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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
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Beitrag begonnen von sandy33 am 08.04.2009 um 08:08:00

Titel: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 08.04.2009 um 08:08:00
Guten morgen zusammen,
ich brauche mal wieder einen Rat, unsere Geschichte nimmt nie ein Ende.
Wir haben im November ein Baby bekommen, im Februar haben wir hier in Deutschland mit einer Duldung geheiratet und mein Mann hat meinen Namen angenommen. Gestern waren wir beim türkischen Konsulat und wollten dort die Ehe eintragen lassen damit wir einen Personenstandsregisterauszug erhalten zwecks Stellung des Visums.
Die Eintragung wurde uns verweigert mit der Begründung das kein Türkischer Mann den Namen der Frau annehmen darf. Als wir nach Hause kamen haben wir das Deutsche Konsulat angerufen und den Fall geschildert und dort wurde uns nur gesagt das ohne vollständigen Personenstandsregisterauszug KEIN Visum erteilt werden kann, auch mit Vorabzustimmung der ABH. Was sollen wir jetzt machen, die Behörde verlangt das Visum.

Danke im voraus für Eure Geduld und Antworten.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Stefan-TR am 08.04.2009 um 08:44:27
Hallo Sandy,

du beschreibst das alles ein bisschen verwirrend. Wo seid ihr denn jetzt gerade? In Deutschland? Falls ja, dann braucht dein Mann ja ueberhaupt kein Visum, denn das gibt es nur im Ausland.

Oder hat eure ABH euch angewiesen, dass er zuerst einmal ausreisen muss, um dann FZF in der Tuerkei zu beantragen?

Wie waere es, wenn dein Mann sich einfach so einen Auszug aus dem tuerkischen Familienbuch (meinst du das Toplu Nüfus Kayıt Örneği) besorgt? Der geht dann zwar nur bis zu dem Status vor eurer Heirat, aber alles weitere - inkl. Namensaenderung - duerfte ja sowieso durch eure Heiratsurkunde dokumentiert sein.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 08.04.2009 um 09:02:34
Hallo Stefan-TR,
ja wir leben in Deutschland, mein Mann hat eine Duldung bis Juli, unser Anwalt hat eine Vereinbarung mit der ABH getroffen das er im Juli ausreist und ein Visum zur Fzf stellt, diese können wir aber NICHT mit fehlenedem Personenstandsregisterauszug stellen, wo unsere Ehe nicht vermerkt ist. Bei der Fzf geht es ja um die Ehe und diese kann nicht eingetragen werden.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Sphynx am 08.04.2009 um 10:51:42
wieso spart ihr euch nicht den Krampf und stellt Antrag auf FZF zum KIND?! (§28 Abs. I, Punkt 3) Euer Baby ist doch deutsch, oder? Dann können die sich in der Türkei auf den Kopf stellen mit dem Personenstandsregisterauszug, weil ihr den dann nicht mehr braucht...

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Sphynx am 08.04.2009 um 11:17:55
Noch ein Gedanke: in Mexiko behalten die Eheleute auch jeweils ihren Namen, man kann sie also nicht ändern, selbst wenn man nach deutschem Recht den Namen des anderen angenommen hat - lass es doch für die Türkei genauso machen. Im Endeffekt ist es doch egal, Hauptsache ihr kriegt den Wisch, auch wenn der Name deines Mannes dort sein "Mädchenname" (klingt jetzt lustig, aber gemeint ist der Nachname als lediger Mensch) ist, dafür heisst er in D so wie ihr wolltet, und nur das zählt doch, oder?

Nachtrag: so eine "hinkende Namensführung", wie das im Fachjargon heisst, ist zwar manchmal ein wenig blöd, lässt sich aber eben nicht immer vermeiden...

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 08.04.2009 um 11:32:29
Erstmal zur FZF zum Kind, das Kind ist deutsch, wir möchten aber den kleinen nicht in das Personenstandsregister eintragen lassen, so ist er automatisch in der Türkei als Türkischer Staatsbürger regristiert und das wollen wir vermeiden.

Auf unserer Heiratsurkunde steht der Doppelname und dieser wird nicht anerkannt, da kann er sich auf den Kopf stellen, die verweigern den kompletten Eintrag der Heirat selbst unter seinem "Mädchennamen", in der Türkei ist es halt nicht erlaubt und somit ist er für die Türken NICHT verheiratet.
Und die Deutsche Botschaft verweigert ohne diesen Eintrag das Visum da die Unterlagen nicht komplett sind.
Hatten eben ein langes Gespräch mit der AHB und die wollen nicht helfen, meinen nur er solle runter fliegen und es versuchen und wenn es nicht klappt hätten wir pech gehabt.
Wie stellen die sich das vor, sollen Frau und Kind hier einfach zurück gelassen werden und er soll schauen wie er zurecht kommt.

Er kümmert sich den ganzen Tag um unser Baby und ich gehe arbeiten.
Die ABH ist lustig, wir haben genug Geld um unseren Lebensunterhalt selber zu bestreiten ohne offentliche Mittel und jetzt wollen die das er Ausreist und ich stehe hier und verliere meine Job, danach leben dan 4 Personen vom Staat obwohl es nicht sein müsste.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von lfc am 08.04.2009 um 11:44:22
Hallo,

also zunächst sehe ich es auch so wie Sphinx. Es wird ja schon eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Kind gelebt. Zudem halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass das deutsche GK in der Türkei tatsächlich einen Auszug verlangt, wenn eine Vorabzustimmung von der ABH erteilt wird. In aller Regel wird bei Vorlage eines gültigen Passes ein Einreisevisum erteilt.

Beim Pass dürfte auch meines Wissens nach das eigentliche Problem liegen. Die türkischen Behörden stellen keinen Reispass mit einem deutschen Namen aus. Weder Familiennamen, noch Vornamen. Wenn dein Mann beim GK keinen gültigen Pass mit seinem tatsächlichen Namen vorlegen kann, wird vermutlich auch das Visum nicht erteilt.

Warum ist denn überhaupt bei der Sachlage (deutsches Kind / deutsche Ehefrau) eine Ausreise erforderlich?

Gruß
lfc

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 08.04.2009 um 12:01:57
Das mit dem Pass ist auch so eine Sache, die haben beim türkischen Konsulat die Verlängerung des Passes verweigert. Er hat ja eine Duldung und das ist ein separates Papier und da er keinen Eintrag im Pass hat wurde die verlängerung nicht eingetragen.....

Die sachlage deutsches Kind und deutsche Ehefrau ist nicht so einfach,
er hatte ein schwedisches Visum was im Juli ausgelaufen ist, er hat dort (IN sCHWEDEN) einen weiters Aufenhalt beantragt, zwischenzeitlich wurde seine Einreisesperre aufgehoben und unser Kind geboren, er ist zu mir nach Deutschland gereist und wir wussten nicht das es nicht erlaubt ist und so hieß es plötzlich er wäre illegal, die ABH hat darufhin eine Duldung ausgestellt und verlangt das wir das Visaverfahren im Sommer nachholen.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Reni am 08.04.2009 um 12:12:54
Wenn dein Job davon abhängt, würde ich mich nicht darauf einlassen. Mit der Geburt des Kindes hat er einen Rechtsanspruch auf AE erworben - streitet lieber hier weiter, wenn er erst mal in der Türkei sitzt, wird es problematisch.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Sphynx am 08.04.2009 um 12:24:44

Reni schrieb am 08.04.2009 um 12:12:54:
Mit der Geburt des Kindes hat er einen Rechtsanspruch auf AE erworben - streitet lieber hier weiter, wenn er erst mal in der Türkei sitzt, wird es problematisch.


Genau! Ich bin zwar absolut kein Experte, aber mit eurem Kind habt ihr gegenüber der ABH einen extrem wirksamen Hebel in der Hand... Genaueres kann hoffentlich noch ein Experte ausführen.

Ich verstehe dennoch nicht, worin genau das Problem liegt. Wenn er für die türkischen Behörden als "NICHT VERHEIRATET" gilt, kann das doch der deutschen Botschaft egal sein, denn ihr habt ja eine DEUTSCHE Heiratsurkunde, die genau das belegt... :-?

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Stefan-TR am 08.04.2009 um 12:29:22
Ich wuerde mal sagen, im Zweifel fuer Reni, da sie hier doch deutlich mehr weiss, als ich ;) Aber falls ihr es nicht schafft euch die Rueckreise in die Tuerkei zu ersparen, hier mal eine Frage meinerseits an die ABH/Konsulats-Experten:

Kann eine Botschaft/Konsulat einen FZF Antrag (egal ob Frau oder Kind) ueberhaupt ablehnen, oder muss sie ihn an die ABH weiterleiten und sich nach deren Entscheidung richten?

@Sandy: Falls das zweite gilt, dann koennt ihr auf dem Konsulat auf der Annahme des Antrags bestehen. Ihr habt das Recht, dass der Antrag ordentlich bearbeitet wird, auch wenn ihr (nach Ansicht des Konsulats) nicht die kompletten Unterlagen einreicht. Dann koennte das Konsulat noch so sehr glauben, dass dieser Auszug notwenidg ist... wenn die ABH zustimmt (und das tut sie ja vermutlich) waere alles paletti.


Sphynx schrieb am 08.04.2009 um 12:24:44:
Ich verstehe dennoch nicht, worin genau das Problem liegt. Wenn er für die türkischen Behörden als "NICHT VERHEIRATET" gilt, kann das doch der deutschen Botschaft egal sein, denn ihr habt ja eine DEUTSCHE Heiratsurkunde, die genau das belegt...

@Sphynx: Aus irgendwelchen mir unerfindlichen Gruenden wollen die Konsulate in der Tuerkei fuer jedes Visum so einen Auszug aus dem Familienbuch haben. Das ist schon fuer normale Touristen-Visa recht aergerlich, weils immer extra kostet und extra Lauferei zur Arbeitszeit bedeutet. Aber daher mein Vorschlag einfach einen "nicht aktuellen" Wisch vom Kaymakamlık besorgen, damit die Leute im Konsulat ruhig schlafen koennen, und dann diesen zum Antrag dazulegen.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von maki am 08.04.2009 um 12:36:25

Stefan-TR schrieb am 08.04.2009 um 12:29:22:
Kann eine Botschaft/Konsulat einen FZF Antrag (egal ob Frau oder Kind) ueberhaupt ablehnen, oder muss sie ihn an die ABH weiterleiten und sich nach deren Entscheidung richten?

Bin kein ABH/Konsulatsexperte, aber ein FZF Visa ist Zustimmungspflichtig , d.h. die ABH muss zustimmen, sonst kann die botschaft nicht zustimmen..
Aber die Botschaft kann natürlich auch ablehnen, denn sie erteilt das Visum, oder eben auch nicht.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Saxonicus am 08.04.2009 um 12:40:05

Stefan-TR schrieb am 08.04.2009 um 12:29:22:
Kann eine Botschaft/Konsulat einen FZF Antrag (egal ob Frau oder Kind) ueberhaupt ablehnen, oder muss sie ihn an die ABH weiterleiten und sich nach deren Entscheidung richten?

Grundsätzlich ist die Botschaft Herrin des Verfahrens und auch wenn die ABH (intern) beteiligt ist hat die Botschaft das letzte entscheidende Wort darüber, ob das Visum erteilt wird oder nicht.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von oki am 08.04.2009 um 13:30:38

sandy33 schrieb am 08.04.2009 um 11:32:29:
Erstmal zur FZF zum Kind, das Kind ist deutsch, wir möchten aber den kleinen nicht in das Personenstandsregister eintragen lassen, so ist er automatisch in der Türkei als Türkischer Staatsbürger regristiert und das wollen wir vermeiden.


Hallo Sandy,

ich habe meine Tochter in der Türkei in das Personenstandregister eintragen lassen.Sie hatte dann neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft.
Anfangs hatte ich auch meine Bedenken,ob die Botschaft mir eventuell Probleme machen wird,da ich ja FZF zum deutschen Kind beantragt hatte.Aber meine Angst war umsonst,und es hat alles wunderbar geklappt.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 08.04.2009 um 14:44:56
@Reni. Ich sehe das auch so, wenn ich dadurch meinen Job verliere steht eine ganze Familie die jetzt dem Staat nicht auf der Tasche liegt plötzlich als Sozialfall da. Der nette Herr von der ABH meinte nur es wäreja nicht schlimm und nur für kurze Zeit mit meiner Arbeitslosigkeit danach könne ich mir ja wieder einen neuen Job suchen. Tolle Aussage, ich war begeister.....
Er meinte nur hier in Deutschland könne er kein aufenthalt bekommen, das ginge nur über die Türkei.
Ich habe immer noch Angst wenn wir Klagen das die Duldung zurück gezogen wird und er abgeschoben wird.
Wer hat den Erfahrung mit so einer Klage und wie lange dauert so was?

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 08.04.2009 um 14:56:05
@Maki. Die ABH hat uns schon eine Vorabzustimmung ausgestellt, das weis auch die Deutsche Botschaft in Izmir, aber die sagten uns am Telefon das auch eine Vorabzustimmung bei benötigten Unterlagen nichts nutzt und das das Personenstandsregister nicht auf dem neusten Stand ist, sprich unsere Heirat nicht eingetragen wird ist das für die Botschaft ein fehlendes Dokument und somit ein Ablehnungsgrund. Wir haben dafür sorge zu tragen das die Unterlagen wie verlangt vollständig sind und sonst gibt es kein Visum.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Sphynx am 08.04.2009 um 15:17:56
Hmmm, ich habe eben selbst mal auf der Seite vom deutschen GK in Izmir geschaut, und selbst bei einer FZF zum Kind ist die Rede von einem Personenstandsregisterauszug...

Nu stellen wir uns mal janz dumm, und legen einen deutschen Personenstandsregisterauszug vor, in dem ja die Ehe eingetragen ist - oder MUSS das unbedingt was türkisches sein? Denn das steht ja nicht explizit da...

Und wenn ihr dafür Sorge zu tragen habt, dann sollen die euch doch wenigstens verraten, was ihr machen könnt, wenn die türkischen Behörden so auf stur schalten...

Wenn ihr hier keine aussagekräftigere Tipps mehr bekommt, probiert es bei einer Migrationsberatungsstelle, und danach besorgt euch einen fähigen Anwalt, um die Sache auf Basis eures Personensorgeberechtigtes Kindes (evtl. Härtefall) durchzuboxen. Das mit der Ausreise sehe ich wie reni - nachher sitzt dein Mann im schlimmsten Fall für Monate in der Türkei fest... Und dass ihr euren Sohn nicht als türkischen Staatsbürger melden wollt, kann ich mittlerweile auch ganz gut verstehen...

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 08.04.2009 um 16:12:39
@Syhynx. Das ist nicht so einfach mit dem deutschen Personenstandsregisterauszug, man muss vorher einen Termin bei der Botschaft vereibaren ( haben wir gemacht ) und dort bekommt man ganz genau gesagt was man für Unterlagen mitbringen muss. Dort wurde uns gesagt das wir einen aktuellen nicht älter als 6 Wochen alten Registerauszug vorlegen müssen und dort auf jeden Fall die Ehe eingetragen werden muss und dieser MUSS von einer türkischen Behörde ausgestellt und dan übersetzt werden. Wenn wir nicht mit diesem Teil kommen werden unsere Unterlagen eventuell erst gar nicht bearbeitet.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Mustermann am 08.04.2009 um 19:30:27

sandy33 schrieb am 08.04.2009 um 11:32:29:
Erstmal zur FZF zum Kind, das Kind ist deutsch, wir möchten aber den kleinen nicht in das Personenstandsregister eintragen lassen, so ist er automatisch in der Türkei als Türkischer Staatsbürger regristiert und das wollen wir vermeiden.



oki schrieb am 08.04.2009 um 13:30:38:
ich habe meine Tochter in der Türkei in das Personenstandregister eintragen lassen.Sie hatte dann neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft.
Anfangs hatte ich auch meine Bedenken,ob die Botschaft mir eventuell Probleme machen wird,da ich ja FZF zum deutschen Kind beantragt hatte.Aber meine Angst war umsonst,und es hat alles wunderbar geklappt.  


Oki wird viel mehr über das maßgebende türkische Recht wissen als ich. Aber die Meldung des Kindes durch deinen Mann könnte in der Türkei/bei der türkischen Botschaft obligatorisch sein. Ferner wäre es gut zu prüfen, ob euer Kind die türkische Staatsangehörigkeit sowieso als Kind eines türkischen Vaters hat, also von Rechts wegen kraft Geburt. Dann wäre euer Kind nämlich de jure (faktisch) Türke auch wenn dies den türkischen Behörden nicht bekannt ist. Das könnte eine Relevanz haben, wenn euer Kind irgendwann in der Zukunft die Türkei besucht. Vermutlich ist das auch der Fall, doch die türkischen Behörden werden es Bescheid wissen. Ferner, wenn er wegen der unterlassenen Eintragung in der Türkei nicht türkischer Staatsangehöriger ist und er diese Staatsangehörigkeit irgendwann mal will, als Erwachsener kann er sie i.d.R. nicht erwerben und Deutscher bleiben. Erwirbt er beide als Minderjähriger vom jeweiligen Elternteil, geht das problemlos.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Sphynx am 08.04.2009 um 19:59:59
Solche Dinge sind ja heutzutage erfreulich leicht zu ergoogeln, siehe zB hier.

Ich vermute mal, man wollte dem Sohn in Zukunft so unangenehme Dinge wie den türkischen Militärdienst ersparen - allerdings gibt es ja Optionen, wie man sieht...

Dennoch ist das nicht Sandy´s dringendste Problem, sondern eben die Tatsache, dass ihr Kind in absehbarer Zeit für unbestimmte Zeit keinen Vater zur Seite haben wird - indiskutabel, wie ich finde, vor allem, wenn der Vater hier quasi die Mutterrolle übernimmt!

Ich wundere mich ein wenig, warum sonst keiner einen Rat parat hat - Ostern ist doch erst überübermorgen... ;)

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Mustermann am 08.04.2009 um 20:14:01

Sphynx schrieb am 08.04.2009 um 19:59:59:
Solche Dinge sind ja heutzutage erfreulich leicht zu ergoogeln, siehe zB hier.


Diese Seite kenne ich, es gibt den Vermerk "nicht ganz aktuell" (ich kenne jedoch keine bessere/ganz aktuelle Übersetzung) und es könnte Verordnungen usw. geben, zum StAR und/oder zum Melderecht. Am besten fragt man also die Behörde.

Du hast aber natürlich Recht, dieses ist lange nicht das dringendste Problem, wohl eher etwas, was im Laufe der Zeit geprüft werden könnte.


Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Stefan-TR am 09.04.2009 um 09:49:37

Mutly schrieb am 08.04.2009 um 19:30:27:
Ferner, wenn er wegen der unterlassenen Eintragung in der Türkei nicht türkischer Staatsangehöriger ist und er diese Staatsangehörigkeit irgendwann mal will, als Erwachsener kann er sie i.d.R. nicht erwerben und Deutscher bleiben.

Oh, ich kann Sandy hier gut verstehen. Wer wuerde schon freiwillig die tuerkische Staatsangehoerigkeit haben wollen, die von einem dann z.B. jedes Mal verlangt ein "Austrittsgeld" zu zahlen, wenn man das eigene Land verlassen will ;)


sandy33 schrieb am 08.04.2009 um 14:56:05:
auch eine Vorabzustimmung bei benötigten Unterlagen nichts nutzt und das das Personenstandsregister nicht auf dem neusten Stand ist, sprich unsere Heirat nicht eingetragen wird ist das für die Botschaft ein fehlendes Dokument und somit ein Ablehnungsgrund

Das ist echt keine schoene Situation, wenn sich die deutschen Behoerden genau so doof anstellen wie die tuerkischen. Ich denke mal, dass ihr bei Vorlage aller bestmoeglichen Unterlagen (aktueller deutscher Registerauszug, nicht-aktueller tuerkischer Auszug, Schreiben mit Erklaerung warum der tuerkische nicht aktuell ist) mit einer Klage gegen eine Ablehnung wahrscheinlich Erfolg haben wuerdet.

Meine Hoffnung in unsere deutsche Bueroktratie war eigentlich die, dass die dort arbeitenden Leute verpflichtet sind ihr Denkstuebchen zu benutzen und nicht nur stur nach Abhak-Liste vorzugehen. Aber wenn sie das erst machen wollen, nachdem ein Gericht sie dazu verdonnert, dann waere der Papa wohl leider fuer einige Monate weg :( Und wenn es so oder so auf eine Klage rauslaeuft, dann doch lieber direkt hier mit Anwalt gegen die ABH vorgehen, waehren der Papa in Deutschland ist.

@Sandy: Mit wem habt ihr bisher in Izmir gesprochen? Nur der Telefon-Hotline, oder auch den Konsulatsmitarbeitern? Im zweiten Fall, mit "irgendwelchen" oder dem Leiter/in der Visastelle?

Neue doofe Idee: Die Konsulate wollen ja immer, dass man Visa Antraege persoenlich abgibt. Aber sind sie nicht auch theoretisch verpflichtet einen postalisch erhaltenen Antrag zu bearbeiten?

Wie waere es, wenn ihr den Leuten in Izmir mal alle Unteralgen fuer einen Antrag so gut als moeglich zusammen stellt. Ein Begleitschreiben aufsetzt, in dem ihr alle Umstaende erlaeutert und anbietet, dass dein Mann nach positiver Pruefung aller Unterlagen gerne persoenlich vorspricht.

Waere das Konsulat dann nicht gezwungen den Antrag "richtig" zu bearbeiten und als Antwort etwas verbindlicheres als eine Aussage am Telefon zu liefern?

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Tippi am 09.04.2009 um 10:12:41

Stefan-TR schrieb am 09.04.2009 um 09:49:37:
wenn sich die deutschen Behoerden genau so doof anstellen wie die tuerkischen


Stefan-TR schrieb am 09.04.2009 um 09:49:37:
dort arbeitenden Leute verpflichtet sind ihr Denkstuebchen zu benutzen und nicht nur stur nach Abhak-Liste vorzugehen


Ich fände es schön wenn solche "Untertöne" unterbleiben würden.  >:(

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Reni am 09.04.2009 um 11:08:05
Sandy, eines wundert mich aber. Ich kenne tatsächlich Paare, die den Namen der deutschen Ehefrau als Ehenamen gewählt haben. Die Ehe wurde ohne weiteres registriert, die Namensführung ignorierte dabei das Konsulat einfach. Somit lief der türkische Pass weiter auf den alten Nachnamen - hinkende Namensführung.

Insofern scheint mir, ihr müsstet nochmal mit dem Konsulat diskutieren - schwierig, ich weiß, aber nicht unmöglich. Auch dort kann man mal versuchen, einen Vorgesetzten zu finden.

Aber eine Ausreise würde ich in eurer Situation erst mal tunlichst zu vermeiden suchen - das Kind braucht seinen Papa und ihr das Geld von deinem Job.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Reyhan am 10.04.2009 um 14:30:59

Zitat:
Ich kenne tatsächlich Paare, die den Namen der deutschen Ehefrau als Ehenamen gewählt haben. Die Ehe wurde ohne weiteres registriert, die Namensführung ignorierte dabei das Konsulat einfach. Somit lief der türkische Pass weiter auf den alten Nachnamen - hinkende Namensführung.


Diese Fälle kenne ich ebenfalls . Mal abgesehen von meinem eigenen in dem mein Mann seinen Namen behalten hat und ich ebenfalls.
( Heirat in D )  Das geht nun überhaupt nicht in der Türkei . Und trotzdem stehen wir beide als verheiratet mit dem jeweiligen Namen im Auszug.

Habt Ihr noch Verwandtschaft erster Linie in der TR ?

Reyhan

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Reyhan am 10.04.2009 um 14:54:04

Zitat:
Nach dem Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten vom 04.09.1958 (BGBl. 1961 II S. 1055, 1071) und dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 06.09.1989 (BGBl. 1994 II S. 486) hat jeder Standesbeamte eines Vertragsstaates die Beurkundung einer Eheschließung oder eines Sterbefalles dem Standesbeamten des Geburtsortes jedes Ehegatten oder des Verstorbenen mitzuteilen, wenn dieser Ort in einem Vertragsstaat liegt.
Als einziges nicht-EU-Land ist die Türkei dem Vertrag beigetreten.


Dieser Vorgang muss doch überprüfbar sein ?

Sorry, aber dieses Abkommen ist mir gerade erst wieder eingefallen.
@ Admins : könnt ihr bitte zusammenfügen ?

Danke

Reyhan

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Mikael321 am 10.04.2009 um 15:15:17
Da die Experte wohl gerade Frühjahrsschlaf halten, versuche ich mich mal an der Geschichte. ( Ohne Gewähr )

Nach dem AufenthG ist ein FZV bei der zuständigen Botschaft zu beantragen.

Nur es gibt nach § 39 ! Dort steht sinngemäß :

Ist der Anspruch auf die AE im Inland entstanden, kann eine AE auch in Deutschland beantragt werden. ( Also Ermessen der ABH ) In den Dienstanweisungen oder den Richtlinien das BMI habe ich mal gelesen, das dies Ermessen Positiv auszuüben ist, wenn es keine besonderen Gründe, für eine Ablehnung der AE gibt.

Ist der Vater bei der Geburt des Deutschen Kindes in Deutschland gewesen, ist die Bedingung von § 39 IMHO erfüllt. Das Kind ist ja der Grund für eine AE. ( Oder die Eheschließung ) Und es müsste eine AE im Ermessensweg ausgestellt werden. Eine Ablehnung, müsste dann genau begründet werden. Erschwerend kommt dann noch dazu, das es sich um ein Kleinkind handelt, und der Vater wohl, wie hier beschrieben, die Hauptbezugsperson ist. ( IMHO noch ein Härtefall )

Ich hoffe es meldet sich noch ein Experte, der mich bestätigt, oder berichtigt.

Ich persönlich, würde auf keinen Fall den Weg des FZV gehen. Sowas kann echt lange dauern. Mit ungewissem Ausgang.  Besonders, weil man sich an den Dokumenten hochziehen kann, da nutzt auch dann keine Vorabzustimmung, die außerdem auch widerrufen werden könnte.

Michael





Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 29.04.2009 um 07:19:50
Guten morgen ihr lieben,
gestern habe ich eine EMail der Deutschen Botschaft in der Türkei bekommen.
Wir haben mehrfach telefonisch Auskunkt bekommen das wir erstmal alle Papiere einreichen sollen in der Botschaft und man uns dan sagt ob es ohne Personenstandsregister und nur mit der Heiratsurkunde mit dem Visum klappt, das war uns aber zu gefährlich auf gut Glück in die Türkei zu reisen, wir haben versucht die Botschaft schriftlich zu einer Stellungnahme zu bewegen.
Gestern kam die Antwort. OHNE EINTRAG DER EHE IN DAS PERSONENSTANDSREGISTER WIRD KEIN VISUM AUSGESTELLT.
Das türkishe Recht erkennt die Namenswahl nicht an und daher wird die Ehe nicht eingetragen. Mein Mann solle seinen alten Namen wieder annehmen, was wir aber nicht möchten, er hat den Namen wegen unserer Kinder angenommen, damit wir alle gleich heißen und wir können es nachdem wir es einmal rückgängig gemacht haben auch nicht wieder ändern. Den Behörden ist das alles voll egal, die meinen nur schauen Sie zu wie sie klar kommen. Wir haben auch versucht zu erlären das wir keine Hilfe vom Staat erhalten und ein geregeltes Einkommen haben und ohne Hilfe unseren Lebensunterhalt bestreiten und das alles gefährdet ist wenn wir das Visum nicht bekommen, aber der Behörde ist es egal, lieber vier Sozialhilfefälle mehr als vier Menschen die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Ich verstehe das deutsche Recht nicht mehr, da wird eine ganze Familie aufs Spiel gesetzt ohne mit der Wipper zu zucken. :'(

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Stefan-TR am 29.04.2009 um 09:00:07
Sandy, das Positive ist aber doch mal, dass ihr momentan noch zusammen seid. Und solange dein Mann nicht freiwillig ausreist wird er auch nicht so schnell abgeschoben; also ist euer geregeltes Einkommen erst mal sicher.


Reni schrieb am 09.04.2009 um 11:08:05:
Sandy, eines wundert mich aber. Ich kenne tatsächlich Paare, die den Namen der deutschen Ehefrau als Ehenamen gewählt haben. Die Ehe wurde ohne weiteres registriert, die Namensführung ignorierte dabei das Konsulat einfach. Somit lief der türkische Pass weiter auf den alten Nachnamen - hinkende Namensführung.  

Vielleicht solltet ihr in diese Richtung ansetzen, wenn die deutsche Botschaft euch keinerlei Kooperation zeigt. Tuerkische Behoerden sind zwar auch nicht alle der Hit, aber mit genug Geduld bekommt man doch meist, was man will ;). Falls es fuer euch finanziell moeglich ist, dann schnappt euch doch einfach einen tuerkischen Anwalt und lasst diesen das Personenstands-Register deines Mannes (unter Hinnahme von hinkender Namensfuehrung) gerade biegen. Und bis das erledigt ist, bleibt er notfalls geduldet hier...

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 29.04.2009 um 09:26:17
Hallo Stefan-TR,
einen türkischen Anwalt haben wir auch schon in der Türkei vor Ort, er ist mit den ganzen Sachen zum Amt und wollte alles eintragen lassen, aber leider fehlanzeige, sobald die Türken den deutschen Nachnamen sehen ist nichts mehr zu machen. Alle wollen das er erst seinen alten Namen ohne "anhängsel" wieder annimmt und dann würden die unsere Heirat eintragen.
Das türkische Konsulat hier vor  Ort weigert sich komplett etwas zu machen, selbst der Pass wird nicht verlängert unter diesen umständen.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Hatice80 am 29.04.2009 um 12:21:46
Hallo Sandy

Was willst den Klagen FZF Visum wurde nicht beantragt abgelehnt komisch ist schon eingentlich bräuchte er gar net Ausreissen hat er denn keinen Türkischen Pass und wieso wird sein Pass nicht verlängert wenn er schon hier ist Duldung hat nach der Duldung bekämme er AE in seinem Pass aber wenn der Pass abgelaufen ist das Türkische Konsulat nicht verlängert gibts probleme und wenn er Ausreisst erst recht Problematischer. Meine Freundin hatte so ein ähnlichen Fall aber bei ihr hat alles geklappt obwohl sie kein Kind hatten auch mit Duldung hier musste aber nicht Ausreisen usw.


Lieb Gruss hatice

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 29.04.2009 um 12:44:18
Hallo Hatice,
der Anwalt hat mit der ABH eine Abmachung, mein Mann bekommt die Duldung nur unter der Voraussetzung das er wieder ausreist und sein Visum auf normalem weg beantragt, nur da war von diesen Problemen mit den Behörden noch nicht zu rechnen. Das Konsulat will den Pass wegen der Duldung nicht verlängern ( ist noch 6 Monate gültig ). Wir bekommen alle Steine der Welt vor die Füße gelegt und wissen nicht mehr was richtig oder falsch ist. Ich bin mittlerweile soweit den Urlaub in der Türkei ab zu sagen, er wollte ja sein Visum in einem unten stellen, Wir werden uns wohl einen neuen Anwalt nehmen und klagen.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Guenter am 29.04.2009 um 16:29:54
Ich würde eine Aufenthaltsgenehmigung für Deinen Mann stellen. Sollte sie abgelhnt werden, würde ich dagegen klagen mit den bereits geschilderten Gründen.
Auf alle Fälle sollte Dein Mann nicht ausreisen, da dies bei der nicht vorhandenen Kooperationsbereitschaft sowohl der dt. als auch der türkischen Stellen mit Sicherheit ein längerer Prozess werden wird, der wohl kaum ohne gerichtlichen Weg zu Ende kommen wird. Dieser Weg kann sich u. U. über Jahre hinziehen. Dies würde bei Ausreise jahrelange Trennung bedeuten!
Wenn die Türkei den Pass Deines Mannes nicht verlängern will, sehe ich allerdings keine Möglichkeiten, um ein Rückgängigmachen der Namenswahl herum zu kommen.
Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann eure gewünschte Namenswahl immer noch, notfalls gerichtlich, durchgesetzt werden.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 29.04.2009 um 17:26:39
Hallo,
ich habe eben mit einem Anwalt gesprochen, nachdem unserer komischer weise nicht mehr zu erreichen ist und auch nicht zurück ruft haben wir uns entschlossen einen neuen Anwalt zu suchen. Ich habe den Fall kurz am telefon geschildert und die Anwältin konnte überhaupt nicht verstehen warum meinem Mann keine AE gegeben wird und die Ausreise verlangt wird, obwohl er die Kinder erzieht und ich arbeite und unser LU gesichert ist. Wir haben morgen schon einen Termin bekommen und lassen und mal hoffentlich richtig beraten und hoffen das sie uns helfen kann, langsam weis ich nicht mehr weiter.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 02.05.2009 um 07:13:08
Guten morgen zusammen, wollte mal den aktuellen Stand durch geben.
Wir haben jetzt einen neuen Anwalt, er stellt jetzt den Antrag auf AE, konnte sich garnicht vorstellen warum das noch nicht gemacht wurde, er meine §25 wäre zu stellen, wir erfüllen alle voraussetzungen dafür. Die Vorabzustimmung die wir bekommen haben wäre schon nicht richtig und hätte uns nicht gebracht. Mein Mann erfüllt wegen des Doppelnamens seine Passpflicht nicht und hätte nicht mehr aus der Türkei ausreisen können. Wir haben jetzt den Urlaub abgesagt und werden hier klagen. Die Auskünfte die und die ABH gegeben hat wären nicht richtig, man versucht uns die AE zu verweigern und auf eine Ausreise zu drängen obwohl die wissen sollten das er unter den Umständen nicht wieder einreisen darf und ich hier alleine mit Kind stehe. Da hat jeder der in Deutschland Asyl beantragt mehr möglichkeiten als wir mit Familie. Wir hoffen nun im dritten anlauf und nach langen zwei Jahren im Kampf mit der ABH den richtigen Anwalt gefunden zu haben der und endlich mal helfen kann. Für Tips und Ratschläge wären wir sehr dankbar, man lernt ja nie aus und ich mache mich trotzdem nebenbei weiter schlau auf dieser Seite, damit jetzt mal alles richtig läuft. Ich danke allen schon mal bis hierhin die uns auf dem weg begleitet haben und immer mit Rat zur seite gestanden haben und uns wertvolle Tips gegeben haben, sonst wäre mein Mann bestimmt nicht mehr hier hätten wir nur auf die ABH gehört.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Reni am 02.05.2009 um 09:08:11
Ich bin immer noch der Auffassung, dass das Problem beim Konsulat liegt - gerade weil ich genug Fälle kenne, wo trotz der Wahl des Mädchennamens der Frau als Ehename die Ehe anstandslos registriert wurde, nur eben der türkische Pass weiterhin auf den alten Namen lief.
Es ist schwierig, mit dem Konsulat zu verhandeln, sollte aber möglich sein. Eventuell könnte man es über die Türkische Gemeinde (ich meine die kemalistische Vereinigung) versuchen - manchmal hat man da vernünftige Beziehungen zum Konsul, der dann so eine unbegründete Verweigerung abstellen könnte.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 02.05.2009 um 09:55:59
Hallo Reni,
wir haben vor Ort im Konsulat schon mit dem Konsul gesprochen und nur zu hören bekommen das nach türkischem Recht es sowas nicht gibt und daher die Ehe nicht eingetragen wird.
Das deutsche Konsulat in der Türkei hat uns geschrieben das ohne Eintrag in das Personenstandsregister KEIN Visum erteilt wird.
Außerdem bin ich nicht der Überzeugung das Mann mein Ausreisen muss, er hat ein Recht darauf seine AE hier in Deutschland zu bekommen, nur die Behörden versuchen das zu umgehen und wir wissen nicht warum man uns soviele Steine in den Weg legt.
Wenn mein Mann unter den jetzigen Bedinungen ausreisen würde, würde ich ihn sehr lange Zeit nicht mehr sehen und sein Kind auch nicht.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von Ulf am 02.05.2009 um 10:07:25
Moin,


sandy33 schrieb am 02.05.2009 um 09:55:59:
wir haben vor Ort im Konsulat schon mit dem Konsul gesprochen und nur zu hören bekommen das nach türkischem Recht es sowas nicht gibt und daher die Ehe nicht eingetragen wird.
Das deutsche Konsulat in der Türkei hat uns geschrieben das ohne Eintrag in das Personenstandsregister KEIN Visum erteilt wird.


Wollen jetzt deutsche Behörden Menschenrechtsverletzungen perpetuieren?

http://www.menschenrechte.ac.at/orig/04_6/Unal%20Tekeli.pdf

Gruß, ULF

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 14.05.2009 um 18:46:59
Hallo zusammen,
ich werde noch wahnsinnig!!!!!
Unser neuster Stand. Wir haben uns einen neuen Rechtsanwalt gesucht und diese schrieb der ABH wie folgt:
Gem. § 5 II 2 AufenthG kann von der Visumspflicht abgesehen werden und es wurde § 39 Nr.5 AufenthVO angestrebt da die Abschiebung nach gem.§60a AufenthG ausgesetzt wurde.
Der Anwalt hat darufhin gem. § 28 I Nr.1 AufenthG die AE beantragt.
Schön und gut, aber die ABH stellt sich immer noch quer, er würde eine weiter Duldung bekommen ohne Arbeitserlaubnis aber KEINE AE.
Wir sollen jetzt in der Türkei einen Anwalt einschalten der schriftlich bestätigt das es nach türkischem Recht nicht erlaubt ist als Ehemann den Namen der Frau anzunehmen, notfalls sollen wir um Annerkennung der Namenswahl in der Türkei klagen, sonst gibt es keine AE. Die halten uns immer länger hin und finden immer neue Ausreden. Können die das so ohne weiteres von uns verlagen und müssen wir darauf eingehen??? Eine Klage in der Türkei würde Jahre dauern. Was würdet ihr Experten uns raten? Sollen wir direkt Klagen?
Ich habe immer noch Angst das er in die Türkei reisen muss und nicht mehr raus kommt.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 20.05.2009 um 09:43:56
Und wieder etwas neues, es nimmt kein ende..... außer meine Nerven die gehen bald dem ende zu.
Wir haben jetzt in der Türkei mit dem Anwalt hin und her telefoniert, die Behörden unten wollen uns nichts schriftliches geben, da das Namensrecht das ein Mann den Namen seiner Frau nicht annehmen darf nicht im Grundgesetzt verankert ist. Wir also wieder zum türkischen Konsulat, wieder versucht die Ehe eintragen zu lassen, nichts, versucht es schriftlich zu bekommen, nichts...
Wieder die ABH angerufen wir kommen nicht weiter, Antwort " Mir doch egal, ist nicht meine Sache, keine AE" Wir wieder den Anwalt angerufen, der hatte wohl schon ein langes Gespräch mit der ABH und fängt plötzlich auch an zu sagen es wäre wohl besser und einfacher wenn sie ausreisen und versuchen ihr Visum unten zu stellen.... bla,bla,bla. Ich glaube ich spinne, kaum hat der Anwalt Geld gesehen fängt er an wie die ABH zu reden, obwohl er vorher noch sagte alles kein Problem wir bekommen Ihre AE auch ohne ausreise.
Leute verstehe ich hier etwas falsch oder was ist los.
Würde uns eine Klage das gewünschte Ziel bringen oder nicht?
Muss es erst zu einer Klage kommen oder haben wir noch eine andere Möglichkeit.
Wir leben jetzt seit 7 Monaten hier in Deutschland, haben alles gemacht was man uns gesagt hat, laufen nur herum und besorgen die gewünschten Papiere und reden mit sämtlichen Behörden und und und.
Aber nichts tut sich, wir werden immer wieder aufs neue enttäuscht und hingehalten. Könnt ihr mir sagen ob es wohl sinnvol ist jetzt schon die Klage vom Anwalt anzustreben oder noch länger zu warten und versuchen Papiere weiter zu besorgen? Vielleicht hört sich das doof an aber ich zweifel langsam selber an mir und weis langsam nicht mehr was richtig oder falsch ist.

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von tapir am 20.05.2009 um 15:48:05
Das Problem ist anscheinend, dass die Passpflicht nicht erfüllt wird, weil der Herkunftsstaat den Ausländer dafür sanktioniert, dass er in Deutschland von der Möglichkeit des Art. 10 EGBGB Gebrauch gemacht hat. Der Ausländer hat nun anscheinend keine Möglichkeit mehr, seinen "Fehler" wiedergutzumachen und soll auf ewig passlos bleiben. Hier dürfte dann der gem. § 39 Nr. 5 AufenthV ohne vorheriges Visumverfahren zu erteilende AT unter Ausstellung von Ausweisersatzpapieren zu erteilen sein.

Wurde schon (durch den Betroffenen oder Anwalt) bei der ABH ein Antrag auf Ausweisersatzpapiere mit dieser Begründung gestellt?

Titel: Re: Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug
Beitrag von sandy33 am 20.05.2009 um 17:04:14
Hallo tapir,
nein das wurde noch nicht gemacht, das höre ich aus zum ersten mal.
Man will meinem Mann jetzt nur wieder eine neue Duldung auf den Doppelnamen ausstellen und diese wird ja separat mitgeführt.
Das Konsulat stellt sich total quer wegen der Eintragung, die denken er wäre Asylant und verweigern jede Eintragung, jetzt soll die ABH ein Schreiben aufsetzten das er eine Duldung hat und Eintrgungen machen lassen darf und dann dürfen wir wieder dahin. Man hat uns ja schon gesagt das die Ehe trotzdem nicht eingetragen wird und schon garnicht der neue Name meines Mannes und das sollen wir jetzt versuchen schriftlich vom Konsulat zu bekommen was fast unmöglich ist.

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