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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> NE
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Beitrag begonnen von du am 20.03.2009 um 21:32:59

Titel: NE
Beitrag von du am 20.03.2009 um 21:32:59
Hallo, allerseits!

Ich arbeite in Deutschland und bin im Besitz von Niederlassungserlaubnis, wann bekommt meine Frau die NE ?

Meine Hauptsorge gilt, dass sie weniger als 60 Monate die Rentenversicherung gezahlt hat. Ist das wirklich ein Haken? Sie arbeitet jetzt kaum.

danke im Voraus!


Titel: Re: NE
Beitrag von Enda am 20.03.2009 um 23:48:03
NE gibt's nach 5 Jahren AE. Die Voraussetzung "60 Monate Rentenbeiträge" kann auch durch den Ehegatten erfüllt werden. Details und weitere Voraussetzungen siehe § 9 AufenthG.

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