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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Scheidung in Deutschland - Annerkennung in Tunesien - Standesamt Deutschland
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Beitrag begonnen von base am 22.03.2009 um 22:48:26

Titel: Scheidung in Deutschland - Annerkennung in Tunesien - Standesamt Deutschland
Beitrag von base am 22.03.2009 um 22:48:26
Hallo Leute

Ich habe mich diesen Monat in meiner Abwesenheit in Deutschland scheiden lassen. Das ganze Verfahren lief in meiner Abwesenheit,  obwohl ich der Antragssteller bin (  ich war wegen der 2 Jahre Regelung der Lebensgemeinschaft ausreisepflichtig, was ich ja auch nachgekommen bin ).

In 3 Wochen werde ich meinen Scheidungsurteil von meiner Rechtsanwältin in Deutschland zugestellt bekommen. Nun lautet die Frage :

muss ich den deutschen Scheidungsurteil in Tunesien anerkennen lassen, falls ich meine deutsche Verlobte in Tunesien heiraten möchte??? muss ich meine tunesiesche Geburtsurkunde beim Standesamt in Deutschland oder beim Deutschen Konsulat in Tunesien vorlegen, damit die Eheschliessung vom deutschen Amt annerkannt werden kann. In meiner Geburtsurkunde ist weder die Heirat noch die Scheidung eingetragen.


Danke für Eure Hilfe im voraus

Titel: Re: Scheidung in Deutschland - Annerkennung in Tunesien - Standesamt Deutschland
Beitrag von Sphynx am 23.03.2009 um 09:43:07
1. Das musst du in Tunesien abklären, aber ich kann mir vorstellen, dass du es wahrscheinlich anerkennen lassen musst.
Evtl. wäre es da einfacher, du beantragst ein Visum zur Eheschliessung in D mit deinem deutschen Scheidungsurteil in der Hand.

2. Die Geburtsurkunde will in deinem Fall dann wohl eher das deutsche Konsulat sehen.

3. Meines Wissens nach werden solche Dinge wie Heirat oder Scheidung auch nicht in einer Geburtsurkunde eingetragen, es sei denn, Tunesien macht sowas...

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