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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis auch für das Kind der ausländichen Ehegattin? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1238926718 Beitrag begonnen von douce22 am 05.04.2009 um 12:18:38 |
Titel: Niederlassungserlaubnis auch für das Kind der ausländichen Ehegattin? Beitrag von douce22 am 05.04.2009 um 12:18:38
Hallo,
ich hab eine Frage: Bekommt das Kind einer ausländischen Frau, der 3 Jahre Ehegemeinsacht mit dem deutschen Mann im selben Haus wohnt auch automatisch Niderlassungerlaubnis, wenn die Mutter sie mit den sonstigen Voraussetzungen kriegt? oder gibt es andere Gesetze mit dem Kind des ausländischen Frau. was soll die Mutter machen, damit das Kind auch NE bekommt? Das Kind ist seit 3 Jahren und 10 Monaten mit der Mutter in Deutschland und besucht eine Gesamtschule 8. Klasse. danke soll das Kind noch Intergrationskurse machen, auch wenn er eine deutschen Schule besucht und der deutschen Sprache mächtig ist? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis auch für das Kind der ausländichen Ehegattin? Beitrag von Tippi am 05.04.2009 um 14:12:59 Zitat:
Ich gehe davon aus, dass dein Kind eine AE nach § 32 AufenthG hat. Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hat also noch ein bissl Zeit. Ihr solltet beachten, dass im Zeitpunkt der Beantragung der NE eine noch gütlige AE vorliegt. douce22 schrieb am 05.04.2009 um 12:18:38:
Integrationskurs ist dann nicht erforderlich. 8-) Gruß Tippi |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis auch für das Kind der ausländichen Ehegattin? Beitrag von douce22 am 05.04.2009 um 17:07:26
ich danke dir, tippi
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