i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Frage zum Visum zwechs sprachkurs
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1238443998

Beitrag begonnen von Pacenia am 30.03.2009 um 22:13:18

Titel: Frage zum Visum zwechs sprachkurs
Beitrag von Pacenia am 30.03.2009 um 22:13:18
Hallo!
Ein Freund von mir ist gerade dabei, sein visum zu beantragen um hier in deutschland einen sprachkurs zu beginnen.
der sprachkurs, für den er sich nun angemeldet hat, dauert allerdings nur drei monate, für genauso lange hat er auch nur eine versicherung. später möchte er allerdings beides verlängern. er plant einen einjährigen aufenthalt. meine frage ist nun: Wird die Botschaft seine papiere so akzeptieren. das visum wird doch schließlich in deutschland verlängert. hier könnte er ja auch die bestätigung für den folgesprachkurs und auch für die versicherung vorlegen.

Im Voraus schonmal vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüße

Titel: Re: Frage zum Visum zwechs sprachkurs
Beitrag von Stefan-TR am 30.03.2009 um 23:11:00

Pacenia schrieb am 30.03.2009 um 22:13:18:
der sprachkurs, für den er sich nun angemeldet hat, dauert allerdings nur drei monate

Achtung aufpassen: Falls der Sprachkurs kurz genug ist, dann kann ihm ein Schengen Visum fuer Kurzaufenthalte (Typ C) ausgestellt werden. Dies erlaubt IIRC einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr. (Also keinen Sprachkurs der *volle* 3 Monate geht.) Mit so einem Visum muss man in Deutschland nicht nochmal zur ABH, bekommt keine AE und man kann es auch nicht verlaengern.

Wenn der Aufenthalt ueber 3 Monate dauert, dann bekommt man im Erfolgsfall ein Visum zur einmaligen Einreise und beantragt dann im Inland eine AE. Diese kann dann wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen auch im Inland verlaengert werden.

Titel: Re: Frage zum Visum zwechs sprachkurs
Beitrag von arfe am 31.03.2009 um 20:34:57

Stefan-TR schrieb am 30.03.2009 um 23:11:00:
Achtung aufpassen: Falls der Sprachkurs kurz genug ist, dann kann ihm ein Schengen Visum fuer Kurzaufenthalte (Typ C) ausgestellt werden. Dies erlaubt IIRC einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr. (Also keinen Sprachkurs der *volle* 3 Monate geht.) Mit so einem Visum muss man in Deutschland nicht nochmal zur ABH, bekommt keine AE und man kann es auch nicht verlaengern.


Wenn explizit ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bei der Botschaft gestellt wird, bekommt der Antragssteller kein Schengenvisum, weil zu einem Schengenvisum ganz andere Antragsformulare abgegeben werden müßen. Die Botschaft kann den Antragssteller nur anbieten ein Schengenvisum zu beantragen, was man aber als Antragssteller nicht muss. Man kann auch eine AE für einen Sprachkurs für 3 Monate beantragen. Das hat den Vorteil, dass man bei einem reinen Sprachkurs die AE bis zu 12 Monate verlängern kann. Die Verlängerung muss allerdings vor Ablauf verlängert werden, um eine FB zu vermeiden.

Grüße,
arfe

P.S. Eine AE zum Sprachkurs ist zustimmungspflichtig (bei der ABH). Ein Schengenvisum kann die Botschaft nach Abfrage beim AZR und SIS selbst erteilen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.