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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> betreff befristung
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Beitrag begonnen von morleblau am 25.03.2009 um 17:52:37

Titel: betreff befristung
Beitrag von morleblau am 25.03.2009 um 17:52:37
hallo ich habe da mal ne frage für eine freundin sie hat heute ein brief bekommen von der ausländerbehörde chemnitz das die einreise sperre von ihren mann bis zum 1.04.2009 befristet ist !!!
was hat das zu bedeuten und wie muß sie sich verhalten jetzte?!


Titel: Re: betreff befristung
Beitrag von Mick am 25.03.2009 um 17:56:05
Was hat sie denn vor? Wenn der Mann zu ihr einreisen möchte,
dann muss er im Normalfall einen Visumsantrag stellen.

Mehr Infos wäre nicht schlecht.

Titel: Re: betreff befristung
Beitrag von morleblau am 25.03.2009 um 18:24:12

Mick schrieb am 25.03.2009 um 17:56:05:
Was hat sie denn vor? Wenn der Mann zu ihr einreisen möchte,
dann muss er im Normalfall einen Visumsantrag stellen.

Mehr Infos wäre nicht schlecht.


sie sind beide verheiratet  und er wurde abgeschoben damals !!! nun haben sie die befristung gestellt für die einreise sperre und da stand drine das die bis zum 1 april 2009 befirstet ist ????? ich meine kann er nun ohne bedenken einreisen ?

Titel: Re: betreff befristung
Beitrag von Enda am 25.03.2009 um 18:45:04

morleblau schrieb am 25.03.2009 um 18:24:12:
ich meine kann er nun ohne bedenken einreisen ?

Im Prinzip ja. Will er (welche Staatsangehörigkeit?) länger als drei Monate bleiben, muss er aber natürlich vorher ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Im Unterschied zu vor der Befristung, kann ihm dieses Visum jetzt nicht mehr wegen der Einreisesperre verweigert werden. Höchstens aus anderen Gründen, aber dafür haben wir zu wenig Infos. ;)

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