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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Familienzusammenführungs Visum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1238509660 Beitrag begonnen von termi_bon am 31.03.2009 um 16:27:40 |
Titel: Familienzusammenführungs Visum Beitrag von termi_bon am 31.03.2009 um 16:27:40
Hallo zusammen,
vorab kurze Schilderung unseres Sachverhaltes: 15. Nov. 07 einreise meiner Freundin mit Touristenvisum von den Philippinen, Dez. 07 Heirat in Dänemark, 18. Dez. 07 Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei ABH Witten (NRW), wurde abgelehnt, Anwalt eingeschaltet, Feb. 08 Klage beim Verw.Gericht Arnsberg auf erteilung AE eingereicht, bis Feb. 09 keinen Termin erhalten, bereit zur aussergerichtlichen Einigung, ABH erteilt Vorabzustimmung für die Ausreise zur Beantragung eines Familienzusammenführungs Visums in Manila, haben leider vergessen den "Report of Marriage" frühzeitig zu machen, Deutsche Botschaft verlangt für das Visum u.a. ein NSO-Index Bescheinigung CEMAR (Advisory on Marriage) Nun meine Frage: Kann ich unsere Heirat direkt und persönlich im NSO Manila registrieren lassen und dort das erforderliche CEMAR erhalten? Falls ja, wie lange dauert sowas? Hat jemand Erfahrung damit. Da die Zeit drängt, wir wollen am22.4. ausreisen, wären wir für eine schnelle Antwort ECHT DANKBAR Vielen Dank im voraus Gruss termi |
Titel: Re: Familienzusammenführungs Visum Beitrag von termi_bon am 31.03.2009 um 16:53:24
sorry, das mein Thread dreimal auftaucht. Habe zweimal beim Einstellen eine Fehlermelung erhalten und so nochmal versucht. Plötzlich taucht das Ding drei mal auf.Soooorrry
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Titel: Re: Anfrage wegen Aufenthaltstitel Beitrag von kelandwen am 31.03.2009 um 16:33:02
Ich glaube dein Beitrag sollte veschoben werden oder du öffnest einen neuen Thread? Weil das hat doch garnichts mit dem Angfagsthread zu tun??!
Du kannst auch hier mal fragen www.philippinenforum.de |
Titel: Re: Familienzusammenführungs Visum Beitrag von Tippi am 31.03.2009 um 17:04:16 login schrieb am 31.03.2009 um 16:33:02:
Bitte nutze doch den Modalarm um auf so etwas aufmerksam zu machen. |
Titel: Re: Familienzusammenführungs Visum Beitrag von hge2001 am 18.04.2009 um 18:44:43
es gibt doch immer eine Lösung:
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/witten/2009/4/16/news-117272987/detail.html Wie darf man denn das verstehen? : Zitat: Was den Erlass des Innenministeriums angeht, auf den sich Udo Nötzel bezieht und der Ausländern bei einer nach der Einreise erfolgten Eheschließung eine Aufenthaltserlaubnis in Aussicht stellte, erklärt Oertel: „Dieser Erlass stimmt so nicht mehr.” Seit Anfang April heiße es: Dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (...) sei nicht zu entsprechen, „wenn die Eheschließung nicht in Deutschland, sondern im Schengen-Raum stattfindet”. hge |
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