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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
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Beitrag begonnen von lerusha am 30.03.2009 um 16:43:08

Titel: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von lerusha am 30.03.2009 um 16:43:08
Leute, weiss jemand genau, in welchen Bundeslaender werden die Studienzeiten fuer Einbuergerung oder Niederlassungsaufenthalt anerkannt? Oder vielleicht wo kann ich solche Information finden? :-?


Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von schweitzer am 30.03.2009 um 16:45:38
Hallo,

Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen erkennen Studienzeiten nicht im Sinne eines gewöhnlichen Aufenthalts bei der Einbürgerung an.

Für die NE gilt bundeseinheitlich, dass Studienzeiten zur Hälfte anzurechnen sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels gegeben sind.

=schweitzer=

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von arheo am 31.03.2009 um 00:36:58
Hallo! weiss jemand,ob in Hessen die Studienzeiten für Einbuergerung anerkannt sind?
Vielen dank!

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von schweitzer am 31.03.2009 um 08:29:10
Die Studienzeiten werden in Hessen in diesem Kontext (grundsätzlich) anerkannt - dies ist nur in den von mir schon genannten Bundesländern nicht so.

=schweitzer=

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von Muleta am 31.03.2009 um 08:56:06

schweitzer schrieb am 31.03.2009 um 08:29:10:
Die Studienzeiten werden in Hessen in diesem Kontext (grundsätzlich) anerkannt.


das ist so nicht (mehr) richtig. Die Anrechnung von Studienzeiten in Hessen wird derzeit willkürlich (mal so, mal so) gehandhabt und zwar mit Rückendeckung des Ministeriums.

Muleta

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von schweitzer am 31.03.2009 um 09:09:57

Muleta schrieb am 31.03.2009 um 08:56:06:
Die Anrechnung von Studienzeiten in Hessen wird derzeit willkürlich (mal so, mal so) gehandhabt und zwar mit Rückendeckung des Ministeriums.


:o
- Das ist ja nun der Höhepunkt - schon das Verhalten von Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen ist m.E. recht "abenteuerlich" aber immerhin innerhalb des jeweiligen Bundeslandes einheitlich, aber dass nun in einem Bundesland diesbezüglich jede Behörde quasi nach eigenem Gusto entscheiden kann, halte ich unter rechtsstaatlichem Blickwinkel ja denn doch für einigermaßen bedenklich.

Ich will ja nicht gleich die ganz großen Geschütze auffahren, aber mit der Respektierung des Grundsatzes der Gleichbehandlung geht das IMHO nicht mehr konform.

Okay - Diskussion hier ist insoweit müßig - aber was mich schon noch interessiert:

Gibt es diesbezüglich eigentlich bei höheren Gerichten anhängige Klagen oder sogar schon Rechtsprechung. Weißt Du, Muleta, oder jemand anderes was dazu?

=schweitzer=

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von Muleta am 31.03.2009 um 09:33:15

schweitzer schrieb am 31.03.2009 um 09:09:57:
Gibt es diesbezüglich eigentlich bei höheren Gerichten anhängige Klagen oder sogar schon Rechtsprechung. Weißt Du, Muleta, oder jemand anderes was dazu?


es gibt ja die restriktive Rspr vom VGH BW und einem anderen OVG (hab die Sachen gerade nicht zur Hand). In den meisten Fällen werden in HE die Studienzeiten anerkannt (und dann hat ja keiner was zu meckern). Aber in einigen Fällen aber eben nicht - und dann ist eine Klage ziemlich schwierig, insbes. kann man sich nicht auf Gleichbehandlung berufen, denn es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht.

Es betrifft soweit ersichtlich "nur" Fälle, in denen trotz einer negativen aufenthaltsrechtlichen oder strafrechtlichen Vorgeschichte zwar ein Einbürgerungsanspruch bestehen würde, dann aber mit den Studienzeiten von der Behörde der Joker gezogen wird.

Muleta

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von meteoro am 31.03.2009 um 10:25:16
Guten Tag,

ich bin Ausländer, habe in München studiert (09/2001-09/2007- §16 AufenthG) und arbeite seit 10/2008 (§18 AufenthG, seit 02/2009 ohne Firmenbindung). Bei der Einbürgerungsstelle in München habe ich nach Anfrage ein positives Feedback bekommen bezüglich Einbürgerung nach §10 StAG. Anscheinend darf ich im 10/2009 einen Antrag stellen. Nach §8 StAG dürfte ich (laut Sachbearbeiter) erst 2015 den Antrag stellen.
Halten Sie das für eine Zeitverschwendung und soll ich in ein anderes Bundesland umziehen, oder soll ich es trotzdem in München versuchen?

Vielen Dank. Gruß,

meteoro

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von geomir am 31.03.2009 um 11:30:52
Servus,

ich kenne jetzt super ähnlichen Fall wie Du und bei dem wurden die Studienzeiten anerkannt. Der Typ ist Bürger eines der in die EU neu beigetretenen Ländern.

Er hat schon seine doppelte Staatsbürgerschaft und die Studienzeiten wurden in München angerechnet. Jedenfalls wurde er ein wenig schickaniert. Eine nette Beamte hat ihm anfänglich gesagt, dass es nicht geht mit der Doppelten und mit der Anrechnung. Drauffolgend hat er Rechtshilfe gesucht und dann ging es schon!:-)

Servus

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von meteoro am 31.03.2009 um 16:38:52
Danke, geomir.
Ich werde es versuchen und melde mich, wenn es soweit ist.
Servus

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von arheo am 31.03.2009 um 16:59:16
Wo kann man sich informieren über die regeln in Hessen? :-/
Danke!

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von geomir am 31.03.2009 um 17:52:39
Ich empfehle vom Anfang an, einen Anwalt zu mandatieren. Es ist vielleicht paar Euros mehr, dafür bekommt man aber eine fachliche Unterstützung.

Zum Einen, kennt der Anwalt die Gesetze und die Rechtsprechung und deshalb argumentiert besser.

Zum Anderen muss ich sagen, dass sich der Ton der Behörden auf 180 Grad ändert, wenn diese mit einem Anwalt zu tun haben. Auch die Anträge, die von Rechtsanwälten gestellt wurden, werden auch viel schneller bearbeitet. Viele Beamte (ausgenommen die netten von denen, die uns freundlicherweise hier in diesem Forum mit Ratschlägen unterstützen) geben sehr oft falsche Informationen. Ich sehe es nicht ein, warum die das machen. Ich bin auch so ein Opfer und habe Rechtshilfe aufgesucht. Ich kann es nur empfehlen. Es kostet, aber Qualität hat ihren Preis.

Es tut mir leid, dass in Bezug auf einige Beamten Gift und Galle spucke. Nicht alle sind so. Garantie haben wir aber nicht, auf wen wir stoßen werden. Deshalb auf Nummer sicher gehen.

Servus

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von Davidair am 31.03.2009 um 20:31:28

meteoro schrieb am 31.03.2009 um 16:38:52:
Danke, geomir.
Ich werde es versuchen und melde mich, wenn es soweit ist.
Servus  



Ich rate dir den Antrag außerhalb Bayern zu stellen.

Ein Freund von mir, der aus Jordanien (kein EU-Land) kommt, wurde in Göttingen ohne Probleme eingebürgert obwohl er Student ist und er musste seine jordanische Staatsangehörigkeit nicht mal abgeben.

Natürlich als er in Bayern war, haben sie ihm die Arschkarte gezeigt.

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von mimoun am 03.04.2009 um 11:39:27
Hallo zusammen,

in Hessen bzw. Frankfurt ist die Regelung bezüglich der Anrechnung der studienzeiten für Ausländer, die hier in Deutschland studiert haben wie folgt:
1) Antrag auf Niederlassungserlaubnis:
Die Studienzeiten werden zur Hälfte angerechnet, und von den 5 erforderlichen Jahren für eine Niederlassungserlaubnis abgezogen. Die Rechnung ist einfach [ 5 - hälfte des studiums = Die Zeit die man noch warten muss] allerdings, und das ist der Hacken an der Sache, muss das ein Studium sein das nach dem 1.1.2005 begonnen wurde ==> d.h. dieser Fall kommt momentan nur für die wenigsten in Frage. ausserdem steht gar nicht fest ob auch Zeiten während der studienkolleg-  bzw. DSH- Phase angerechnet werden.

2) Antrag auf Einbürgerung:
Es werden die Studienzeiten komplett angerechnet, allerdings steht das nirgendwo fest geschrieben. Daher hat man auch keinen automatischen Anspruch darauf, da hilft weder ein Anwalt noch sonst wer.


Diese Sachen weiss ich, weil ich selber in Hessen studiert habe und mittlerweile berufstätig bin. Meine Frima hatte für mich bei der ausländerbehörde in Frankfurt nachgefragt und  die Infos oben bekommen.  


Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von geomir am 04.04.2009 um 10:28:13
Du unterschätzt die Signal-Funktion des fachlichen Rats (RA), der auf deiner Seite stehen würde!!! Ich denke, ein Berater hilft in 99% der Fälle.

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von geomir am 04.04.2009 um 10:42:14
Ach ja, und es muss nicht irgendwo festgeschrieben sein, ähnliche Fälle können bei der Begründung des Antrages auch herangezogen werden. Man kann nicht einmal so und einmal anders eine Regel anwenden. Es muss einheitlich sein (natürlich maßgeschneidert auf den einzelnen Fall, die Frage ist, inwieweit die Maßschneiderung richtig ist).

...und wenn Du einen Beamten fragst, ob Anwalt hilft, was denkst Du, dass er Dir sagen würde? Natürlich sagt er: "Hilft nicht!" Nachdem Du aber einen Anwalt zu ihm schickst, dann auf einmal erweist sich als sehr hilfreich. Aber es ist auch logisch. Die Rechtler verfügen über ein großes Netzwerk in den Behörden, bei den Gerichten und was weiss ich noch Institutionen. Sie kennen sich auch viel besser mit den Gesetzen aus. Immerhin wer von den Sachbearbeitern bei der EBH hat jurstisches Studium hinter sich. Die wenigsten! Es ist wie bei der Steuererklärung. Meine Freundin arbeitet beim Finanzamt und sagt, dass alle Steuererklärungen, die von einem Steuerberater im Auftag abgegeben worden sind, als erste bearbeitet werden, weil die Sachbearbeiter auf die Richtigkeit der Steuererklärung vertrauen und weil die gute Kontakte zu den jeweiligen Steuerberatern haben.

Dazu auch noch der Schreckenseffekt, was das Wort RA im Hinterkopf erweckt. Unter Umständen möchte der jeweilige Sachbearbeiter auch seine Ruhe im Arbeitsaltag haben und nicht ein RA, der ständig wegen dem kleinsten Fehler klagt und verklagt und Probleme bereitet. Es ist für mich logisch.

Aber genug zum Thema. Ich wollte nur betonen, dass die Kraft des Wissens gar nicht unterschätzt werden sollte.

Servus

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von The_Sea_HH am 25.06.2009 um 22:58:21

schrieb am 31.03.2009 um 20:31:28:
Ein Freund von mir, der aus Jordanien (kein EU-Land) kommt, wurde in Göttingen ohne Probleme eingebürgert obwohl er Student ist und er musste seine jordanische Staatsangehörigkeit nicht mal abgeben.


kannst du mir bitte erklären wie er das ohne die Ausbürgeung geschafft hat? hat er ein niedriges Einkommen? oder ist er einen anderen Weg gegangen.

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von Blade Runner am 20.12.2011 um 01:51:45
Ich kam Ende 2001 nach D zwecks Studium-ich hatte also die ensprechende Aufenthaltserlaubnis, bzw damals Aufenthaltsbewilligung.
Ich habe vor einer Woche die Einbürgerungszusicherung vom Regierungspräsidium in Darmstadt erhalten.
Zusammenfaßend: die Studienzeiten in Frankfurt am Main werden KOMPLETT angerechnet.
Stand: Dezember 2011

schweitzers [edit] Die Info als solche ist ja nicht uninteressant. Nur deshalb lasse ich Deinen Beitrag hier stehen. Ansonsten ist es wenig sinnig, sich hier an einen 2 1/2 Jahre in Frieden ruhenden thread zu hängen. Grundsätzlich landen solche Anhängsel auf unserem Schrottplatz ...[/edit]

Titel: Re: Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung
Beitrag von luckkycusp am 01.01.2012 um 00:26:25
Diese Info würde mich interessieren. Neulich habe ich gehört dass Studentenzeiten in BW zur Einbürgerung komplett angerechnet wird. Gibt es Neuigkeiten?

ps: lieber einen alten Thread ausgraben als einen neuen eröffnen!

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