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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Student-Aufenthaltszweck ändern https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1238540601 Beitrag begonnen von mellaly am 01.04.2009 um 01:03:21 |
Titel: Student-Aufenthaltszweck ändern Beitrag von mellaly am 01.04.2009 um 01:03:21
X ist ausländer aus einem drittstaaten land, ist seit August 2002 in deutschland wohnhaft, hat das Studienkolleg (= Vorbereitung zur aufnahme in einer Hochschule) in Januar 2004 mit erfolg abgeschlossen. Seit april 2004 ist er immatrikulliert in einer Hochschule (Luftfahrt als Fach = Normale Studiendauer ist 5 Jahren), Herr X hat bis März 2009 viele Fächer abgelegt aber trotzdem aus finanzielle gründe hat er noch kein Vordiplom bekommen, "es fehlen noch paar fächer dafür".
Herr X arbeitet gerade bei einem Firma als Bürohilfe als arabische Korrespondenz ( Arabisch ist die Muttersprache) und vermarkt einen Produkt in der Arabischen Welt. Die Firma Profitiert sehr von Herr X deswegen will sein Chef ihm einen Anteil von sein Firma LTD geben, und bei ihm für immer aufnehmen. Das Arbeit von Herr X hat gar nicht zu tun mit sein Studienrichtung. das Aufenthalt von Herr X endet in Mai 2010, und zweifelt dass sein Aufenthalt verlängert wird. Herr X fragt jetzt ob es möglich ist sein Aufenthaltszweck zuändern von Studium Zweck zur Unternehmer zweck oder normaler Arbeiter? oder gibt es andere Möglichkeiten? und fals ja wie läuft das Verfahren? Mfg |
Titel: Re: Student-Aufenthaltszweck ändern Beitrag von schweitzer am 01.04.2009 um 08:22:54 mellaly schrieb am 01.04.2009 um 01:03:21:
Ohne vorherige Ausreise und neues Visaverfahren wird das grundsätzlich nichts werden. - Ich verweise auf § 16 (2) AufenthG: Zitat:
Dazu die entsprechende Passage in den Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI: Zitat:
Ob und wann eine Abweichung von der in § 16 (2) AufenthG genennten Regel einzelfallbezogen möglich wäre, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich vemute aber, dass der Rahmen für solche Regelabweichungen sehr eng gesetzt ist, etwa in Richtung diesen Kontexts, ich zitiere nochmals aus den VAH-BMI: Zitat:
Fazit: Der "Spielraum" ist überaus eng - eine einzelfallbezogene Nachfrage bei der ABH kann und wird endgültige Klärung bringen, aber ich würde mir kaum Hoffnung machen. =schweitzer= |
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