i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis ohne ausreichendes Einkommen??
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1237997832

Beitrag begonnen von anatmiller am 25.03.2009 um 17:17:12

Titel: Aufenthaltserlaubnis ohne ausreichendes Einkommen??
Beitrag von anatmiller am 25.03.2009 um 17:17:12
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin Student und müsste mein Studium in der ersten Jahreshälfte des nächsten Jahres abschließen.
Meine Freundin, sie kommt aus Russland, ist noch bis zum August als Aupair in Deutschland.
Wir sind bald schon drei Jahre zusammen.

Jetzt wollten wir in Dänemark heiraten und die Ehe dann in Deutschland anerkennen lassen. Wenn ich richtig informiert bin ist das soweit kein Problem zumal sie ja noch nicht einmal Deutschland verlassen muss, da sie ja eine Aufenthaltsgenehmigung bis zum Herbst hat (als Aupair). Mit Freude habe ich auch festgestellt, dass eine Heirat zumindest in Grenznähe auch in der deutschen Sprache erfolgen kann bzw. die Leute dort deutsch sprechen. Man kann also alles selber organisieren und man spart sich die Kosten für eine Agentur.

Und jetzt zum Problem. Da ich ja Student bin habe ich auch kein allzu großes Einkommen, eher im Gegenteil. Soll heißen, dass wir bzw. sie ja dann auf HarzIV angewiesen wäre. Wohnen tue ich in einer kleinen Mietwohnung in der wir dann auch weiter, also bis zu meinem Abschluss wohnen bleiben würden.  

Jetzt würde ich gerne wissen ob dieses Vorhaben so weit umsetzbar ist oder ob es an irgendeiner Stelle Probleme geben könnte.
Würde sie eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen obwohl wir über zu wenig Geld verfügen?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne ausreichendes Einkommen??
Beitrag von Enda am 25.03.2009 um 18:39:07
Bist du Deutscher? Dann spielt das Einkommen keine Rolle. Vgl. § 28 Abs. 1 AufenthG:

Zitat:
...Sie (die Aufenthaltserlaubnis) soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 (betrifft LU -Sicherung) in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 (betrifft Ehegatten von Deutschen) erteilt werden...

Hast du selber russischen Migrationshintergrund? Dann könnte eventuell ein "Regelausnahmegrund" vorliegen, was dann doch LU -Sicherung erforderlich macht.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne ausreichendes Einkommen??
Beitrag von anatmiller am 25.03.2009 um 18:43:50
Hi, ja ich bin deutscher. Bin aber als Kind aus der UDSSR hergekommen, als Aussiedler.
Wann genau liegt den so ein Regelausnahmegrund vor? Kann man dazu was sagen?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne ausreichendes Einkommen??
Beitrag von Enda am 25.03.2009 um 18:51:47
Bei der Regelausnahme wird geprüft, ob euch ein gemeinsames Leben nicht auch im Ausland zugemutet werden könnte. Ist bei Spätaussiedlern aber nicht der Fall, ihr solltet also auf der sicheren Seite sein. Siehe Anwendungshinweise des BMI 28.1.1.1:

Zitat:
Bei Ehegatten von Spätaussiedlern und von in den Aufnahmebescheid einbezogenen Abkömmlingen liegt kein atypischer Fall (=Regelausnahme) vor, der es rechtfertigen würde, den Nachzug von der Lebensunterhaltssicherung abhängig zu machen.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne ausreichendes Einkommen??
Beitrag von Stefan-TR am 25.03.2009 um 21:13:24

anatmiller schrieb am 25.03.2009 um 17:17:12:
Jetzt wollten wir in Dänemark heiraten

Nur mal so aus Interesse, wieso wollen eigentlich alle in Dänemark heiraten? Ich hatte das immer so verstanden, dass Heiraten in Deutschland auch mit nicht-Heiratsvisum/AE okay ist, wenn es sich 'spontan' ergibt und man nicht einfach nur das passende Visum umgehen wollte.

Sind deutsche Standesaemter bei Russen (haben die ein unsicheres Urkundenwesen? nee, oder?) wirklich so fordernd was die Dokumente betrifft?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne ausreichendes Einkommen??
Beitrag von Lacici am 25.03.2009 um 21:21:26
@ stefan...
hi DK ist deshalb verlockend weil man dort kein Ehefähigkeitszeugnis sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung braucht UND weil man dort schon innerhalb von einer bis 8 wochen einen Termin bekommt.Hier in D. kann es bei Ausländer erheblich länder dauern.
gruß

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne ausreichendes Einkommen??
Beitrag von anatmiller am 25.03.2009 um 21:28:00

Stefan-TR schrieb am 25.03.2009 um 21:13:24:
Sind deutsche Standesaemter bei Russen (haben die ein unsicheres Urkundenwesen? nee, oder?) wirklich so fordernd was die Dokumente betrifft?


Auf jeden Fall mehr als die Dänen  :)
Ausserdem darf die Beschaffung der Dokumente in Russland schon allein wegen der riesigen Entfernungen nicht unterschätzt werden.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.