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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> doppelte staatsangehörigkeit-ausreise
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Beitrag begonnen von ilayda63 am 01.04.2009 um 19:09:24

Titel: doppelte staatsangehörigkeit-ausreise
Beitrag von ilayda63 am 01.04.2009 um 19:09:24
hallo ihr lieben...
meine tochter(16m) hat doppelte staatsangehörigkeit deutsch-türkisch. jetzt habe ich auf der seite des auswaertigen amts folgendes gelesen:

Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung

die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass,
die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates
erfolgen kann.

heisst das jetzt das meine tochter auch ein visum brauch um ausreisen zu können?oder das sie auch einen türkischen reisepass braucht?denn mit den türkischen pass kann man als erwachsener nicht ausreisen.weiss darüber jemand was?
vielen dank schonmal [smiley=dankk2.gif]

Titel: Re: doppelte staatsangehörigkeit-ausreise
Beitrag von reinhard am 01.04.2009 um 19:16:25
Für die Ausreise braucht Deine Tochter grundsätzlich kein Visum.

Wenn sie in die Türkei einreisen will, braucht sie als Türkin einen türkischen Pass (und kein Visum).

Wenn sie nach Deutschland einreisen will, braucht sie als Deutsche einen deutschen Pass (und kein Visum).

Wenn sie nach Bolivien fliegt, darf sie sich aussuchen, ob sie den türkischen Pass oder den deutschen Pass benutzt. Für den jeweiligen Pass muss sie gucken, ob sie ein Visum braucht. Falls sie Hilfe braucht (z.B. Handtasche wird geklaut, sie will 200 Euro leihen), kann sie sich mit deutschem Pass an das deutsche Konsulat oder mit türkischem Pass an das türkische Konsulat wenden. Letzteres leiht Ihr allerdings nur Lira.

Ansonsten: Wenn sie in Deutschland ein Verbrechen begeht und vor Gericht landet, kann sie keine Hilfe vom türkischen Konsulat bekommen. Wenn sie in der Türkei ein Verbrechen begeht und vor Gericht landet, kann sie keine Hilfe vom deutschen Konsulat bekommen.

Titel: Re: doppelte staatsangehörigkeit-ausreise
Beitrag von ilayda63 am 04.04.2009 um 14:14:44
danke. Dann versteh ich das also jetzt richtig das sie am türkischen flughafen zur ausreise den deutschen reisepass vorzeigen kann?!

vielen dank
lg

Titel: Re: doppelte staatsangehörigkeit-ausreise
Beitrag von Mustermann am 04.04.2009 um 19:55:07

ilayda63 schrieb am 04.04.2009 um 14:14:44:
Dann versteh ich das also jetzt richtig das sie am türkischen flughafen zur ausreise den deutschen reisepass vorzeigen kann?!


Wenn es darum geht zu zeigen, dass sie nach Deutschland darf, ja. Es kommt aber darauf an, ob das türkische Recht verlangt, dass sie als Türkin in der Türkei auch bei der Ausreise einen türkischen Pass zeigt. Dann muss sie beide haben, eben weil der deutsche Pass zeigt, dass sie nach Deutschland einreisen darf.
Es ist in vielen Ländern nämlich so, dass ein Staatsangehöriger mit dem Pass des eigenen Staates ein- und ausreisen muss, egal ob und welche andere Staatsangehörigkeiten er hat.

Wenn das in der Türkei gilt, muss sie eben einen türkischen Pass haben.
Das würde heißen, dass sie beide Pässe braucht, denn die deutsche braucht sie eben, wenn sie in Deutschland ankommt.
Am besten fragst du die türkischen Behörden, ob sie zwingend einen türkischen Pass für die Ausreise braucht.

Titel: Re: doppelte staatsangehörigkeit-ausreise
Beitrag von ilayda63 am 08.04.2009 um 21:04:33
sooo danke für euro hilfe :) war heute bei der polizei und habe dort nachgefragt. um hier ausreisen zu können muss sie 'nur' türkischen ausweis und deutschen reisepass vorzeigen.

lg ilayda63

Titel: Re: doppelte staatsangehörigkeit-ausreise
Beitrag von Ulf am 11.04.2009 um 10:05:35
Moin,


ilayda63 schrieb am 01.04.2009 um 19:09:24:
heisst das jetzt das meine tochter auch ein visum brauch um ausreisen zu können?oder das sie auch einen türkischen reisepass braucht?denn mit den türkischen pass kann man als erwachsener nicht ausreisen.weiss darüber jemand was?


Ein Vermerk im ausländischen Paß über das Aufenthaltsrecht in Deutschland kann hilfreich sein.

Gruß, ULF

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