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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Heimkehr und Steuer https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1238782033 Beitrag begonnen von apaminerala am 03.04.2009 um 20:07:12 |
Titel: Heimkehr und Steuer Beitrag von apaminerala am 03.04.2009 um 20:07:12
Hallo,
würde mich freuen wenn jemand helfen konnte. Ich komme aus Osteuropa, und habe um die 7 Jahre in Deutschland gearbeitet und alle Steuern gezahlt. Jetzt kehre ich nach Hause und möchte gern wissen welche Steuern ich zurück gezahlt bekomme? z.B. Kann mir schon jetzt meine Rente in einer Summe ausbezahlt werden? An welche Behörde soll ich mich wenden, wenn ich noch fragen dazu habe? Vielen Dank im Voraus! :) |
Titel: Re: Heimkehr und Steuer Beitrag von Saxonicus am 04.04.2009 um 08:51:18 apaminerala schrieb am 03.04.2009 um 20:07:12:
Wenn Du wieder endgültig nach Hause zurückgekehrt bist, kannst Du nach einem Jahr Deine eingezahlten Rentenbeträge zurückfordern. Den Antrag dazu müßtest Du bei Deinem Rententräger (via Botschaft) stellen. Allerdings bekommst Du nur die von Dir gezahlten Beiträge zurückerstattet, der Arbeitgeberanteil geht verloren. |
Titel: Re: Heimkehr und Steuer Beitrag von doeppchen am 05.04.2009 um 08:52:29
Hallo,
die Wartezeit für die Beitragserstattung beträgt wohl 24 Monate. Ob überhaupt ein Anspruch auf Erstattung besteht, hängt von der Staatsangehörigkeit bzw. dem zukünftigen Wohnsitz ab: "Bei ausländischen Versicherten, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates beziehungsweise eines Abkommensstaates haben, kommt es auf die jeweiligen Bestimmungen im Gemeinschaftsrecht beziehungsweise im entsprechenden Abkommensrecht an. Für sonstige Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich, da sie bei Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im sonstigen Ausland können diese Versicherten nach ihrem Verzug aus Deutschland und nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten grundsätzlich eine Beitragserstattung erhalten." Quelle: Homepage der Deutschen Rentenversicherung Gruß Thea |
Titel: Re: Heimkehr und Steuer Beitrag von apaminerala am 06.04.2009 um 15:14:06
Ich danke euch für die Info!
Sehr hilfreich. |
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