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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> NE https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1237581180 Beitrag begonnen von du am 20.03.2009 um 21:32:59 |
Titel: NE Beitrag von du am 20.03.2009 um 21:32:59
Hallo, allerseits!
Ich arbeite in Deutschland und bin im Besitz von Niederlassungserlaubnis, wann bekommt meine Frau die NE ? Meine Hauptsorge gilt, dass sie weniger als 60 Monate die Rentenversicherung gezahlt hat. Ist das wirklich ein Haken? Sie arbeitet jetzt kaum. danke im Voraus! |
Titel: Re: NE Beitrag von Enda am 20.03.2009 um 23:48:03
NE gibt's nach 5 Jahren AE. Die Voraussetzung "60 Monate Rentenbeiträge" kann auch durch den Ehegatten erfüllt werden. Details und weitere Voraussetzungen siehe § 9 AufenthG.
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