tipp noch: Zumindest beim ersten mal nicht gleich einen zu langen Zeitraum fürs Visum beantragen (eher erst mal so zwei, drei Wochen) und möglichst Rückkehrbereitschaft hinreichend belegen (wenn möglich, durch Verweis auf berufliche Tätigkeit, festen Wohnsitz und ähnliches) - dann stehen die Chancen besser.

Alles Gute für Dich!

=schweitzer=

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von steini007 am 13.05.2009 um 10:06:56

deniss schrieb am 13.05.2009 um 09:54:58:
Meine schwester hatt gefragt ob ich nach deutschland kommen und meine eltern besuchen darf..
und die Ausländerbehörde soll gesagt haben das keinen problem ist  

Entscheiden ob man dir ein Visum erteilt oder nicht, tut das nicht die ABH, sondern alleine die deutsche Botschaft oder das Generalkonsular in der Türkei.

Bevor du aber einen Visumsantrag stellst, informiere dich, welche Unterlagen du dazu benötigst, sonst könnte das Visum schon wegen fehlender Unterlagen abgelehnt werden.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 13.05.2009 um 11:08:56
Dieser Tag ist der glüklischte tag in meinem leben..
ich glaube die deutsche bootschaft wird kein problem darstellen..
Weil ich seit 10 yahren einen laden habe..

auch wenn es für 2 wochen klappt, würde es mir reischen..

Denn kölnerdoom habe ich vermisst
und RHEİN :=)

Super super super echt toll..
ich möchte alle menschen mich bedanken
die in dieser seite mir eine antwort gegeben haben..

und ich werde euch hoffentlisch aus deutschland schreiben...
ich bin volneugierig wa ssich so alles in deutschland verendert hatt..

Viele grüsse aus der türkei..
;)

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von Stefan-TR am 13.05.2009 um 11:23:54

deniss schrieb am 13.05.2009 um 11:08:56:
ich glaube die deutsche bootschaft wird kein problem darstellen..
Weil ich seit 10 yahren einen laden habe..

Lieber deniss, ich wuensche dir viel Erfolg bei deinem Visumsantrag. Aber denk bitte daran, der deutschen Botschaft ausfuehrlich zu begruenden, wieso du deinen Laden fuer einen Besuch in Deutschland "vernachlaessigen" kannst und weshalb du aber bald darauf wieder zurueck in der Tuerkei sein musst, um dich weiter um das Geschaeft zu kuemmern.

Vielleicht kannst du auch ein bisschen deine Motivationen schriftlich begruenden. Wenn du hier sagst

deniss schrieb am 13.05.2009 um 11:08:56:
ich bin volneugierig wa ssich so alles in deutschland verendert hatt..

dann ist das ein schoner und ehrlicher Grund. Das Konsulat muss dir glauben, dass du die Sehnsucht hast, mal wieder Deutschland zu sehen, aber inzwischen in der Tuerkei so gut verwurzelt bist, dass du nicht mehr permanent nach Deutschland zurueck willst. Vor allem letzteres ist ja eigentlich nicht wahr. Deshalb musst du sehr gut darlegen, warum du wieder in die Tuerkei zurueckkehren wirst; vor allem da deine ganze Familie in Deutschland lebt.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 13.05.2009 um 17:21:46
hmmm.. zb: ich habe 2 kinder in der türkei die zu schule gehen
wenn ich von der schule bescheinigung nehme kann das mir helfen..
und zb. ich bin in der türkei von 10 elektronische marken die teschniche sevise.. können die urkunden mir auch helfen.. und seit 10 yahre tue ich sozialrecht yeden monat gel dbezahlen wegen rente..
meinen sie das das auch ein grund sein kan..
zb: kreditkarten 4 stück..
::)

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von reinhard am 13.05.2009 um 17:28:18
Das Konsulat muss einfach beurteilen, ob es sicher ist, dass Du mit Ablauf des Visums in die Türkei zurück kehrst. Sie gucken also, was Dich zurück in die Türkei zieht. Kinder, natürlich, eigenes Geschäft auch.

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 14.05.2009 um 09:24:09
Einen schönen gutenmorgen
Seit 3 taagen denke ich nach ob ich mich belügen kann oder anderen..
ich weis auch das lügen, irgendeinmal mit warheit rauskommt..
was in mir drin ist muss ich sagen den die fühlung ein lügner zu sein ist für meinen carakter nicht geeignet..
ich werde zum deutschen bootschaft gehen und die (reine warheit sagen und nichts anderes)
1. ich will für 14 taage einreisen aber werde auch die möglischkeit
versuchen in deutschland zu bleiben..
Weil ich jetz noch reifer geworden binn und
Wass sollte mir das verbieten mein vater mein mutter und meine kleine 6 geschwister nicht zu besuchen..
ich habe keine probleme mit dem BTM oder sowas..
mein fall war diebstahl..
mit 15..
trotzdem mein vater hatt mich in der türkei gebracht weil mein carakter nicht so reif war...
weder mit der asulanderbehörde oder mit der polizei habe ich probleme...
bin in deutschland geboren wie gesagt und 17 yahre ist auch nicht wenig..
in kindergarten hatt man mir beigebracht das man Ş alsı sch
mit 1s 2c 3h schreibe..
meine deutsche sprach kenntnisse und meine ganze familie die alle in deutschland warum sollte ich anlügen..
Die warheit ist immer die beste lösung auch wenn es einem sehr schwer fellt wie in meinen fall nicht nach deutschland kommen darf..
es tut innen ganz ganz sehr weh
zb. ich sehe in internett das menschen abgeschoben sind und reise sperre haben odersowas..
in meinen fall ist das nicht so..
in meiner akte  in auslanderbehörde steht das ich freiwilig in die türkei eingereist bin..

Viele grüsse  :-[

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von steini007 am 14.05.2009 um 09:28:25

deniss schrieb am 14.05.2009 um 09:24:09:
1. ich will für 14 taage einreisen aber werde auch die möglischkeit
versuchen in deutschland zu bleiben..

Heißt das, dass du ein Besuchervisum beantragen möchtest und dann dauerhaft - also längere Zeit oder auch für immer - in Deutschland bleiben möchtest?

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von deniss am 14.05.2009 um 09:30:07
Ja richtig die Reine warheit ist das  :-[

Titel: Re: Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
Beitrag von Mick am 14.05.2009 um 09:35:34

deniss schrieb am 14.05.2009 um 09:24:09:
ich will für 14 taage einreisen aber werde auch die möglischkeit
versuchen in deutschland zu bleiben..

Hoi,

sage es so der Botschaft und gut ist...

Mehr gibbet dazu nicht zu sagen.

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